Blumen gießen verboten

Schon in den letzten Jahren merkten wir auch in Deutschland, dass das Wasser knapp wurde. Jetzt hat die Landeshauptstadt Hannover das Blumengießen zeitlich eingeschränkt. Worauf bei der Wassernutzung zu achten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Eingeschränkte Wassernutzung

Konkret wurde in der Region Hannover die Wassernutzung wie folgt beschränkt: Private Gärten, landwirtschaftlich genutzte Felder, Parks oder Sportanlagen wie Fußball- oder Golfplätze dürfen von 11 bis 17 Uhr nicht bewässert werden, wenn das Thermometer mehr als 27 Grad anzeigt.

Doch es gibt auch noch andere Behinderungen, das kühle Nass zu nutzen. So kann es sein, dass der Pool im eigenen Garten nicht immer erlaubt ist. Auch wenn die Abkühlung zu greifen nah wäre, so wurde durch ein richterliches Urteil der Sprung ins eigene Becken gestoppt. Dabei ging es um ein Schwimmbecken im gemeinschaftlichen Garten, der zu einer Doppelhaushälfte gehörte. Beide Doppelhaushälften bildeten allerdings eine Wohnungseigentümergemeinschaft und das Grundstück, auf dem das Doppelhaus stand, war Gemeinschaftseigentum beider Wohnungseigentümer. Da der Poolbau jedoch ohne Beschluss und gegen den Willen des Nachbarn erfolgte, mussten die wasserliebenden Bewohner der einen Doppelhaushälfte ohne kühles Nass im Garten auskommen (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 140/22).

Wer nun sich trotz aller Wasserbeschränkungen sich nicht vom Bau eines eigen Pools abhalten lassen möchte, sollte beachten, dass grundsätzlich Pools im Garten bis zu 50 Kubikmetern genehmigungsfrei sind. Das entspricht beispielsweise einem acht Meter langen, vier Meter breiten und 1,50 Meter tiefen Becken. Bei größeren Pools kommt es auf die Regelung des jeweiligen Bundeslandes an.

Aufgepasst bei möglichen Gefahren

Kleine Wasserratten suchen immer nach einer Möglichkeiten zum Baden. Zwar bieten dazu Teiche, Pools und Planschbecken Kindern viel Spaß, können aber auch gefährlich sein. Um Unfälle zu vermeiden, sind dringend Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Absicherung der Wasserflächen. Für Teiche empfiehlt sich ein stabiler Zaun, der mindestens 1,20 Meter hoch ist, um das unbeaufsichtigte Betreten durch Kinder zu verhindern. Auch Pools können mit abschließbaren Sicherheitsnetzen oder -gittern gesichert werden, die verhindern, dass Kinder ins Wasser gelangen. Zudem sollten für alle Wasserflächen rutschfeste Oberflächen verwendet werden, besonders am Poolrand und rund um den Teich. So können Stürze und Verletzungen vermieden werden. Stehendes Wasser bei Hitze ist nicht lange ein Vergnügen. Schon ab 20 Grad Celsius vermehren sich verstärkt unerwünschte Bakterien, Keime und Algen. Deshalb sind regelmäßig die Wasserqualität und den Zustand der Teich- und Poolanlagen zu prüfen, um gesundheitliche Risiken und Schäden zu verhindern. Um den buchstäblich ungetrübten Badespaß nicht zu gefährden, sollten Chlor, Brom oder Ozon zur Reinigung des Wassers eingesetzt werden. Richtig dosiert, töten sie Keime und Bakterien ab. Die Wasserqualität lässt sich mit Teststäbchen überprüfen: Liegt der pH-Wert zwischen 7,0 und 7,4, kann nach Lust und Laune unbedenklich gebadet werden. Bei Planschbecken, in denen Babys und Kleinkinder ohne Windeln herumtoben, sollte das Wasser hingegen fast täglich gewechselt werden. Zu guter Letzt ein Tipp an alle Eltern: Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen sollten sie ihren badenden Nachwuchs ständig im Blick behalten.

Planschbecken auf dem Balkon

Sofern in der Hausordnung oder im Mietvertrag nicht anders geregelt, darf auf dem Balkon ein Planschbecken oder kleiner Pool aufgebaut werden. Unbedingt sollte die Traglast des Balkons berücksichtigt werden. Auch einer Schädigung der Bausubstanz durch ständiges Spritzwasser oder durch ein Überlaufen des Wasserbeckens müssen Mieter vorbeugen. Auf Terrassen oder im gemeinschaftlich genutzten Garten dürfen Mieter auch ein größeres Planschbecken oder sogar einen Pool aufstellen (Amtsgericht Kerpen, Az.: 20 C 443/01). Allerdings muss darauf geachtet werden, dass Nachbarn weder durch Lärm noch durch Spritzwasser gestört oder in ihrer Gartennutzung beeinträchtigt werden.

Wasserverbrauch

Der trockene Mai hat gezeigt: Wenn der Regen ausbleibt, steigt der Wasserverbrauch im Garten stark an. Dabei lässt sich mit einigen cleveren Maßnahmen viel Wasser, und somit auch Geld, sparen. Schon eine Planung des Gartens hilft beim Wassersparen: Heimische und trockenresistente Arten kommen in der Regel mit weniger Wasser aus. Rasenflächen benötigen besonders viel Pflege und Wasser; hier kann eine Blumenwiese eine sparsame und umweltfreundliche Alternative sein. Und wenn es nicht ohne Grün geht, so sollte der Rasen bei Hitze weniger oft gemäht werden, damit die längeren Halme mehr Wasser speichern können. Auch mit einer Tonne oder Zisterne kann Regenwasser gesammelt werden. Denn es ist nicht nur kostenlos, sondern auch ideal zum Gießen, weil es weich und kalkarm ist. Wer viel Wasser braucht, könnte auch über den Einbau einer größeren Regenwasseranlage nachdenken. Darüber hinaus ist die richtige Tageszeit beim Gießen entscheidend: Am besten morgens oder abends gießen, wenn die Sonne nicht so stark ist. So verdunstet weniger Wasser. Zum gezielt zu bewässern ist eine Gießkanne sinnvoller als Schlauch oder Sprinkler. Noch effizienter sind sogenannte Tröpfchenbewässerungssysteme, die das Wasser direkt an die Wurzeln bringen. Mulch aus Rinden, Stroh oder Grasschnitt hält die Feuchtigkeit länger im Boden und reduziert den Gießbedarf.