Ein Autounfall ist nicht das Ereignis, was sich Autofahrer herbeisehnen. Denn meist führt es neben Abschleppen zur Werkstatt, Reparatur, Auseinandersetzen mit dem Unfallgegner zu Zeitverlust, hohen Kosten und Stress. Was noch im Ausland dazu kommt, hat luckx – das magazin recherchiert.
Eigene Erfahrungen
Wer so viel im In- und Ausland reist wie unsere Redaktion von luckx – das magazin, kommt auch um einen Unfall nicht herum. Vor einiger Zeit hatte ein sich überschätzender Autofahrer unser Fahrzeug gestreift. Die Polizei stellte ein Protokoll aus, der vom Gegner herbeigerufene Versicherungsagent ebenfalls und dieser wollte dann so nebenbei eine Unterschrift auf ein Schadenprotokoll in der Landessprache haben. Nee, das geht gar nicht. Die Kosten müssen nun durch Klage vor einem örtlichen Gericht erstritten werden. Das dauert.
So kann ein Autounfall im Ausland schnell die Urlaubsfreude trüben. Doch wer gut vorbereitet reist, kann unnötigen Stress vermeiden – und im Nachhinein Verzögerungen oder hohe Kosten, sollte es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen. Deshalb sollten Autoreisende immer gut vorbereitet sein wie wir in unserer Redaktion.
Diese Unterlagen gehören ins Auto
Im Handschuhfach sollte der Europäische Unfallbericht nicht fehlen. Das europaweit einheitliche Formular, erhältlich bei Automobilclubs oder Versicherungen, erleichtert die spätere Schadensregulierung. Sinnvoll ist auch die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“), die alle wichtigen Versicherungsdaten enthält. Darüber hinaus empfiehlt es sich, folgende Telefonnummern griffbereit zu haben: den Zentralruf der Autoversicherer, den Schadenservice der eigenen Versicherung sowie den Pannendienst des Automobilclubs.
Wenn es zum Unfall kommt
Auch wenn jeder es in der Fahrschule gelernt hat, so versickert das Wissen meist in die hinterste Ecke des Kofferraums. Deshalb zur Wiederholung die wichtigsten Dinge:
Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnblinker).
Bei Personenschaden europaweit die einheitliche Notrufnummer 112 wählen.
Polizei verständigen (Hinweis: In einigen Ländern wie Frankreich kommt bei Blechschäden nicht immer eine Streife).
Kontaktdaten mit dem Unfallgegner austauschen, ggf. Zeugen notieren.
Fotos und Videos der Unfallstelle machen.
Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen – möglichst vollständig und sorgfältig.
Schadensregulierung
Wird der Unfall selbst verschuldet, übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Für den eigenen Schaden ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Liegt die Schuld beim Unfallgegner, sollte der Schaden schnell bei dessen Versicherung gemeldet werden – über den Schadensregulierungsbeauftragten. Jede europäische Versicherung muss einen solchen Beauftragten in Deutschland benennen. Er ist Ansprechpartner für alle in Deutschland wohnhaften Personen, die Ansprüche gegen eine ausländische Kfz-Versicherung geltend machen. Dessen Kontaktdaten kann man über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
Für die Schadensmeldung sind der Europäische Unfallbericht, ein Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten sowie ggf. weitere Nachweise wie eine Ersatzwagenrechnung einzureichen. Mit der Einreichung sollte nicht zu lange gewartet werden, denn in einigen Ländern gibt es strenge Ausschlussfristen.
Wichtig: in der Regel werden Unfälle nach dem Recht des Landes abgewickelt, in dem der Unfall passiert ist. Dort können ganz andere Regeln gelten als in Deutschland. Urlauber sollten genau bei der gegnerischen Versicherung erkundigen, welche Kosten übernommen werden und welche nicht. Deshalb sollten die Kosten vor einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der Versicherung so gering wie möglich halten, sonst bleiben Autofahrer eventuell darauf sitzen.
Innerhalb von drei Monaten muss die gegnerische Versicherung den Schaden regulieren oder ein konkretes Entschädigungsangebot unterbreiten. Ist die Schuldfrage unklar, kann sich das Verfahren über sechs Monate oder länger hinziehen.
Unfall mit einem Mietwagen
Kommt es mit einem Mietwagen zu einem Unfall, muss in jedem Fall der Autovermieter informiert werden. Die meisten Mietverträge schreiben zudem die Verständigung der Polizei vor – auch bei kleinen Schäden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz entfallen. Ein Nachweis, dass man versucht hat, die Polizei zu kontaktieren, kann im Zweifel hilfreich sein.
Wenn sich die Schadensregulierung als schwierig erweist oder ins Stocken gerät, können sich Verbraucher an eine Schlichtungsstelle für Versicherungen im Land des Versicherer wenden. Auch der ADAC und die Europäische Verbraucherzentrale hilft.