Das der Frühling sein? Doch die Temperaturen lassen alles andere zu, als sich zu freuen. Trotzdem können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf einigen Veränderungen freuen, wie luckx – das magazin recherchierte.
Verbraucherrechte
Verbraucher, die von unzulässigen Preiserhöhungen des Energieanbieters oder falschen Zinsberechnungen ihrer Bank betroffen sind, hatten es bisher schwer, Schadenersatzansprüche einzuklagen. Denn die aufwendigen Gerichtsverfahren sind meist sehr kostspielig und lohnen daher nicht. Nun kommt zum 25. Juni 2023 die EU-Verbandsklage als Ergänzung zur Musterfeststellungsklage hinzu. Seit 2018 ermöglicht die Musterfeststellungsklage es Verbrauchern, sich Klagen von Verbraucherverbänden anzuschließen, um ihre Rechte durchzusetzen. Dann können Verbände Schadenersatz oder Rückzahlungsansprüche auch direkt einklagen. Dieser Schritt war vorher nicht möglich, sodass ein großer Vorteil besteht: Verbraucher müssten zur Durchsetzung ihres Rechts nicht mehr selbst vor Gericht klagen.
Reifenwechsel
Spätestens jetzt können Autofahrer auch in diesem Jahr wieder ihre Sommerreifen montieren. Die bekannte Faustformel von „O bis O“ eignet sich gut zur Bestimmung des Zeitraums, in dem Autofahrer mit Winterreifen fahren sollten.So gilt in Deutschland keine explizite Sommer- oder Winterreifenpflicht. Ungeachtet dessen müssen laut § 2 der Straßenverkehrsordnung auch die Reifen an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Steigen die Temperaturen dauerhaft an, ist die Montage der Sommerreifen sinnvoll. Bei warmem Wetter im Frühjahr und im Sommer haben sie nicht nur deutlich mehr Grip auf der Straße als Winterreifen, sondern sorgen auch für einen kürzeren Bremsweg und höhere Fahrstabilität. Autofahrern sollten deshalb nicht nur die Reifen wechsel, sondern auch regelmäßig die Profiltiefe prüfen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe. Sicherer ist es allerdings, spätestens bereits bei drei Millimetern über einen Neukauf von Sommerreifen nachzudenken.
Deutschland für 49 Euro
Das 19 Euro Ticket schaffte die Voraussetzungen für eine einheitliche Monatsticketlösung. Nach monatelangen unbefriedigenden Streit, wo es wieder einmal nur ums Abzocken bei der Finanzierungsanteile zwischen Bund und Länder ging, kommt nun am 1. Mai das 49-Euro Ticket. Das sogenannte Deutschlandticket gilt deutschlandweit für alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Ausgenommen sind Fernzüge wie ICE, IC und EC. Schon seit dem 3. April ist das Ticket online über die Apps oder Websites der Deutschen Bahn sowie der einzelnen regionalen Verkehrsbetriebe im Vorverkauf erhältlich. Außerdem wichtig für Bahnfahrer: Bei dem Ticket handelt es sich um ein monatlich kündbares Abo. Das bedeutet: die Gültigkeit verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, falls die Besitzer es nicht rechtzeitig kündigen. Was sich so schön anhört, hat aber auch Nachteile. Ohne Smartphone kein Ticket, weil es ausschließlich als Handyticket oder Chipkarte verfügbar ist.
Verkehrssicherungspflicht für Hausbesitzer
Damit nach dem Winter lose Dachziegel oder morsche Äste keine Gefahr für Fußgänger oder parkende Autos darstellen, sollten Hausbesitzer im Frühling Haus und Garten einem gründlichen Check unterziehen. Das ganze lässt sich besser unter dem Begriff Verkehrssicherungspflicht zusammenfassen. Ohne diese müssen sie unter Umständen für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden haften. Daher gilt: Dach, Fassade, Regenrinne, Schornstein, Fotovoltaikanlage, Antennen, Zäune, Stufen, Gehwegplatten und Blumenkästen, die Außenbeleuchtung, den Gehweg vor dem Haus sowie Bäume und Äste, die sich auf dem Grundstück befinden, regelmäßig kontrollieren und mögliche Gefahrenquellen umgehend beseitigen.
Auf ins Studentenleben
Für viele Abiturienten beginnt in den kommenden Monaten mit dem Start des Sommersemesters ein neuer Lebensabschnitt. Bei aller Aufregung und Vorfreunde sollten sie dabei die richtige Absicherung nicht vergessen. Deshalb sollte unbedingt vor dem Semesterstart geprüft werden, ob Studenten weiterhin über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sind. Bei den meisten Anbietern ist das unabhängig vom Wohnort bis zum Studienabschluss der Fall. Wenn nicht, so ist dringend eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese kommt für Sach-, und Personenschäden auf, die Studierende bei Dritten verursachen – und das kann schnell teuer werden.
Zeckengefahr
Die milden Temperaturen locken auch die Zecken wieder aus ihren Verstecken. An sich sind die Stiche der Parasiten nicht gefährlich. Doch die Übertragung von Krankheiten wie Lyme-Borreliose oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auf den Menschen ist möglich. Vor allem die FSME kann dabei schnell gefährlich werden. Die Krankheit greift das Nervensystem an und führt im schlimmsten Fall zu Hirnhautentzündungen. Für Menschen, die in einem FSME-Risikogebiet leben, empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) daher eine entsprechende Schutzimpfung. Was viele nicht wissen: Regelmäßig kommen hier neue Regionen hinzu. Wer keinen Impfschutz hat, sollte prüfen, ob sein Wohnort mittlerweile in einem Risikogebiet liegt. Eine Übersicht finden Verbraucher auf der Internetseite des RKI. Hilfreich kann vor dem Gang in die Natur ein Mückenschutzspray sein. Doch ungeachtet dessen sollte anschließend gründlich nach den Parasiten gesucht werden. Sicher ist sicher.