Angaben prüfen

Neben „Geiz ist geil“ haben wir Deutsche noch ein anderes Hobby: Die Steuererklärung aufzuhübschen. Das gelingt natürlich – nicht immer. Auch beim Finanzamt werden Steuererklärung durch die Datenverarbeitung auf Plausibilität geprüft. Dann fällt so manche kleine Ungenauigkeit auf, recherchierte luckx – das magazin und setzt den ersten Teil fort.

Betriebsprüfung

Auch wenn die Ressourcen der Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer beschränkt sind – treffen kann es irgendwann jeden Betrieb. Und dann kann das passieren: Ein Betriebsprüfer checkt die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens. Dabei fällt auf, dass ein Angestellter sich auf selbständiger Basis etwas dazuverdient und von diesem Unternehmen Honorare überwiesen bekommen hat. Der Prüfer schickt deshalb dem zuständigen Finanzamt eine Kontrollmitteilung. Diese können nun prüfen, ob der Zahlungsempfänger wirklich alle Einnahmen in seiner Steuererklärung angegeben hat. So sollten sich Steuerzahler darauf einstellen, wenn sie durch eine Kontrollmitteilung bei der Verkürzung von Einnahmen erwischt werden, dass dann im Finanzamt auch die anderen Angaben sehr genau angeschaut werden.

Banken

In Deutschland gilt das Bankgeheimnis, aber nicht gegenüber dem Fiskus. Die Steuerbehörden haben das Recht, Kontodaten genauer anzuschauen. Da sist aber nur bei einem begründenden Anlass möglich. Haben die Finanzbeamten zum Beispiel einen Hinweis bekommen oder sind ihnen in der Steuererklärung gravierende Unstimmigkeiten aufgefallen, können sie über das Bundeszentralamt für Steuern eine Kontoabfrage einleiten. So erfahren sie zunächst, bei welchen Kreditinstituten eine Person Konten oder Depots unterhält. Dabei werden noch keine Informationen über den Kontostand oder die Kontobewegungen an das Finanzamt übermittelt. Erst danach können die Beamten den Kontostand abfragen. Stimmt dieser nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen in seiner Erklärung überein, dürfte es zu weiteren Nachfragen kommen.

Auslandskonto

Ausländische Geldinstitute in anderen Ländern müssen die Kontendaten ihrer deutschen Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern einmal im Jahr zum 31. Juli elektronisch melden. Das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen macht’s möglich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums machen bei diesem Austausch bereits mehr als 100 Staaten mit, von A wie Albanien bis Z wie Zypern. Steuer-CDs mit Informationen über Schwarzgeld-Konten, die Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (NRW) bereits aufgekauft haben, können die Datensammlung weiter vervollständigen. Die Finanzbehörden können außerdem ein sogenanntes Sammelauskunftsersuchen an ein Unternehmen stellen. So hat zum Beispiel NRW unter anderem von der Kryptobörse Bitcoin.de die Daten der Transaktionen von tausenden Bitcoin-Anlegern bekommen. Nun wird geprüft, ob sie ihre Gewinne aus den Krypto-Geschäften ordentlich versteuert haben.

Notare berichten

Auch Notare sind keine Geheimnisträger ohne Ausnahme. Sie sind verpflichtet, den Finanzämtern mitzuteilen, wer eine Immobilie gekauft oder verkauft hat – allein schon deshalb, weil auf solche Geschäfte Einkommen- und Erbschaftsteuer anfallen kann, und die Grunderwerbsteuer ist für die Käufer ohnehin fällig. Daher landen alle Grundstücksverträge automatisch beim Finanzamt.

Aus die Maus

Mit dem Tod eines Kontoinhabers ist es ebenfalls vorbei mit dem Bankgeheimnis. So teilen die Banken den Kontostand des Verstorbenen dem Finanzamt mit. Und das kann für die Erben teure Folgen haben, etwa wenn der Kontoinhaber Rentner war, aber mehrere Jahre keine Steuererklärungen abgegeben hat, obwohl er dazu verpflichtet war. Oder wenn plötzlich unversteuertes Geld im Ausland auftaucht. Da haben die Erben Glück, weil keine strafrechtlich Verfolgung anstelle des verstorbenen Erblassers erfolgt. Die Strafe wird also nicht vererbt. Sie seien jedoch verpflichtet, reinen Tisch zu machen und Steuerschulden nachzuzahlen. Doch aufgepasst, wenn die Erben versuchen, einen Steuerbetrug des Erblassers zu vertuschen. Denn machen sie sich selbst strafbar.

Online-Anbieter

Viele Menschen vermieten mithilfe von Online-Vermietungsplattformen Zimmer, ein Haus oder eine Wohnung vorübergehend, oft als Ferienwohnung. Werden dann Mieteinnahmen beim Finanzamt nicht angegeben, kann das zu einem kostspieligen Problem werden. Die Hamburger Steuerfahndung erhielt zum Beispiel von der weltweit größten Vermietungsplattform Airbnb Daten von mehreren zehntausend Vermietern. Diese wurden an die Steuerverwaltungen der Bundesländer weitergeleitet, die die Daten geprüft und mittlerweile gegen den einen oder den anderen Vermieter Steuerverfahren eingeleitet haben dürften. Ohnehin sind digitale Plattformen, also auch Airbnb, seit Anfang 2023 verpflichtet, persönliche Angaben und Umsätze ihrer Nutzerinnen und Nutzer den Finanzbehörden zu übermitteln.

Plaudertaschen

Am Anfang mag die Liebe groß sein, am Ende kann es trotzdem einen Rosenkrieg geben. Und dann kann es schon mal passieren, dass die verschmähte Gattin den treulosen Ex-Ehemann beim Finanzamt anzeigt – oder umgekehrt. Ob und wie das Finanzamt reagiert, ist davon abhängig, wie detailliert die Angaben sind. Ob anonym erstattet und wie Glaubwürdigkeit der Mitteilung, muss vorab seiten der Finanzbehörden geprüft werden.

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