Für bessere Sicht

Ob Regen, Nebel, Schneefall: Ohne funktionierende Beleuchtung ist Autofahren eher Blindflug. Weder können wir richtig sehen noch können uns andere Autofahrer erkennen. Deshalb ist besonders in der dunklen Jahreszeit die Abfahrtskontrolle lebenswichtig, meint luckx – das magazin.

Schlechte Sicht

Schon im ersten Teil haben wir auf die Funktion der Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug hingewiesen. Das ist nun keine Besserwisserei, sondern die beste Lebensversicherung. Der Beleuchtung kommt im Herbst und Winter eine besondere Aufgabe zu: sehen und gesehen werden. So dürfen beispielsweise Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht, also auch bei starkem Regen oder Schneefall, eingeschaltet werden. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht. Wichtig: Bei nur einem Nebelscheinwerfer muss zusätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden. Bei zwei Nebelscheinwerfern reicht das Standlicht aus. Die hintere Nebelschlussleuchte darf dagegen nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Wer sie unnötig benutzt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Und ganz wichtig: Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.

Neben der Funktionskontrolle sollte ebenfalls regelmäßig die Einstellung der Scheinwerfer überprüft werden. Besonders bei einem schwer beladenen Fahrzeug kann sich der Lichtkegel nach oben verschieben und den Gegenverkehr blenden.

Freie Sicht nach draußen

Feuchtigkeit im Fahrzeug entsteht meist dann, wenn es längere Zeit draußen gestanden hat und wenn wir mit nasser Bekleidung eingestiegen sind. Deshalb ist es wichtig, Lüftung und Klimaanlage einzuschalten. Sie trocknen die Luft im Innenraum am effektivsten. Außerdem ist die Umluft auszuschalten, sonst bleibt die Feuchtigkeit im Fahrzeug. Wer dann noch regelmäßig die Fenster und Scheiben reinigt und den Schmutz entfernt, sorgt für freie Sicht, weil verschmutzte Scheiben das Beschlagen begünstigt.

Wer zusätzlich kleine kleine Stoffsäckchen mit Salz oder Katzenstreu im Auto platzieren, entzieht dem Fahrzeug die Feuchtigkeit. Auch Zeitungspapier oder eine Küchenrolle auf dem Armaturenbrett können helfen. Wichtig ist, nasse Kleidung oder Gummimatten möglichst schnell zu trocknen, damit sich keine zusätzliche Feuchtigkeit im Fahrzeug sammelt.

Motor laufen lassen?

So mancher Zeitgenosse lässt nun den Motor laufen, um die Scheiben zu trocken oder das Fahrzeug aufzuheizen. Doch ersten ist das nach der StVO §30 untersagt und zweitens wird der Motor aufgrund Abgasoptimierung überhaupt nicht warm genug fürs Heizen. Hintergrund von §30 ist die Vermeidung von unnötigen Lärm und die Belästigung durch Abgase. Wer also den Motor im Stand laufen lässt, z. B. um das Auto aufzuwärmen oder die Scheiben freizubekommen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Abgesehen davon ist es auch unnötig und umweltschädlich. Denn der Motor wird im Stand kaum warm und die Scheiben beschlagen meist sogar wieder, weil der Innenraum noch feucht ist. Besser ist es, die Lüftung oder Klimaanlage ohne laufenden Motor kurz nach dem Start auf die Frontscheibe zu richten oder die Scheiben vorab manuell mit einem Tuch oder Eiskratzer zu reinigen. Wer beschlagene oder vereiste Scheiben nicht vollständig freimacht und trotzdem losfährt, riskiert übrigens ein zusätzliches Bußgeld. Vor allem, wenn die Sicht dadurch eingeschränkt ist. Ein Mikrofasertuch oder ein Antibeschlagtuch im Auto hilft, die Scheiben schnell zu reinigen. Und wer oft Feuchtigkeit im Wagen hat, sollte nach der Ursache suchen. Häufig sind es nasse Fußmatten oder poröse Dichtungen.

Geblendet

Auch wenn die Scheiben sauber sind und die Sicht eigentlich klar ist, kann die tiefstehende Sonne ein echtes Problem darstellen. Der Blendeffekt wird durch nasse Fahrbahnen oft noch verstärkt. Kommt es dann zum Unfall, weil der Fahrer geblendet wird, trägt er trotzdem die Verantwortung. Laut Straßenverkehrsordnung muss jeder Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit und Fahrweise den aktuellen Sicht- und Wetterbedingungen anpassen. Das gilt also auch bei blendendem Sonnenlicht. So sollte eine Sonnenbrille immer in Reichweite sein. Außerdem: Wer geblendet wird, sollte den Blick leicht nach rechts auf die Fahrbahnbegrenzung richten und notfalls die Geschwindigkeit reduzieren.