Schule beginnt!

Für viele deutsche Schulkinder haben die Ferien noch gar nicht begonnen, da sind in anderen Bundesländern die ersten Schulanfänger schon in der Schule angekommen. So heißt es für alle Verkehrsteilnehmer ganz besonders auf Kinder im Straßenverkehr aufzupassen. Worauf Eltern beim Schulstart achten sollten, hat luckx – das magazin recherchiert.

Neuer Lebensabschnitt beginnt

Das letzte Kindergartenjahr hat die Kinder stark gemacht für den Schulbeginn. Zwar waren sie im Kindergarten die Großen. Doch in der Schule sind sie in der „Schülerhierarchie“ ganz unten. Und im Straßenverkehr gehört Schulanfänger besonders große Aufmerksamkeit. Deshalb ist der Beginn dieses neuen Lebensabschnitts ein guter Zeitpunkt, um den Versicherungsschutz des Nachwuchs zu überprüfen. Denn mit der neu gewonnenen Selbstständigkeit gehen auch neue Fragen einher: Ist das eigene Kind auf dem Schulweg richtig abgesichert? Und was passiert bei Unfällen auf dem Pausenhof?

Schutz vor Gefahren

Ob Sturz vom Klettergerüst oder Verletzung im Kunstunterricht, allein im Jahr 2019 ereigneten sich fast 1,3 Mio. meldepflichtige, also ärztlich behandelte, Schülerunfälle. Die Quote je 1.000 Kinder liegt damit bei 76,6. In solchen Fällen sind Kinder über den Träger der Betreuungseinrichtung in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Schutz greift jedoch nur in dem begrenzten zeitlichen und örtlichen Rahmen, nämlich schulischen Aktivitäten sowie dem Schulweg.

Um die eigenen Kinder aber auch zuhause und bei Freizeitaktivitäten nach dem Schulschluss zu schützen, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie übernimmt bei einem Unfall ganz oder teilweise die Behandlungskosten und schützt so vor unerwarteten finanziellen Belastungen Dabei ist es wichtig, vor dem Abschluss der Unfallversicherung die Versicherungskonditionen zu prüfen und auf die gebotenen Zusatzleistungen zu achten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Kostenübernahme für Übernachtungen der Eltern im Krankenhauszimmer.

Sollte im schlimmsten Fall aufgrund eines Unfalls ein Kind bleibende Schäden erleiden, kann ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ein zusätzlicher Invaliditätsschutz greifen. Er sichert die finanzielle und soziale Zukunft des Schützlings im Falle einer unfallbedingten Behinderung ab und gilt bis zum Lebensende. Beim Abschluss der privaten Unfallversicherung sollten Eltern deshalb darauf achten, den Vertrag um eine Invaliditätsabsicherung zu ergänzen.

Sorglos im Schulalltag

Egal, ob das Kind mit dem Fahrrad Spuren am Auto der Direktorin hinterlässt oder mit der Bastelschere anstelle des Papiers das T-Shirt des Sitznachbarn erwischt. In solchen Situationen greift die private Haftpflichtversicherung – selbst, wenn die Kinder noch nicht deliktfähig sind. Spätestens ab dem siebten Lebensjahr haften Eltern laut Gesetzgeber für ihre Kinder. Damit sich der Nachwuchs in der Schulzeit trotzdem austoben kann, können die Kleinen in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichern werden. Das Kriterium für die Mitversicherung ist dabei nicht nur das verwandtschaftliche Verhältnis. Lebt ein Kind beispielsweise dauerhaft im Haushalt bei den Großeltern, besteht auch hier der Versicherungsschutz über einen Tarif mit Kinder-Option. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Kinder solange bei den Eltern haftpflichtversichert sind, wie sie noch zur Schule gehen, ihre erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) machen oder sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befinden.