Offiziell wurde das Telefax 1979 von der Deutschen Bundespost in den Markt eingeführt. In den 90er Jahren eroberte diese damals neue Art der Datenübertragung die Büros. Doch heute? Faxgeräte sind fast überall aus dem Büroalltag verschwunden. Doch hartnäckig hält es sich immer noch in einigen Büros. Wo das ist, hat luckx – das magazin recherchiert.
Datenübertragung
Wer heute Briefe, Bilder, Verträge oder Daten übermittelt nutzt meist eMails oder speichert die Daten in einer Cloud, um sie für alle Berechtigte zur Verfügung zu stellen. Das es immer wieder zu Datenpannen kommt, ist systembegründet. Denn sobald eine neue Datenübertragung oder Speicherung zur Verfügung steht, gibt es immer wieder böse Buben, die die Daten ausspionieren.
In Arztpraxen ist es üblich, Gesundheitsdaten über das Telefaxgerät zu versenden. Doch das diese Datenübertragung rechtswidrig ist, ist in den wenigsten Arztpraxen bekannt. Darauf weist jedenfalls die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen hin. Außerdem sei „zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten […] die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig.“ Die Aufsichtsbehörde begründet ihren Hinweis mit dem mangelnden Schutzniveau von Faxsendungen beim Empfang, das dem Postkartenversand entspreche.
Schutz von Patienteninformationen
Viele Arztpraxen nutzen aus Gewohnheit noch Telefaxgeräte. „Das sollte sich schnellstmöglich ändern, weil bei einem Verstoß gegen den Datenschutzgrundsatz der Vertraulichkeit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vorsieht“, weiß Thomas Brehm, Datenschutzbeauftragter der Stiftung Gesundheit. Daher ersetzt beispielsweise die Landesregierung in Bremen bis 2022 sämtliche Faxgeräte. „Das Argument, dass das Telefax im Gesundheitswesen noch an der Tagesordnung ist, beeindruckt eine Aufsichtsbehörde im Bußgeldverfahren kaum“, sagt Brehm. „Es wird sie möglicherweise sogar anspornen, mit abschreckenden Bußgeldern ein Zeichen zu setzen – das sieht die DSGVO nämlich explizit so vor. Und wird etwa ein Fehlversand an die Behörde gemeldet, kann es schnell zu einem Verfahren kommen.“
Für eine sichere Kommunikation empfiehlt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg), Ärztinnen und Ärzten beispielsweise mit einem KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) zu kommunizieren.
„Anwendungen, die auf diesem von der gematik entwickelten Standard basieren, ermöglichen einen sicheren elektronischen Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur“, sagt Zilch. Zudem sparen Arztpraxen Zeit, denn aufwendige Medienbrüche wie beim Abtippen von Daten auf Papier entfallen dadurch.
Viele verschiedene Hersteller bieten mittlerweile KIM-Dienste an.