Ob Tennis oder Fußball – auf vielen Kunstrasenplätzen wird Kunststoffgranulat zum besseren Bespielen und zur Platzpflege eingesetzt. Dabei kam und kommt es immer wieder zu Ausspüllungen des Granulats ins Oberflächenwasser. Darüber haben sich Sportler als auch Betreiber bisher überhaupt nicht beschäftigt. Doch nun hat die Europäische Chemie-Agentur ECHA Initiative ergriffen und empfiehlt der EU, Kunststoff-Granulate als Infill-Material für Kunstrasenplätze zu verbieten. Dabei soll es eine sechsjährige Übergangsfrist geben.
Ziel der ECHA ist es, dass weniger Mikroplastik in unsere Umwelt gelangt. „Das ist begrüßenswert. Wir bieten bereits seit Jahren Systeme an, bei denen der Austrag von Kunststoffgranulat nahezu null ist, oder die alternative Füllstoffe enthalten“, sagt Frank Dittrich, CEO des Sport Group-Konzerns, zu dem auch die Polytan GmbH gehört. Die Reduktion des Austrages ist durch bauliche Maßnahmen möglich. Außerdem werden in Deutschland Kunstrasenplätze mit besonders wenig Infill-Material befüllt, weil hier schon seit vielen Jahren umweltbewusster gebaut wird als in den meisten anderen EU-Ländern.
Nachhaltige Kunstrasen
Dittrich weiter: „Nachhaltigkeit ist für die Sport Group und die Polytan ein zentrales Thema bei der Forschung und Entwicklung neuer Produkte.“ Durch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen und grünem Strom ist es gelungen, die ersten CO2-neutralen Kunstrasen der Welt zu entwickeln. Diese werden unter der Marke Polytan GT (Green Technology) angeboten. Auch die ersten CO2-neutralen Olympischen Spiele in Tokio 2021 haben sich bereits dazu entschieden, die Hockey-Wettbewerbe auf einem Green Technology-Produkt auszutragen. Die Sport Group fertigt und entwickelt ihre Kunstrasensysteme für den europäischen Markt komplett in Deutschland.
Die ECHA-Empfehlung betrifft nicht nur das Kunstrasen-Infill, sondern auch Produkte zahlreicher andere Branchen wie der Kosmetik-, Chemie- und Agrarindustrie. Die ECHA hat in mehreren Statements ausdrücklich betont, dass sie den Kunstrasenplatz nicht in Frage stellt, sondern es lediglich um das Füllmaterial aus Kunststoffen geht. Hier bietet Anbieter wie Polytan schon seit langem Alternativen wie Sand oder Kork an. Dittrich: „Nach wie vor sind wir aber der festen Überzeugung, dass ein elastisches Granulat als Infill die besten Spieleigenschaften und den besten Spielerschutz bietet. Deshalb arbeiten wir an Lösungen, die den zu erwartenden Bestimmungen Rechnung tragen.“
Kunstrasensysteme
Der zentrale Vorteil eines Kunstrasenplatzes ist, dass er bis zu drei Naturrasenplätze ersetzt, was die Möglichkeit zusätzlicher Ausgleichsflächen eröffnet. Er bietet mehr jährliche Spielstunden, weil er robuster und wetterunabhängig ist. Das sieht auch der Deutsche Fußball-Bund in einer Stellungnahme so: „Im Vergleich mit Naturrasenplätzen bieten Kunstrasenplätze deutlich umfangreichere Nutzungsmöglichkeiten. Ohne Kunstrasenplätze könnte vor allem in größeren Städten und Gemeinden kein annähernd ausreichendes Fußballangebot gewährleistet werden.“ Kunstrasen ist für viele Gemeinden und Kommunen die effizienteste und umweltfreundlichste Lösung für den Freizeitsport.
Die richtige Datenbasis ist dabei essenziell für die Entscheidung der Europäischen Union. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts sorgte im letzten Jahr für Aufsehen. Die Wissenschaftler nannten Werte für den Austrag von Gummigranulat in Deutschland, die viel zu hoch waren und schnell widerlegt wurden. Die Experten im Arbeitsausschuss für Kunstrasenflächen im DIN und die RAL kommen auf ein Zehntel des Fraunhofer-Wertes. Fraunhofer hatte in der Studie die deutsche Bauweise von Kunstrasensystemen nicht berücksichtigt. Erst auf medialen Druck rückte das Institut von seinen Zahlen ab, obwohl man bereits mehrere Monate vorher über die Fehler der Studie informiert war.
Was bedeutet die ECHA-Empfehlung konkret?
Es handelt sich bei dem ECHA-Vorschlag lediglich um eine Empfehlung. In den nächsten Monaten gibt es dazu noch Experten-Anhörungen, bei denen auch die sozialen Aspekte des möglichen Verbots berücksichtigt werden. Mit der endgültigen Empfehlung an die EU-Kommission ist nicht vor Ende 2020 zu rechnen, mit einer Entscheidung, die die Empfehlung in gültiges EU-Recht umwandelt nicht vor Ende 2021.
Für alle mit Kunststoffgranulat befüllten Plätze soll dann ein Bestandsschutz gelten. Auch wenn ab 2027 kein Kunststoffgranulat auf Plätzen mehr ausgebracht werden darf, sollen die Anlagen weiter genutzt werden dürfen.