Eigentlich sollte es eine einfache Sache sein: Der Mietwagen wird gemietet und dann wieder zurückgegeben. Doch irgendwie klappt das ganze nicht. Entweder macht der Kunde Stress, weil ein Schaden vorhanden ist. Oder der Vermieter unterstellt ein Schaden, der nicht vorhanden ist. Luckx – das magazin hat recherchiert.
Mietwagen im Ausland
Mietwagenprobleme im Urlaub sind ein häufiges Ärgernis. Auch wir von luckx – das magazin hatten so einen Vorfall im Frühjahr dieses Jahres. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges wurde uns ein Schaden unterstellt, der bei der Übernahme nachweisbar vorhanden war, was wir durch Fotos dokumentieren konnten. Pech gehabt, „lieber“ Vermieter. Deshalb genau hinschauen – nicht nur auf dem Vertrag – schützt vor Extrakosten. Hier weitere Beispiele von Betroffenen. Ein Verbraucher buchte über ein Vergleichsportal einen Mietwagen für seinen Spanienurlaub – inklusive Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Am Urlaubsort legte er den Voucher am Schalter des Autovermieters vor. Der Mitarbeiter druckte einen Vertrag mit deutlich höherem Betrag aus. Auf Nachfrage erklärte er, das Fahrzeug sei nicht ausreichend versichert – im Schadensfall müsse der Verbraucher selbst aufkommen. Nur mit einer Zusatzversicherung („Super Relax“) für 300 Euro habe man ein „Rundum-sorglos-Paket“. Trotz mehrfachen Hinweises auf die bereits abgeschlossene Vollkaskoversicherung blieb der Mitarbeiter hartnäckig – und verweigerte die Fahrzeugübergabe ohne Zusatzversicherung. Aus Angst, ohne Auto dazustehen und die bereits gezahlten Kosten zu verlieren, unterschrieb der Verbraucher. Erst mit Unterstützung der Europäischen Verbraucherzentrale Deutschland erhielt er die 300 Euro zurück. So etwas muss doch nicht sein, oder?
Wichtig zu wissen: Bei Mietwagenbuchungen über Preisvergleichsportale sind meist drei Parteien beteiligt: das Vergleichsportal, ein Mietwagenvermittler und die eigentliche Mietwagenfirma. Der verbindliche Mietvertrag kommt in der Regel erst vor Ort am Schalter der Mietwagenfirma zustande.
Checkliste
Versicherungsschutz: Am besten Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Meist wird dieser Schutz bereits bei Mietwagenvermittlern (z. B. Auto Europe, Rentalcars oder HolidayCars) auf Preisvergleichsportalen gebucht. Vor Ort versuchen Autovermieter dann zusätzlich, eigene Premium-Versicherungen zu verkaufen (oft unter erheblichem Druck) oder diese unterzuschieben.
Den richtigen Ansprechpartner kennen: Die Vermittler sind Ansprechpartner für Fragen rund um die Reservierung (z. B. die Erstattung der Vorauszahlung bei Stornierung). Für Probleme mit dem Fahrzeug oder vor Ort abgeschlossener Zusatzleistungen ist hingegen die Mietwagenfirma zuständig.
Bewertungen lesen: Vorab unabhängige Bewertungsseiten (z. B. Trustpilot, Google, Tripadvisor) prüfen: Fällt die Mietwagenfirma am Urlaubsort durch unschöne Praktiken auf?
Kreditkarte bereithalten: In der Regel wird eine Kreditkarte auf den Namen des Fahrers verlangt. Debitkarten werden häufig grundlos abgelehnt. Tipp: Vorab über Zahlungsmodalitäten informieren.
Vertrag gut prüfen: Nur unterschreiben, wenn alles verstanden wurde. Bei Bedarf Übersetzungs-App nutzen (z. B. Google Lens oder Microsoft Translator). Nicht blind den Aussagen der Mitarbeiter vertrauen.
Automatik oder E-Auto auf Gebirgsinseln: Um Kupplungsschäden zu vermeiden (die oft in Rechnung gestellt werden), in bergigen Regionen auf Automatik oder E-Auto setzen.
Rückgabe dokumentieren: Fahrzeug bei Abholung und Rückgabe fotografieren oder filmen, um bei späteren Streitigkeiten über Schäden etwas in der Hand zu haben.
Ärger am Mietwagenschalter
Wenn es am Schalter zu Problemen rund um den Mietwagen kommt – zum Beispiel die Debitkarte nicht akzeptiert, eine Zusatzversicherung aufgedrängt oder damit gedroht wird, dass man den Mietwagen nicht bekommt, sollten Urlauber zunächst ruhig bleiben. Kann man auf den Mietwagen nicht verzichten und fühlt sich gezwungen, die Bedingungen einzugehen, sollte man sich direkt bei der Geschäftsleitung und beim Vermittler beschweren und dies auch dokumentieren (z. B. mit einem handschriftlichen Hinweis im Vertrag, dass man zum Abschluss einer Zusatzversicherung gedrängt wurde). So hat man später bessere Chancen, seine Rechte durchzusetzen.