Schimmelbefall

Den meisten Menschen ist das Risiko eines Schimmelbefalls in ihrer Wohnung nicht bewusst: Da wird geduscht ohne zu lüften, in Schlafräumen wurde zu wenig geheizt und das Wohnzimmerfenster wurde aufgrund der kalten Temperaturen in den letzten Wochen nicht geöffnet. So bilden sich am Fenster, an Außenwänden oder hinter Schränken eine Schimmelkultur. Die Ursachen sind meistens hausgemacht. Doch der Schimmelbefall kann durch einfaches Quer-Lüften und richtiges Heizen verhindert werden. Schlimm wird es insbesondere dann, wenn die Schimmelsporen sich schon ausgebreitet haben. Gerade dafür empfängliche Menschen mit Krankheiten, Bettlägrige und Kinder können besonders davon betroffen sein.

Wohnungen häufig betroffen

Eine Umfrage belegt: 38 Prozent der Bundesbürger geben an, dass sie in den letzten fünf Jahren Schimmel in ihrer Wohnung hatten. Über die Ursachen von Schimmelpilz, insbesondere in Mietwohnungen, kommt es immer wieder zum Streit. Während Vermieter in falschem Lüften und Heizen die Ursache sehen, weisen Mieter diesen Vorwurf regelmäßig zurück und behaupten, dass bauliche Mängel für den Schimmel verantwortlich sind. Doch es gibt für Vermieter und Mieter einen Königsweg, um dem Dilemma zu entkommen.

Rechtsanwalt Andreas Schmidt von der Kanzlei Leinen und Derichs in Köln, bringt das Problem auf den Punkt: „Der Vermieter hat in Streitigkeiten zur Mietwohnung schlechte Karten”. Die Rechtsprechung verlangt vom Vermieter in den meisten Fällen den Nachweis, dass keinerlei Baumängel vorliegen. „Das stellt den Vermieter im Prozess vor große Probleme”, betont Rechtsanwalt Schmidt. In der gerichtlichen Praxis schlägt dann nämlich die Stunde der Sachverständigen. Nur, dass diese oft zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen. „Das liegt auch daran, dass nicht alle Sachverständigen über eine fallspezifische Qualifikation verfügen, wie sie notwendig wäre”, erklärt der Jurist. Ist zum Beispiel ein Sachverständiger auf Schimmelpilzbegutachtung spezialisiert, stellt sich die Frage, ob er wirklich ausreichend Fachkenntnisse besitzt, um einen komplexen Baumangel bewerten zu können. Auch dies trägt dazu bei, dass im Prozess häufig kein eindeutiger Verursachungsbeitrag zugeordnet werden kann. Der Vermieter läuft so in ein prozessuales Dilemma hinein, weil er nicht eindeutig beweisen kann, dass kein Baumangel vorliegt.

Konsequentes lüften und heizen

Thomas Molitor ist stellvertretender Technischer Leiter beim Sanierungsspezialisten ISOTEC. Das Unternehmen wird besonders in der Winterzeit in Wohnungen mit Schimmelbefall gerufen. „Das Problem beginnt beim Lüftungs- und Heizverhalten”, erklärt Diplom-Ingenieur Molitor. In einem Haushalt werden durch Kochen, Duschen und Atmen täglich mehrere Liter Luftfeuchte eingebracht, die abgelüftet werden müssen. Geschieht dies nicht, kann es bei schlecht gedämmten Außenwänden zu Schimmelbefall kommen. „Wir empfehlen, die Raumluftfeuchte zu beobachten. Anzustreben ist eine Raumluftfeuchte von 50 Prozent und sie sollte 70 Prozent nicht überschreiten”, so Molitor. Wichtig sei zudem ein kontinuierliches Heizen der Räume im Winter.

Sanierung und Prävention

Das Problem aber bleibt: nur in wenigen Fällen ist die Frage nach der Verursachung offensichtlich. Wie gehen Mieter und Vermieter mit dieser unklaren Ausgangslage am besten um? Was tun bei Schimmelbefall in der Mietwohnung? Rechtsanwalt Schmidt aus Köln berichtet aus seiner Erfahrung: „Ein Rechtsstreit mit einem Mieter unter Beteiligung eines Gutachters, da liegen wir immer bei einem Paket von ca. 5.000 Euro. Da ist es sinnvoller, zwei- oder dreitausend Euro direkt in eine Sanierung zu investieren.” Hinzu kommt – egal wer den Schimmel verursacht hat – dass dieser nichts im Wohnraum zu suchen hat. Nicht alle, aber viele Schimmelpilze sind gefährlich für die Gesundheit der Bewohner. Das weiß auch Ingenieur Molitor und empfiehlt deshalb: „Für alle Beteiligten ist es der bessere Weg, wenn sie sich verständigen und der Schimmel zügig aus der Wohnung entfernt wird.

Ein Gericht einzuschalten, sollte für Vermieter und Mieter nur das letzte Mittel sein. Denn es kann weder den Schimmel entfernen, noch die Wärmedämmung der Wohnung verbessern.