Warum es zu wenige Flüge gibt, warum es zu Verspätungen kommt – insbesondere während der Urlaubszeit – ist unerklärlich. Oder gibt es doch Gründe dafür? Und was ist zu tun, wenn der Flieger nicht fliegt? Luckx – das magazin hat recherchiert
Nichts geht mehr
Erinnern Sie sich noch, liebe Leserin und lieber Leser: während der Corona-Zeit blieben alle Flieger am Boden. Die Fluggesellschaften bekamen Panik und kündigten fast allen Mitarbeitern – soweit als möglich. So gingen Flugbegleiter in andere Berufe und der Flugkapitän fährt jetzt Güterzüge. Hat eine geregelte Arbeitszeit, muss nicht mehr im Hotel übernachten und ist Abends bei seiner Familie. Doch schon nach kurzer Zeit wurden die Flieger wieder vom Parkplatz geholt. Doch fliegen ging nicht, weil einfach das Personal fehlt. Sowohl am Boden als auch in der Luft. Die Konsequenzen sind heute noch zu spüren: stundenlangen Verspätungen, Flüge fallen aus und die Maschinen sind überbucht. Doch Urlauber sollten sich damit nicht abfinden. Fluggäste haben mehr Rechte als meist bekannt. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Entschädigung.
Entschädigung bei Flugverspätung
Laut der Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union (EU) hängt das von der Flugstrecke und der Verspätungsdauer ab. Kommt der Flieger mehr als drei Stunden zu spät an, hat man auf einer Kurzstrecke Anspruch auf 250 Euro Entschädigung. Bei Mittelstreckenflügen bis zu 3.500 Kilometer können Passagiere bis zu 400 Euro zurückbekommen. Und bei Flügen über 3.500 Kilometer erhält man sogar 600 Euro. Abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Abflugverspätung muss die Fluggesellschaft vor Ort für eine angemessene Verpflegung sorgen und es möglich machen, dass wartende oder gestrandete Passagiere zweimal kostenlos telefonieren können. Wenn die Wartezeit auf die nächste Flugverbindung sehr lange dauert, muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer zum Übernachten bereitstellen. Dabei sollten Geschädigte nicht auf eigene Faust eine Unterkunft suchen, sondern das Angebot der Airline anzunehmen, da man ansonsten auf den Kosten für das selbst gewählte Hotelzimmer sitzen bleiben könnte.
Und was man vielleicht ebenfalls wissen sollte: Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden kann man als Passagier die Reise abbrechen. Dann besteht Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen und gegebenenfalls auf einen kostenlosen Rückflug zum Startflughafen.
Flug gestrichen
Wird ein Flug von der Fluggesellschaft gestrichen, muss die Airline zunächst die Wahl zwischen diversen Möglichkeiten anbieten: Einen Flug, der zeitlich nah an der gebuchten Abflugzeit liegt. Auch in dem Fall muss die Airline für Versorgung, Möglichkeiten zur Telekommunikation und gegebenenfalls eine Unterkunft sorgen. Weitere Varianten wären ein Flug zu einem späteren Datum oder die Erstattung des Ticketpreises. Daneben kann es eine – gegebenenfalls hälftig gekürzte – pauschale Ausgleichszahlung geben. Aber hier wird es oft kompliziert.
Außergewöhnlich
Um Entschädigungszahlungen zu umgehen, berufen sich die Airlines in vielen Fällen auf außergewöhnliche Umstände. Aber nicht jeder Grund ist gerechtfertigt. Gerne angeführt, aber rechtlich nicht gültig, sind z. B. technische Probleme oder die Erkrankung eines Piloten. Auch das Wetter kann, muss aber kein außergewöhnlicher Umstand sein: Wird beispielsweise der Flug gecancelt, weil im Winter starker Schneefall in München herrscht, ist dies kein außergewöhnlicher Umstand und die Chancen auf eine Entschädigung sind groß. Liegen aber z. B. Unwetterwarnungen vor, mit denen im Normalfall nicht zu rechnen ist, muss wahrscheinlich keine Entschädigung gezahlt werden. Auch Personalmangel bei der Gepäckabfertigung am Flughafen und eine dadurch entstehende Verspätung des Fluges können ein außergewöhnlicher Umstand sein, so dass Passagieren nicht automatisch eine Entschädigung zusteht (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Az.: C-405/23).
Ausgleichszahlung
Ob man bei einer Flugstreichung eine Ausgleichszahlung erhält, ist davon abhängig, ob man rechtzeitig über die Annullierung informiert wurde und ob ein zeitnaher Alternativflug angeboten wurde. Erfahren Reisende erst am Flughafen von der Annullierung und dem Ersatzflug, sind in der Regel Ausgleichszahlungen drin. Um für die Forderung und gegebenenfalls Einsprüche seitens der Fluggesellschaft vorbereitet zu sein, sollte die Anzeigetafel am Flughafen fotografiert werden, um alles zu dokumentieren. Auch Zeugen, die die Flugstreichung bestätigen, sind hilfreich.
Flug überbucht
Bei überbuchten Flügen und Angeboten der Kompensation sollten nicht eingegangen werden. Denn ob Gutschein oder Bargeld für einen späteren Flug – wer solch ein Angebot der Airline annimmt, stimmt automatisch auch einem freiwilligen Beförderungsverzicht zu. Damit ist dann eine spätere finanzielle Entschädigung ausgeschlossen.
Nur wer das Angebot nicht annimmt, hat später dieselben Anrechte auf alternative Angebote, Rücktritt, angemessene Verpflegung und finanzielle Entschädigung wie bei einer Verspätung oder einem Ausfall des Fluges. Wird fortgesetzt.