Keller aufräumen

Ach, wie war das schön während des Lockdown. Die Wohnung wurde gereinigt oder renoviert, Steuerklärungen erledigt und die Garage und der Keller aufgeräumt. Nun wird es nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie wieder einmal Zeit einen Blick in den Keller zu werfen, wie luckx – das magazin meint.

Immer noch aufgeräumt?

Wer nun nicht die Gelegenheit zum aufräumen genutzt hatte oder mit der Aufschieberitis zu kämpfen hat, sollte jetzt zur Tat schreiten. Denn über die Jahre sammelt sich in den meisten Kellern viel Krempel an: alte Kleidung, Campingausrüstung, Zeitschriften, Werkzeug, Möbel, Weihnachtsdeko, Elektrogeräte und Sperrmüll. Häufig wissen Mieter jedoch nicht, dass es auch für die Kellernutzung Regeln gibt und an welche Vorgaben sich Mieter halten müssen. So gibt es Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen keinesfalls im Keller gelagert werden dürfen oder sollten.

Regeln einhalten

Gemeinschaftsräume im Keller, etwa ein Trockenraum, stehen allen Mietern zur Verfügung und können nach Belieben genutzt werden – auch wenn dies nicht explizit im Mietvertrag steht. Meist ist das mit einer Nutzungsordnung geregelt. Beispielsweise ist darin festgelegt, wann Mieter ihre Wäsche waschen oder wo sie ihre Fahrräder abstellen dürfen. So dürfen Gegenstände hier ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gelagert. Ebenso wie das Abstellen von Kartons, Sperrmüll oder ausgedienten Fahrrädern Übrigens: Auch im Keller müssen sich Mieter an die Hausordnung halten und beispielsweise die Ruhezeiten berücksichtigen.

Mieter haben keinen Anspruch auf einen eigenen Keller zu ihrer Wohnung – es sei denn, dies wurde mündlich oder schriftlich im Mietvertrag vereinbart. Dann kann der Vermieter das Kellerabteil auch nicht unabhängig von der Wohnung kündigen. Bei der Zuteilung ihres Abteils haben Mieter allerdings kein Mitspracherecht: Der Vermieter bestimmt, wer welchen Kellerraum bekommt. Möchten zwei Mietparteien ihre Keller tauschen, müssen sie den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Lagerordnung

Was für den Wohngebrauch genutzt werden kann, darf ins Kellerabteil. Auch die Aufbewahrung von Lebensmittelvorräten im Keller bietet sich aufgrund der kühlen Temperatur an. Doch sollten Mieter darauf achten, dass alles gut verschlossen ist und weder Ungeziefer noch Ratten angelockt werden können. Vorsicht ist außerdem bei leichtentzündlichen Stoffen, etwa Treibstoffen wie Benzin, alten Lacken und Farben mit Lösungsmitteln oder auch Desinfektionsmitteln geboten. Diese Gegenstände sollten keinesfalls im Keller gelagert werden. Häufig ist das Aufbewahren solcher Gegenstände im Keller bereits in der Hausordnung untersagt. Ansonsten gilt für brennbare Flüssigkeiten eine Höchstmenge von 20 Litern für den Keller. Ebenfalls sind Druck- und Flüssiggasbehälter oder hochdosierte Schädlingsbekämpfungsmittel immer verboten. Möchten Mieter ihr Motorrad, Moped, den Roller oder auch gewerbliche Güter im Keller abstellen, benötigen sie das Einverständnis des Vermieters.

Diebstahlsicher?

Wertvolle Gegenstände wie Gemälde und andere Kunstwerke, Briefmarken- und Münzsammlungen, Pelze, besondere Teppiche, Schmuck, Geld und Sparbücher gehören generell nicht in den Keller. Da die meisten Keller nur durch Holz- oder Metallabtrennungen gesichert sind, sind sichtbare Gegenstände eine leichte Beute für Einbrecher. Solche Kellerabteile sollten mit einem guten Vorhängeschloss gesichert sein und zusätzlich mit einem Sichtschutz – beispielsweise in Form von Stoffverkleidungen oder Platten – vor ungewollten Blicken geschützt werden. Doch sollten dann auch keine Goldbarren oder Geldbündel dort deponiert werden.