Energiepreisbremse

Es gibt immer wieder Tricks, mit denen Menschen von Ganoven über den Tisch gezogen werden sollen. Sei es mit dem Enkeltrick, der immer noch funktioniert. Nun wurde eine neue Masche mit der Energiepreisbremse erfunden, wie luckx – das magazin erfuhr.

Strom- und Gasverträge

Aktuell sind Vertragsvermittlern unterwegs, die mit der Energiepreisbremse Geschäfte zum Nachteil von Verbrauchern machen wollen. Mit der Behauptung, Kunden könnten von den Energiepreisbremsen profitieren, werden ihnen teure Energielieferverträge angeboten. Tatsächlich gewinnen in solchen Fällen aber nur die Vermittlungsagenturen und die sie beauftragenden Energieversorger, während Verbraucher unnötig viel zahlen. Damit Leserinnen und Leser von luckx – das magazin nicht darauf reinfallen, wird hier die Masche erklärt und Tipps, wie die Suche nach günstigen Anbietern tatsächlich gelingen kann.

Strompreisbremse als Lockmittel

Wer möchte nicht von der Strompreisbremse profitieren. Da wir Deutsche den Sparfuchs in uns haben, werden solche Verlockungen gern mitgenommen. Dabei gehen die Werber ganz gezielt vor. So werden die Angesprochenen nach deren aktuell zu zahlenden Preisen für Strom und Gas gefragt. Sie stellen dann fest, dass die Verbraucher nicht oder nur wenig von der Energiepreisbremse profitieren würden. Anschließend bieten sie ihnen Verträge mit Preisen weit oberhalb der Preisbremsen an. Ihr Argument: Nur so hätten die Angesprochenen auch etwas von der Energiepreisbremse, weil der Staat einen Teil der Kosten übernehme. Schlußendlich zahlen Verbraucher aber unnötig viel mehr für die bezogene Energie. Die entsprechenden Unternehmen füllen sich die Taschen auf Kosten der Verbraucher und der Steuerzahler.

Kündigung ist angesagt

Überteuerte Verträge wieder loszuwerden, ist direkt nach Abschluss noch leicht: Dann können Betroffene in der Regel von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ist der Vertragsschluss schon mehr als 14 Tage her, hängen die Möglichkeiten für eine Beendigung von den vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten ab – es sei denn, eine Preiserhöhung flattert ins Haus. Bei einer Preisänderung oder einer sonstigen Vertragsbedingung während der Vertragslaufzeit, kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gekündigt werden.

Deshalb: Preise vergleichen

Vor einer Vertragsunterzeichnung sollten die Preise und die Vertragsbedingungen unbedingt verglichen werden. Das ist immer einfacher gesagt als getan. Vergleichsportale können dabei eine gute Hilfe sein. Aber auch ein zusätzlicher Blick auf die Preisliste des Grundversorgers lohnt sich – so merkt man schnell, ob man für seine Energie zu viel bezahlt.