Viele Mieterinnen und Mieter haben immer noch den Wunsch nach einem eigenen Balkon. Doch die meisten Wohnungen können damit nicht dienen. Also bleibt nur noch der Weg in den Park. Doch es geht auch anders. Wie ein Balkonanbau funktionieren kann, hat luckx – das magazin recherchiert.
Ein langer Weg zum eigenen Balkon
Dem Wunsch nach einem eigenen Balkon stehen nicht selten diverse bürokratische Hürden entgegen. Neben dem Einreichen von Bauanträgen, die Erlangung von erforderlichen Genehmigungen und die Bewältigung komplexer Planungsphasen können immer wieder Unwägbarkeiten im Verlauf dieses Prozesses zu Verzögerungen führen. Wer nicht aufpasst, setzt sich empfindlichen Geldbußen oder sogar dem Rückbaus eines bereits errichteten Balkons aus. Damit das nicht passiert, ist vieles zu beachten.
An erster Stelle sind natürlich die Vorstellungen des Kunden mit den Möglichkeiten und Kompetenzen des ausführenden Unternehmen zu klären. Dazu gehört die Größe des zukünftigen Balkons, seine Lage und die Optik, aber auch die konkrete Einbausituation sollte thematisiert werden. Genauer geht es dabei um die verschiedenen Balkonarten – zum Beispiel den Anbaubalkon oder den freitragenden Balkon – und welche davon aufgrund der baulichen Gegebenheiten infrage kommen. Außerdem sollte bereits jetzt eine genaue Kostenplanung mit allen zu erwartenden Ausgaben gemacht werden, damit es im späteren Verlauf des Baus keine unangenehme Überraschung gibt. Berechnungen zur Statik werden ebenfalls in diesem frühen Stadium vom Bauunternehmen angestellt. Diese werden für Schritt 2, den Bauantrag, benötigt.
Bauantrag
Ob man für den Balkonanbau einen Bauantrag stellen muss, kann man nicht pauschal sagen. Stattdessen hängt es von mehreren Faktoren ab, unter anderem dem Bundesland und sogar dem Ort, in dem der Anbau geplant ist, ob es Regularien zum Orts- oder Landschaftsbild gibt, ob das Haus unter Denkmal- oder Fassadenschutz steht, um welche Art von Balkon es sich handeln soll oder ob der Bebauungsplan Einschränkungen vorsieht. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es ratsam, noch vor Planungsbeginn beim zuständigen Bauamt anzufragen, ob ein Bauantrag vorgelegt werden muss. In jedem Fall darf dieser ausschließlich von einem Architekten oder bauvorlageberechtigten Bauingenieur gestellt werden – dies sollte bereits bei der Kostenplanung berücksichtigt werden.
Baugenehmigung
Wenn der Anbaubalkon tatsächlich genehmigungspflichtig ist, müssen mehrere Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehört die Baubeschreibung, ein amtlicher Lageplan, eine Bauzeichnung sowie eine statische Berechnung des Balkons. Gemeinsam mit dem eigentlichen Bauantrag werden diese Dokumente schließlich dem Bauamt zur Prüfung übergeben. Geduld zahlt sich hier aus, denn wer bereits vor der erteilten Genehmigung mit dem Bau beginnt, riskiert eine Geldstrafe.
Durchführungsplanung
Liegt die Baugenehmigung vor, geht es an die Detailplanung. In diesem Schritt werden Fragen zum Material, zu der Art des Geländers oder zur Barrierefreiheit gemeinsam mit dem Balkonbauunternehmen geklärt. Wichtig in dem Zusammenhang ist die Prüfung, ob der Betrieb über eine DIN EN 1090 Zertifizierung verfügt. Diese ist für Betriebe, die tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium verarbeiten, gesetzlich vorgeschrieben, ohne dieses Gütesiegel droht daher die spätere Demontage des Balkons.
Jetzt geht’s los
Sobald alle Wünsche besprochen wurden, steht der endgültigen Beauftragung eines Unternehmens, das den Balkonanbau durchführt, nichts mehr im Weg. Die Planungsphase ist offiziell abgeschlossen, es folgt die Bestellung der entsprechenden Balkonbauteile, deren Lieferung und anschließend, falls nicht selbst durchgeführt, die Montage.