Vor über 20 Jahren hat die EU die Verbraucherrechte von Fluggästen gestärkt. Was vorher ein Einzelfallentscheidung war, wurde nun in eine Verordnung gegossen. Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen müssen nun entschädigt werden. Doch weiterhin sträuben sich Fluggesellschaften und müssen verklagt werden, wie luckx – das magazin recherchierte.
Entschädigung durchsetzen
Millionen von Verbrauchern müssen jährlich ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften einfordern. Vielfach werden die Verbraucherrechte ignoriert. Auf die berechtigten Forderung der Fluggäste wird nicht reagiert. So bildeten sich Legal-Tech Unternehmen, die Verbraucherrechte standardisiert durchsetzten. So erhalten Verbraucher meist schnell und unkompliziert die ihnen zustehenden Entschädigungen. Doch manchmal ist der Bundesgerichtshof oder der Europäische Gerichtshof anzurufen. Eines dieser Unternehmen ist Flightright. Sei 15 Jahre streiten sie mit Fluggesellschaften um die Entschädigungen. Was 2010 aus einer persönlichen Flugverspätung des Gründers Dr. Philipp Kadelbach entstand, ist heute ein erfolgreiches Legal-Tech-Unternehmen. In eineinhalb Jahrzehnten hat Flightright mehr als 700 Millionen Euro Entschädigung erstritten – und dabei die Rechte von Fluggästen europaweit maßgeblich gestärkt: vor Gericht, in der öffentlichen Debatte und mit digitalem Zugang zu Verbraucherrechten für Millionen Menschen.
Branchenstandard
Die Gründungsidee war einfach: Menschen, die von Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen betroffen sind, sollen ihr Recht auf Entschädigung einfach und risikofrei durchsetzen können. Millionen von Nutzern lassen von Flightright ihre Rechte prüfen und ihre Ansprüche durchsetzen. Vier Standorte bilden heute das Fundament für die internationale Tätigkeit von Flightright in Europa. Über 300 Mitarbeiter setzen sich in vier Rechtsgebieten für Verbraucherrechte ein: Fluggastrechte, Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Internationalisierung begann bereits 2015 mit den Märkten Spanien, Frankreich und Großbritannien. Mit der Übernahme des dänischen Marktführers Flyhjaelp im Jahr 2021 kamen auch die nordischen Länder hinzu, die seither von Kopenhagen aus betreut werden. Flightright erzielt inzwischen einen mittleren zweistelligen Millionenumsatz und wächst dabei jährlich deutlich zweistellig – seit 2011 ausschließlich innen finanziert. Seit 2019 unterstützt die Medien Union als Gesellschafter dieses Wachstum. „Wir sind froh, einen langfristigen Partner an Bord zu haben, der unternehmerisches Wachstum mit Stabilität verbindet“, so Dr. Arnold.
Legal Tech-Unternehmen
Von Anfang an war Flightright mehr als eine klassische Kanzlei: Juristische Exzellenz wurde konsequent mit technologischer Innovation verbunden. Künstliche Intelligenz berechnet heute die Wahrscheinlichkeit außergewöhnlicher Umstände, automatisiert die Bearbeitung von Dokumenten, unterstützt bei Kundenanfragen und prüft innerhalb von Sekunden die Erfolgsaussichten von Entschädigungsansprüchen. Digitale Schnittstellen sorgen zugleich für skalierbare Prozesse, lange bevor der Begriff Legal Tech zum Schlagwort wurde.
Viele zentrale Urteile für Fluggäste wurden erstritten und sichern die Rechte der Verbraucher. Dass das Unternehmen unbequem ist, zeigt sich eindrücklich an den Reaktionen der Gegenseite: Airlines greifen das Unternehmen regelmäßig juristisch an, um das Geschäftsmodell auszubremsen. Immer wieder musste auch zu außergewöhnlichen Mitteln greifen, um die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern durchzusetzen – bis hin zu Pfändungen von Airline-Vermögen. Dazu zählen etwa eine beinahe vollzogene Pfändung einer Maschine von Bulgaria Air oder die Kontenpfändung von TAP Air. Für das Unternehmen ist dieser Widerstand kein Hindernis, sondern Ansporn. „Wir werden angegriffen, weil wir konsequent für die Rechte der Verbraucher kämpfen – und genau deshalb geben wir nicht nach“, betont Dr. Arnold.
Revision der Fluggastrechteverordnung gefährdet Verbraucherschutz
Doch genau dieser Verbraucherschutz ist akut bedroht: Auf EU-Ebene wird derzeit eine Revision der Fluggastrechteverordnung diskutiert, die im Falle einer Umsetzung erhebliche Rückschritte für Reisende bedeuten würde. „Das ist keine Reform – das ist ein gezielter, massiver Abbau von Fluggastrechten“, kritisiert Dr. Arnold „Wenn die vorgeschlagene Revisionsfassung tatsächlich gesetzlich umgesetzt wird, fallen mindestens 60 Prozent der heutigen Entschädigungsfälle ersatzlos weg. Hinzu kommen weitere Einschränkungen durch die Ausweitung außergewöhnlicher Umstände und die Begrenzung zur Geltendmachung auf 6 Monate. Die Fluggastrechteverordnung ist jetzt auf der Intensivstation – wenn das Parlament sie nicht stoppt, bleibt kaum noch etwas über und sie stirbt.“