Günstig einkaufen

Manch einer flog in der Vergangenheit zum Weihnachtsshopping nach New York. Günstige Einkäufe waren garantiert. Auch wenn so mancher Öko-Freak bei Flugreisen nicht zurückhalten kann, gehören die genannten Shoppingreisen wohl der Vergangenheit an. Aber eine der liebsten Urlaubserlebnisse ist nun einmal Shoppen. Was zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Urlaubssouvenir

Schmuck, Teppiche oder Lederwaren sind nur einige Beispiele der beliebtesten Urlaubssouvenirs. Urlaubslaune und günstige Preise verleiten zum Kauf. Zurück im Hotel oder in Deutschland kommen so manchem Urlauber Bedenken, ob das Mitbringsel wirklich notwendig ist. Oder er folgt das böse Erwachen, wenn die versprochene Qualität nicht hält was sie verspricht. Bei Kauf in Europa gelten die gesetzliche Gewährleistungsrechte. Das heißt, es besteht EU-weit ein Recht auf kostenlosen Austausch oder Reparatur, ganz gleich, ob sie vor Ort im Laden oder online gekauft wurden. Europaweit gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren, die Beweislastumkehr liegt bei mindestens einem Jahr. D. h., geht das Urlaubssouvenir innerhalb dieses ersten Jahres kaputt, wird vermutet, dass es von vornherein defekt war. Einige Länder haben großzügigere Zeiträume für die Beweislastumkehr festgelegt, z. B. Frankreich mit 2 Jahren.

Reklamationsfristen und Widerruf

In manchen Urlaubsländern gibt es sog. Rügeobliegenheiten, die man beachten sollte. Die Reklamation muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, sobald der Fehler entdeckt wurde. In Estland, Lettland und Malta sind es beispielsweise zwei Monate. In Polen ein Jahr. Doch aufgepasst: wird zu spät reklamiert, kann sich der Verkäufer darauf berufen, dass die Frist versäumt wurde und die Reklamation ablehnen. Anders z. B. in Deutschland, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Portugal, Rumänien und Bulgarien. Hier gibt es keine Rüge-Fristen, dennoch sollte auch hier der Mangel zeitnah gemeldet werden.

Das Widerrufsrecht ermöglicht es, einen Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Beispielsweise, wenn die Ware nicht gefällt. Von Widerrufsrecht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Ware online bzw. außerhalb von Geschäftsräumen erworben wurde. Ein Stand auf dem Wochenmarkt, ein Schmuckhändler oder ein Fabrik-Verkauf für Teppiche fallen nicht darunter. Wer die Ware dort kauft, gibt es nur die Möglichkeit, den Händler zu fragen, ob er die Ware aus Kulanz zurücknimmt. Außerdem sollte vor dem Kauf nach einem Umtauschrecht gefragt werden und sich dieses schriftlich zusichern lassen.

Anders sieht es aus, wenn Urlauber auf der Straße vom Verkäufer angesprochen werden, dieser ihn in sein Geschäft „lockt“ und dort die Ware gekauft wird. Gleiches gilt, wenn in einer Schmuckfabrik eine Verkaufsveranstaltung stattfindet und der Verkäufer die Fahrt dorthin organisiert. Auch bei Kaffee-Fahrten greift das Widerrufsrecht.

Zollformalitäten

Wer Waren in einem anderen EU-Land erwirbt, braucht bei der Wiedereinreise nach Deutschland keinen Zoll zu bezahlen. Wird allerdings in einem Nicht-EU-Land eingekauft, dürfen Erwachsene bei der Einreise nach Deutschland mit dem Flugzeug bzw. Schiff nur Waren im Wert von bis zu 430 Euro zollfrei einführen. Erfolgt die Einreise mit dem Auto oder per Bahn sind es nur 300 Euro. Für Jugendliche unter 15 Jahren beträgt die Wertgrenze 175 Euro. Waren die über diesem Wert liegen sind anzumelden und es fallen Einfuhrabgaben an.

So geht entspannter Urlaubseinkauf

Auf keinen Fall aus einer Urlaubslaune heraus zum Kauf verleiten lassen. Also genau überlegen, ob die Ware wirklich gebraucht wird.

Wer auf dem Markt oder im Ladengeschäft seine Einkäufe erledigt: Unbedingt eine Visitenkarte mit den vollständigen Kontaktdaten des Händlers geben lassen. So kann die defekte Ware auch nach der Rückkehr nach Deutschland reklamiert werden.

Wer z. B. im Rahmen einer Pauschalreise überteuerten Schmuck gekauft hat, kann dafür nicht Reiseveranstalter haftbar machen.

Auch wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein. Die Chance, ein gefälschtes Produkt zu erhalten, ist groß.

Wer auf dem Markt oder im Ladengeschäft gekauft hat, ist in der Regel an den Vertrag gebunden, ganz gleich ob bereits bezahlt wurde oder nicht.

Wer hilft bei Problemen beim Urlaubs-Kauf?

Bei Problemen mit einem Mitbringsel aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos.