Aufgepasst bei der Autofahrt

Auf dem heimischen Terrain fühlen wir uns sicher. Und wenn wir mal in eine Polizeikontrolle geraten, so können wir uns – meist – auch verständlich machen. Doch im Ausland ist alles anders, wie luckx – das magazin vielfach selbst im wahrsten Sinne des Wortes „erfahren“ hat. Zum Glück nicht wie in den folgenden Beispielen geschildert.

Urlaubsfrust

Wer eine Reise macht, der kann schon viel erzählen. Ob in den Urlaub oder geschäftlich. Zwar geht es meist immer gut. Doch so mancher Verkehrsverstoß kann verheerend enden. Besonders heikel ist für Urlauber ein Entzug der Fahrerlaubnis in der Fremde. Was also tun, wenn die Polizei im Ausland den Führerschein einkassiert und gilt das Fahrverbot dann auch im Heimatland?

Wird man hierzulande zum Beispiel wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt oder beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt, kann je nach Schwere des Verstoßes der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Wer also im Ausland gegen gültige Verkehrsvorschriften verstößt, muss damit rechnen, dass der Führerschein eingezogen wird. Damit ist die Weiterfahrt im jeweiligen Land nicht möglich. Dabei kann die Fahrerlaubnis aber nicht dauerhaft entzogen werden, denn das ist nur den deutschen Behörden vorbehalten.

Führerscheinpapiere werden verwahrt

Die ausländische Behörde kann den Führerschein demzufolge lediglich verwahren. In diesem Fall ist es nicht immer einfach, die Papiere zurückzuerhalten. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise einzelner Länder sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen. Was aber, wenn der Führerschein nicht direkt vor Ort wieder ausgehändigt wird und keiner der Mitreisenden im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Dann sollte man besser auf die Weiterfahrt verzichten. Wird man angehalten und hat keine gültigen Papiere dabei, drohen in Deutschland Bußgelder. Durchfährt man einen Drittstaat, können die Sanktionen noch deutlich höher sein.

Auch im umgekehrten Fall sollte man es nicht darauf ankommen lassen. Wird der Führerschein von deutschen Behörden nach einem Verkehrsverstoß verwahrt, sind Fahrten im Ausland keine gute Idee. Andernfalls können empfindliche Bußgelder wegen des Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins anfallen. In manchen Ländern ist sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs oder eine Haftstrafe denkbar, da die Polizeibeamten im Zweifel davon ausgehen können, dass der Führerschein nicht nur vergessen wurde, sondern gar keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.

Was gilt in der Europäischen Union?

Derzeit ist die EU-weite Verfolgung der Verursacher von Verstößen im Straßenverkehr noch uneinheitlich und zumeist kompliziert. Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu optimieren, soll es im Zuge der neuen EU-Führerschein-Richtlinie für die einzelnen Mitgliedstaaten aber künftig einfacher werden. Mithilfe eines Zugangs zu allen nationalen Führerscheinregistern könnte ein Entzug der Fahrerlaubnis gegenseitig anerkannt werden und damit in der gesamten EU gelten.

Weitaus weniger problematisch gestaltet sich die Vorgehensweise, wenn man seinen Führerschein im Ausland verloren hat oder er gestohlen wurde. Dann sollte sowohl die örtliche Polizei als auch das deutsche Konsulat bzw. die Botschaft darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Mitarbeiter von Konsulat oder Botschaft nehmen in der Folge Kontakt mit der zuständigen nationalen Behörde in Deutschland auf. Kommt dabei heraus, dass die Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig ist, kann die Polizei ein vorläufiges Dokument ausstellen, mit dem der Betroffene im Urlaubsland für einen begrenzten Zeitraum fahren darf.