Linderung der Notlage

Die Studierenden in Deutschland und der Welt leiden wie alle anderen Menschen unter der aktuellen Gesundheitskrise. Weder sind Präsenzveranstaltungen möglich gewesen noch konnten Arbeitsgruppen stattfinden. An einigen Hochschulen konnten aber in den letzten Wochen die Prüfungen des vergangenen Semesters nachgeholt werden, so dass wenigstens die Studienleistungen anerkannt werden können. Wie fast alle Arbeitnehmer so konnten Studierende ihrer Nebentätigkeit nicht nachgehen und benötigen dringend finanzielle Unterstützung. Die Bundesregierung hat auch dieses erkannt und bietet Zuschüsse für Studierende in akuter Notlage seit Dienstag, 16. Juni 2020 in einem Online-Verfahren an. Fast erwartungsgemäß kam es dabei zu zu erheblichen Schwierigkeiten. Doch nach den ersten Ruckeleien läuft der Server wieder.

Überbrückungshilfe

Diese Überbrückungshilfe können bei dem Studenten- bzw. Studierendenwerk in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragt werden. So sollen Härten für Studierende abgefedert werden. Es wurde ein Paket geschnürt, das neben Anpassungen des BAföG eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen umfasst. Auch BAföG-Geförderte können darauf zugreifen. Da die BAföG Leistungen an Studienergebnisse gekoppelt sind, sollen diese Geförderten durch die Pandemie keine Nachteile erleiden, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Verdienen die Eltern pandemiebedingt weniger, kann ein Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden. Die Anrechnungsregeln im BAföG wurden angepasst: Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle BAföG-Förderung.

Außerdem wurde für betroffene Studierende eine Überbrückungshilfe geschaffen. Das größte Sicherungsnetz ist der bewährte KfW-Studienkredit, der grundsätzlich jedem Studierenden stabile und schnelle Unterstützung bietet. Dieser ist bereits seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt und seit Juni für ausländische Studierende geöffnet, die bislang nicht antragsberechtigt waren. Viele Studierende haben dieses Angebot genutzt: Im Mai hat sich die Zahl der Anträge im Vergleich zum April mehr als vervierfacht. Das entspricht einem Finanzvolumen im Mai von über 167 Millionen Euro. Auch die rund 60.500 Studierenden, die schon bisher einen Studienkredit bezogen haben, werden durch die Zinsvergünstigung bis Ende März 2021 entlastet.

Seit 1. Juni können auch ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragen. Das betrifft Bürger von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten. Für diese Gruppe konnte es erst etwas später losgehen, weil die Antragstechnik erst entsprechend angepasst werden musste. Auch das gab es noch nicht. So sollen ausländische Studierende in Deutschland in Notlagen nicht allein gelassen werden. Die hohen Antragszahlen dieser Zielgruppe in den ersten Tagen zeigen, dass es richtig war, den KfW-Studienkredit für Studierende aus dem Ausland zu öffnen.

Im zweiten Sicherungsnetz der Überbrückungshilfe sollen Studierende mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt werden. Anträge können online gestellt werden. Das Ministerium hat dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge vor Ort, bei den Studenten- und Studierendenwerken.

Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

Um die Anträge zu bearbeiten, musste in wenigen Wochen ein völlig neues online-gestütztes Förderverfahren für die bundeseinheitliche Überbrückungshilfe entwickelt werden. Erstmalig können die Studierenden für Juni die Hilfe beantragen. Geplant ist, die Auszahlungen voraussichtlich ab dem 25. Juni 2020 vorzunehmen.

Weitere Infos unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de