Wer zahlt den Schaden?

Meistens passiert es in der Dämmerung oder nachts: Wildschwein, Hirsch, Reh oder Fuchs kreuzen die Fahrbahn und werden vom Auto erfasst. Doch was ist zu tun, damit so etwas nicht passiert und wenn´s passiert ist, wie müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer verhalten? Luckx – das magazin hat recherchiert.

Ohne Vorwarnung

Wenn Wildschweine, Hirsche, Rehe oder Füchse bei schwierigen Wetterverhältnissen die Straße überqueren, sind sie kaum zu erkennen. Da die Dämmerung im Herbst früher eintritt und oft noch Nebel hinzukommt, müssen Autofahrer besonders aufpassen. Denn die Tiere sind weder mit Taschenlampe noch mit Warnweste ausgestattet. Kommt es zu einer Kollision mit einem Tier, ist nicht garantiert, dass die Kaskoversicherung zahlt. Auch lassen sich die Kosten nicht von den ge(-be)troffenen Tieren einfordern. Meist sind sie schnell im Wald verschwunden.

Keine Sorge müssen sich Kasko-Versicherte bei einem Unfall mit sogenanntem Haarwild machen. Denn hier greift sowohl die Teil- als auch Vollkaskoversicherung. Nach Bundesjagdgesetz gelten als Haarwild folgende Tiere: Wildschwein – Rotwild – Damwild – Rehwild – Fuchs – Hase – Murmeltier – Luchs – Fuchs – Elch – Wisent – Fischotter – Seehund

Verträge prüfen

Wer aber mit einem Nutz- und Haustieren wie beispielsweise einer frei laufenden Kuh oder einem umherirrenden Pferd, sowie mit Federwild, Wölfen oder Waschbären zusammenstößt, kann nicht auf den Versicherungsschutz bauen. So sollten Fahrzeughalter daher unbedingt prüfen, ob die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel in der Teilkaskoversicherung inbegriffen ist. Nur dann sind Kollisionen auch mit Tieren jeder Art versichert.

Ein typischer Vollkaskoschaden wäre der Ausweichunfall. Hier hat kein Zusammenstoß mit einem Tier stattgefunden. Und die Gerichte sehen bei Kleintieren, zu denen auch Füchse zählen, keine Notwendigkeit für ein Ausweichen.

Übrigens: Versicherte, die wegen eines Wildunfalls ihre Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, brauchen keine negativen Auswirkungen auf ihren Schadenfreiheitsrabatt befürchten. In der Vollkaskoversicherung führt die Schadenregulierung hingegen regelmäßig zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und somit im Folgejahr zu einer höheren Prämie. Haben Versicherte bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart, wird diese von der Versicherungsleistung abgezogen.

Wichtig: Wildunfall sofort melden

Bevor Betroffene nach einem Wildunfall die zuständige Polizei- oder Forstdienststelle anrufen, sollten sie zunächst die Unfallstelle absichern. Wichtig ist zudem die Dokumentation des Schadens durch Fotos, die von der Polizei auszuhändigende Wildunfallbescheinigung und die unverzügliche Meldung an die Kfz-Versicherung.

In keinem Fall sollten Betroffene versuchen, das Tier zu retten, da sich das verletzte Tier gewaltsam zur Wehr setzen könnte. Versucht man, das Wildtier vom Unfallort zu entfernen bzw. mitzunehmen, droht sogar eine Anzeige wegen Wilderei. In manchen Bundesländern gilt überdies eine Meldepflicht für Wildunfälle, die bei Missachten mit einem Bußgeld bestraft wird.