Eigene Stromproduktion

Es ist ziemlich einfach, eigen Strom zu produzieren. Einfach ein paar Solarkollektoren am Balkon befestigen, den Rest der Anlage zusammenstecken und zum Schluss das alles mit einem Stecker ins Stromnetz einspeisen. Luckx – das magazin hat sich informiert.

Wenig Aufwand

Mehr als 400.000 Steckersolaranlagen gibt es schon in Deutschland und täglich kommen viele weitere dazu. Doch diese Solaranlagen sind ein typisch deutsches Phänomen. Aufgrund der geringen Quote beim Immobilieneigentum soll mit den sogenannten Balkonkraftwerken die Demokratisierung der Stromerzeugung erfolgen. Doch es findet wohl eher eine Ablenkung von den überhöhten Strompreisen statt. Auch wenn aktuell diese Solaranlagen für wenig Geld zu erhalten sind, sind sie nur für die Beleuchtung geeignet. Wenn kein Speicher vorhanden ist, nicht mal dafür. Und für den Betrieb eines Staubsaugers oder des Elektroherdes oder eines Wasserkochers sollten es mindestens 2.000 Watt sein. Also bleibt nur die Illusion, etwas weniger Strom vom Stromanbieter zu beziehen. Doch vorher steht weiterhin Schweiß- und Fleißarbeit. Denn nach dem Aufbau kommt das weiterhin unsinnige Anmeldeverfahren, welchen in anderen Ländern überflüssig ist. Und die Einspeisung ins Netz benötigt wieder einen anderen Zähler. In den Niederlanden ist es viel einfacher. Dort darf der Zähler einfach rückwärts laufen. Doch in Deutschland geht so etwas nicht, weil die Leitungsnutzung gesondert abgerechnet wird.

Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, die in der Regel direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen werden. Sie wandeln den produzierten Gleichstrom einer Photovoltaik-Anlage in Wechselstrom um und machen ihn so für den Haushalt nutzbar. Mit dem Strom aus dem meist steckerfertig gelieferten Balkonkraftwerk können vor allem stromintensive Haushaltsgeräte wie z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler oder Trockner betrieben werden, so dass weniger Strom aus dem Netz des Stromanbieters entnommen werden muss. Auf Dauer sicherlich eine lohnende Investition, die auch belohnt wird: Erstens sind Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 30 Kilowatt von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem fördern viele Städte und Kommunen den Kauf von Balkon-Solaranlagen.

Bisher mussten Besitzer eines Balkonkraftwerkes bei der Bundesnetzagentur rund 20 Angaben machen, um ihre kleine Solaranlage zu registrieren. Das erforderte viele Klicks und Informationen, die man zusammentragen musste, was natürlich erst einmal abschreckt. Künftig muss man neben den Angaben zur Person nur noch fünf Angaben machen.

Registrierung erforderlich

Darüber hinaus müssen Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden. Eine gebührenfreie Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) reicht aus. Das MaStR ist ein Register für den Strom- und Gasmarkt, das von Behörden und Marktakteuren des Energiebereiches genutzt wird. Hier muss jede Strom- oder Gaserzeugungsanlage registriert werden, die an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist oder werden soll. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Besitzer der Mini-Anlagen dürfen ab sofort statt 600 Watt 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Zudem muss nicht sofort ein digitaler Zweirichtungszähler installiert werden. Übergangsweise dürfen auch die bisher üblichen sogenannten Ferraris-Zähler benutzt werden. Sie laufen bei hoher Stromerzeugung und gleichzeitig niedrigem Energie-Verbrauch rückwärts und die Strommenge, die bezahlt werden muss, sinkt.

Balkonkraftwerke dürfen zwar nach wie vor nicht über eine Mehrfachsteckdose betrieben werden, aber der Anschluss über einen Schuko-Stecker ist nun ausdrücklich erlaubt. Einschränkend ist zu beachten, dass dafür vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) noch eine Norm ausgearbeitet werden muss. Außerdem hat jeder Mieter Anspruch auf den Betrieb einer Mini-Solaranlage.

Steckerfertig

Über Steckersolaranlagen gewonnene Energie muss seit Inkrafttreten des Solarpaketes I nicht mehr im Gebäude selbst verbraucht werden. Nun dürfen auch Nebenanlagen, wie z. B. Garagen, Carports oder Gartenhäuschen mit dieser Energie versorgt werden. Auch das Speichern in Batterien ist jetzt gestattet. So können Verbraucher den selbst gewonnenen Strom auch später nutzen und müssen nicht mehr den komplizierten Umweg über die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz gehen. Und künftig gibt es eine Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen: Das heißt, Betreiber dürfen Grundstücke in öffentlichem Besitz betreten, um Anschlussleitungen zu legen oder ihre Anlage zu warten.