Liebe Leserin, lieber Leser, ist Ihnen das auch schon einmal passiert: Pass vergessen? Vor einigen Jahren waren wir von luckx – das magazin auf dem Weg zu einem Termin nach Süd-Osteuropa. Nach 800 Kilometer fiel dann auf: Pass vergessen. Was tun? Zum Glück gibt es in jeder deutschen Botschaft eine Konsularabteilung, die schnell hielt. Hier die Fortsetzung des ersten Teils.
Der Last-Minute-Pass
Noch in Deutschland hilft die Bundespolizei in aller letzter Minute und stellt kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus. Dienststellen findet man beispielsweise an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder ein Führerschein mit Foto. Dieses Dokument gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für drei Monate. Neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erkennen übrigens auch einige andere Länder wie z. B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die Türkei hingegen kann man damit nicht einreisen. Wer die Möglichkeit hat, kann den Reiseausweis vorher online über die Homepage der Bundespolizei beantragen und am Flughafen oder bei einer der anderen hinterlegten Dienststellen abholen. Die Kosten für das Dokument belaufen sich auf acht Euro.
Doppelte Staatsbürgerschaft und zwei Reisepässe
Wer zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, sollte mit einem deutschen Reisepass oder Personalausweis reisen, wenn es sich um die Einreise nach oder die Ausreise aus Deutschland handelt. Wer als Doppelstaatler in den anderen Staat reist, dessen Angehörigkeit er ebenfalls besitzt, sollten die nationalen Dokumenten des anderen Staates nutzen. Daher ist es in der Regel ratsam, zwei gültige Reisepässe zu haben.
In einigen Staaten könnte es Probleme bei der Einreise geben, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass der Pass-Inhaber zuvor einen anderen Staat bereist hat. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen zweiten Pass zu beantragen. Dafür müssen Betroffene die Reisepläne nachweisen, beispielsweise durch Flugtickets, Bestätigung durch den Arbeitgeber oder Korrespondenz mit einem Geschäftspartner. Auch für Weltreisende besteht die Möglichkeit, sich einen Zweitpass ausstellen zu lassen. Sind Weltenbummler schon unterwegs, sollten sie sich an eine Auslandsvertretung des aktuellen Reiselandes wenden.
Schneller zum Reisepass
Durch Digitalisierung und Entbürokratisierung soll man ab Mai 2025 schneller zum Reisepass kommen. Dann genügt ein digitales Passbild zur Beantragung. Dazu sollen sogar Selbstbedienungsstationen in den Behörden aufgestellt werden. Zudem entfallen einige unbequeme Wege, da man sich Reisepässe (und auch Personalausweise) per postalischer Direktzustellung schicken lassen darf. Dafür ist allerdings eine inländische Meldeanschrift des Antragstellers nötig. Um rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neues Dokument zu beantragen, gibt es ab 2025 eine elektronische Erinnerung per E-Mail.
Reisen mit Kindern
Seit 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Stattdessen kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann. Für Reiseziele innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis. Bestehende Kinderreisepässe sind weiterhin sechs Jahre gültig und dürfen noch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weitergenutzt werden.
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