Wechselbereitschaft?

Wir Deutsche lieben die Vertrautheit. Änderungen, egal welcher Art, mögen wir eigentlich nicht. Doch so manche Änderung kann in einer angespannten finanziellen Situation schon für Erleichterung sorgen. Wer seine Stromrechnung prüft und dann Vergleiche anstellt, findet schnell einige hundert Euro günstigere Anbieter. Genauso ist es bei der KfZ-Versicherung, meint luckx – das magazin.

Es ist wieder soweit!

Stromversorger und Versicherer lieben die Lethargie ihrer Kunden. So können sie nach belieben die Preise anpassen. Okay, ganz so einfach ist es auch nicht. Doch mancher Anbieter setzt einfach darauf. Zwar sind sie verpflichtet, die Kunden zu informieren. Doch wir Kunden sind meist zu bequem. Um unsere Leserinnen und Leser zur „Sparsamkeit“ zu motivieren, hier also Einiges zum Versicherungswechsel. Im Übrigen kann das auch für alle anderen Verträge angewandt werden. Wer also einen Wechsel seiner Kfz-Versicherung anstrebt, muss in der Regel bis Ende November handeln. Und da die Versicherungswirtschaft mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnet, steht betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Ob mit einer Tarifanpassung oder einem Wechsel der Versicherung: so lässt sich sparen! Schon der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist daraufhin, wonach die Ausgaben für Haftpflichtschäden – hier gab es in den letzten zehn Jahren einen Anstieg um 54 Prozent – und Verwaltung gestiegen sind. Grund für diese Diskrepanz sind die hohe Inflation und vor allem stark gestiegene Reparaturkosten und immer teurere Ersatzteile. Zudem verzeichnet die Branche eine Zunahme von 15 Prozent an Autodiebstählen, was sich ebenfalls auf die Beitragshöhe auswirkt.

Sparmaßnahmen

Wichtig für die Höhe der Prämie ist unter anderem die Jahresfahrleistung. Beitragserstattungen bei weniger gefahrenen Kilometern oder Zusatzkosten durch mehr gefahrene Kilometer werden in der Regel rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet. Wer also weniger gefahren ist, als vertraglich vereinbart, kann nicht nur mit einer Rückzahlung rechnen, sondern kann bei vielen Versicherungen auch den Beitrag nach unten anpassen lassen. Autofahrer sind übrigens verpflichtet, ihrer Versicherung mitzuteilen, wenn sich, beispielsweise durch einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder durch das Arbeiten im Home-Office, die Anzahl der vereinbarten Kilometer im Jahr deutlich ändert. Außerdem lässt sich sparen, wenn die Prämie als Jahresbeitrag gezahlt wird. Denn bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Überweisung kommen Ratenzuschläge hinzu. Je höher die Anzahl der Fahrer, die einen Wagen fahren dürfen, desto höher ist der Beitrag. Während beispielsweise der (Ehe-)Partner meist kostenlos mitversichert ist, wird es mit jungen Fahrern unter 23 oder 25 Jahren – je nach Versicherung – deutlich teurer. Wird der Wagen nur ab und zu von einer weiteren Person genutzt, könnte sich eine spezielle Versicherung für Zusatzfahrer lohnen, die auch tageweise abgeschlossen werden kann. Der Beitrag wird in der Regel auch günstiger, wenn eine Selbstbeteiligung gewählt wird. Je höher diese ist, desto niedriger der Beitrag.

Werkstätten festlegen

Eine weitere Ersparnis könnte darin liegen, eine Versicherung mit Werkstattbindung zu wählen. Dann dürfen Reparaturen nur in Partnerwerkstätten des Versicherers durchgeführt werden. Das sind dann mitunter auch freie Werkstätten. Doch aufgepasst: viele Leasing- oder Kreditverträge haben eine eigene Werkstattbindung. Darüber hinaus sollte man als Neuwagenbesitzer bedenken, dass es bei nicht autorisierten Werkstätten unter Umständen keine Originalteile gibt und damit die Herstellergarantie verlorengehen kann.

Ganz wichtig: unbedingt Vergleichsangebote einholen und Tarife zu vergleichen. Je detaillierter man hierbei den eigenen Vertrag kennt, desto besser kann man vergleichen.

Versicherungsgesellschaften gewähren manchmal Rabatte. So kann es sich beispielsweise günstig auf den Beitrag auswirken, wenn das Auto in der Garage steht oder nur privat und nicht beruflich genutzt wird. Und nicht nur das Alter des Versicherungsnehmers oder das Fahrzeugalter können entscheidend sein, ob Rabatte gewährt werden oder nicht. Hier sollten sich Versicherte genau informieren, was gezahlt werden muss, wenn diese vertraglich vereinbarten Größen nicht eingehalten werden – wenn also beispielsweise gar keine Garage vorhanden ist oder regelmäßig Fahrer unter 25 das Auto nutzen, obwohl der Fahrerkreis nur den Versicherungsnehmer einschließt. Auch die Höhe der Kosten von Mehrkilometern kann sich unter Umständen als finanzieller Bumerang erweisen.

Fristen einhalten

Kfz-Policen, die ab 1. Januar gelten, müssen bis zum 30. November schriftlich und möglichst per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Bis dahin muss das Schreiben der Versicherung vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch Achtung: immer mehr Kfz-Versicherer bieten auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit an. So läuft ein Vertrag, der beispielsweise am 15. September abgeschlossen wurde, am 14. September des Folgejahres aus und müsste vier Wochen vorher, also Mitte August, gekündigt werden. Auch Tarifanpassungen müssen also mindestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Doch diese Frist entfällt bei Beitragserhöhungen. Dann dürfen Versicherungsnehmer ihren Vertrag ab dem Zeitpunkt der Erhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Dafür haben Versicherte nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Allerdings sollte erst gekündigt werden, wenn der neue Vertrag in trockenen Tüchern ist, weil Versicherungsgesellschaften Teil- und Vollkasko-Verträge ablehnen dürfen.

Typklassen

Während es in der Haftpflichtversicherung vor allem um den Wert des geschädigten Fahrzeugs geht, ist in der Kaskoversicherung insbesondere der Wert des versicherten Autos wichtig. Daher wird jedes Jahr von Gutachtern überprüft, welche Automodelle besonders häufig in Unfälle oder Schäden verwickelt waren, wie etwa durch Diebstahl. Je höher dieses Ergebnis, desto höher die Typklasse. Und das wird sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Laut GDV müssen künftig mehr als sieben Millionen Autofahrer mit einer veränderten Typklasse rechnen, die die Haftpflichtversicherung teurer macht. In welche Typklasse das eigene Fahrzeug eingestuft wird, können Autofahrer in der Typklassenabfrage des GDV herausfinden.