Abgeflogen?

So mancher hoffnungsvoll zuhause noch gestarteter Urlauber steht verzweifelt im Flughafen und wartet. Nicht auf Godot, sondern auf den Flug in den Urlaub. Was bei Verspätungen usw. zu tun ist, hat luckx . Das magazin recherchiert und setzt diesen Bericht fort.

Absurd

Samuel Beckett Drama „Warten auf Godot“ ist der Inbegriff des absurden Theater und er prägte damit eine neue, eigene Theaterrichtung. Wie vergeblich oder aussichtslos eine Situation in unserer modernen und sinnfreien Welt auch manchmal erscheinen mag, so haben wir insbesondere bei Flugverspätungen der EU viel zu verdanken. Zwar müssen wir vielfach warten. Doch nicht auf Godot, der niemals erschien, sondern auf den Flug oder die Entschädigung. Und eines ist wie die Rente sicher: unsere Fluggastrechte bei Verspätungen oder Annullierungen können noch bis zu drei Jahre später geltend gemacht werden.

Flughafenstreik

Ein Streik ist rein rechtlich höhere Gewalt – zumindest dann, wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes streiken. Streiken allerdings die Piloten oder die Airline-Angestellten, hat man laut einer Entscheidung des EuGH durchaus Anspruch auf Entschädigung (Az.: C-28/20). Streikt das Personal des öffentlichen Dienstes, müssen die Airlines bei internationalen Flügen allerdings versuchen, einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu besorgen. Das kann aber bedeuten, dass Passagiere auch einen Umweg und Zwischenstopp in Kauf nehmen müssen oder dass sie auf andere Fluggesellschaften umgebucht werden, sofern dort noch Plätze frei sind. Bei bestreikten innerdeutschen Flügen können Passagiere zudem auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen. Die Tickets können am Check-in-Automaten in einen Reisegutschein umgewandelt werden.

Rechtsberatung

Um Fluggastrechte gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen, haben Passagiere drei Möglichkeiten: Den Gang zum Anwalt, die Beauftragung eines auf Fluggastrechte spezialisierten privaten Unternehmens und den Gang zu einer öffentlichen Schlichtungsstelle.

Der Gang zum Rechtsanwalt ist auch bei der Durchsetzung von Fluggastrechten der Klassiker – der allerdings zunächst mit Kosten verbunden ist: Das Honorar für einen Juristen bezahlen Betroffene selbst. Erst nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren muss die Gegenseite diese Kosten zusätzlich zur Entschädigung zurückzahlen. Sollten Kläger vor Gericht unterliegen, bleiben sie auf den Kosten sitzen. Wer kein Risiko eingehen will, kann ein privates Unternehmen für das Einfordern seiner Rechte beauftragen. Private Dienstleister vertreten Reisende gegenüber den Airlines – und falls die Klage scheitert, tragen sie die Kosten für das Verfahren. Allerdings übernehmen private Inkassodienste gerne nur Erfolg versprechende Fälle. Die Bezahlung erfolgt in der Regel auf Provisionsbasis, prozentual zur ausgezahlten Entschädigung.

Schlichtung

Eine öffentliche Schlichtungsstelle ist kostenlos und bietet Fluggästen die Chance auf eine Entschädigungszahlung ohne Abzüge. Voraussetzung: Reisende müssen zunächst versuchen, ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Gelangen sie daraufhin zwei Monate lang nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, können sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren beider Parteien. Das Ergebnis ist rechtlich nicht bindend. Wenn eine der beiden Seiten unzufrieden ist, kann sie noch immer ein Zivilverfahren anstrengen.Dabei haben die Schlichtungsstelle nicht den Auftrag, die Ansprüche der Fluggäste zu vertreten. Sie arbeitet neutral und kann daher auch zu einem für Fluggäste ungünstigen Urteil kommen.

Unterlagen aufbewahren

Egal, welchen Weg man wählt, so sind alle Unterlagen aufzubewahren, die mit den Unannehmlichkeiten zusammenhängen: Von der Buchungsbestätigung bis hin zu Restaurant- oder Hotelquittungen müssen Reisende alle Kosten dokumentieren, um ihre Fluggastrechte durchzusetzen.