Tierfreunde haben immer Schwierigkeiten, mit ihrem vierbeinigen Familienmitgliedern eine passende Unterkunft zu finden. Doch immer mehr Hotels haben erkannt, welche geschäftlichen Chancen für Tierurlaube bestehen. So gibt es bereits über 700 Hundehotels in Europa. Was sonst noch für Tierfreunde im Urlaub zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.
Vorschriften
Da haben Herrchen und Frauchen die Qual der Wahl. Und ob Hund, Katze oder Frettchen – wer mit seinem tierischen Familienmitglied verreist, muss nicht nur in Coronazeiten eine ganze Menge an Vorbereitungen treffen. Vom Heimtierausweis über vorgeschriebene Impfungen bis hin zum korrekten Transport sollten Tierbesitzer frühzeitig mit der Reiseplanung beginnen. Auch wer sich bereits daheim informiert, an welche Strände beispielsweise auch Vierbeiner dürfen oder in welchen Museen sie draußen warten müssen, ist klar im Vorteil.
Gesetzliche Bestimmungen
Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dürfen nicht mehr als fünf Heimtiere – dazu zählen Hunde, Katzen und Frettchen – mit in den Urlaub. Sonst erwecken die Tierbesitzer den Anschein, sie wollten mit den Vierbeinern Handel betreiben. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn man beispielsweise unterwegs zu Wettbewerben oder Sportveranstaltungen ist, darf man auch mit mehr als fünf Tieren reisen, wenn sie mindestens sechs Monate alt sind. Zudem benötigen die Besitzer einen schriftlichen Nachweis, dass die Tiere für die entsprechende Veranstaltung registriert sind.
Reisen in der EU
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein europäischer Heimtierausweis vorgeschrieben, den der Tierarzt ausstellt. In dieses Dokument werden die Daten des Besitzers sowie des Tieres eingetragen. Zudem enthält der Pass die Mikrochip-Nummer, Angaben zu Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Wer mit seinem Haustier in ein außereuropäisches Land reisen möchte, sollte sich direkt bei der Botschaft des Ziellandes über die jeweils geltenden Bestimmungen erkundigen.
Impfungen
Die Tollwutimpfung ist für Reisen ins Ausland obligatorisch vorgeschrieben und als Wiederholungsimpfung in der Regel drei Jahre gültig. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn ausgeführt worden sein. Für einige Länder wie etwa Finnland, Malta, Irland oder Norwegen gelten auch verschärfte Anforderungen an Bandwurmbehandlungen. Je nach Land muss zwischen 24 und 120 Stunden vor der Reise eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus erfolgen. Der Nachweis der Behandlung erfolgt über einen Eintrag im EU-Heimtierausweis.
Im Auto
Wichtig ist eine fest verankerte Transportbox oder ein festes Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank. Auch ein extra Hundesitz, der auf dem Rücksitz befestigt wird, ist eine Variante für den sicheren Transport des tierischen Familienmitgliedes. Eine weitere Möglichkeit, zumindest für Hunde, ist ein spezieller Sicherheitsgurt, mit dem der Vierbeiner auf dem Rücksitz angeschnallt werden kann. Eine Anschnallpflicht für Tier besteht zwar nicht. Aber Tiere sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) wie eine Ladung zu behandeln. Und die muss so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, sowie herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (§ 22 StVO). Wer dagegen verstößt, muss bei Gefährdung mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem riskieren nachlässige Fahrer im Schadensfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt.
Mit dem Flugzeug
Um es vorweg zu nehmen: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bedingungen in puncto Tiertransport. Manche Airlines nehmen erst gar keine Tiere mit. Dürfen Vierbeiner mitfliegen, fallen Gebühren für sie an und sie müssen in einer Transportbox reisen. Bei den meisten Fluggesellschaften dürfen nur kleinere Haustiere bis acht Kilogramm mit in die Flugkabine; größere Tiere reisen im Laderaum. Für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen gibt es Flugverbot, wie z. B. Staffordshire Terrier, Bullterrier oder American Pitbull Terrier.
Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Grundsätzlich gilt: Fügt das Tier jemandem einen Schaden zu, muss der Halter dafür geradestehen. In unbegrenzter Höhe und gegebenenfalls sein Leben lang. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833 BGB) so geregelt. Und weil man als Halter für seinen Freund auf vier Pfoten haftet, kann ein tierisches Missgeschick im schlimmsten Fall die (finanzielle) Existenz kosten. Daher ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung rstsam. In einigen Bundesländern ist sie ohnehin vorgeschrieben. Die Versicherung springt ein, wenn das Tier einen Menschen verletzt oder fremdes Eigentum – etwa im Hotel oder in der Ferienwohnung – beschädigt.
Zuhause bleiben
Während Hunde noch eher unkomplizierte Reisebegleiter sind und am meisten unter dem Trennungsschmerz vom Herrchen oder Frauchen leiden würden, ist es ratsam, Katzen in den eigenen vier Wänden betreuen zu lassen. Sie fühlen sich in einer vertrauten Umgebung am sichersten. Auch Vögel und andere Kleintiere reagieren auf Klimaveränderungen sehr sensibel und sollten auf jeden Fall zu Hause gelassen werden.