Zusammenleben ja. Aber dann auch noch die Ringe tauschen? Außerdem ist eine Hochzeit viel zu aufwändig und zu teuer. Was dennoch für eine Ehe mit „Brief und Siegel“ spricht, hat luckx – das magazin recherchiert.
Hochzeit planen
Der Dreiklang „verliebt, verlobt, verheiratet“ kommt nicht bei jedem gut an. Doch wer sich dann dazu entschlossen hat, sollte genau planen. Sonst beginnt das Drama bevor die Ehe gestartet ist. Denn vorher sind viele Formalien zu erledigen. Denn eine Ehe ist hierzulande nur dann rechtsgültig, wenn man eine standesamtliche Trauung macht. Mit einer rein religiösen Zeremonie, also beispielsweise einer kirchlichen Hochzeit, geht das nicht. Wichtig ist das deswegen, weil man nur mit einer rechtsgültigen standesamtlichen Trauung steuerliche Vorteile bekommt. Außerdem haben die Ehepartner dann ein gesetzliches Erbrecht, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung und Anspruch auf Unterhalt nach einer Trennung.
Wer also beim Standesamt eine Trauung beantragt, muss seine Identität nachweisen. Das gelingt mit einem Personalausweis oder Reisepass. Außerdem müssen beide Geburtsurkunden zur Überprüfung der persönlichen Daten und zur Feststellung der Familienverhältnisse vorlegen. Zusätzlich ist noch eine Meldebescheinigung erforderlich, die in der Regel nicht älter als vier bis sechs Wochen sein darf, um seinen aktuellen Wohnsitz zu bestätigen. Und sollte einer der beiden Partner keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, ist ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes einzureichen.
Termin festlegen
Sobald alle erforderlichen Dokumente eingereicht und diese geprüft wurden, kann man dann den Termin für die standesamtliche Trauung festlegen. Das geht maximal sechs Monate im Voraus – und wer da zuerst kommt, hat erfahrungsgemäß auch die besten Auswahlmöglichkeiten. Man muss übrigens nicht unbedingt an seinem Wohnort heiraten, das geht auch wirklich in jedem Standesamt in Deutschland. Und einige bieten dafür ja inzwischen auch außergewöhnliche Locations an, zum Beispiel ein Schloss, einen Strand oder ein Ort irgendwo in luftiger Höhe.
Hochzeit unter südlicher Sonne
Eine Hochzeit im Ausland ist in der Regel gar kein Problem, wenn beide Partner volljährig, ledig und nicht miteinander verwandt sind. Man benötigt meist die gleichen Dokumente wie hier in Deutschland. Am besten ist, man informiert sich vorher beim Auswärtigen Amt oder im Internet darüber, was genau am Zielort verlangt wird und welche zusätzlichen Voraussetzungen eventuell erfüllt werden müssen. Um die steuerlichen Vorteile zum Beispiel einer günstigeren Steuerklasse zu genießen, muss man eine im Ausland nach geltendem Recht geschlossene Ehe in Deutschland mithilfe einer gültigen Heiratsurkunde nachträglich ins deutsche Eheregister eintragen lassen. Verpflichtet ist man dazu aber nicht.
Sonderurlaub
Nun sollte es nicht für eine Hochzeit ausschlaggebend sein, dass Heiratenden Sonderurlaub zu genehmigen ist. Doch in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht Bürgern Sonderurlaub zu, wenn sie aus persönlichen Gründen kurzzeitig und schuldlos an der Arbeitsleistung verhindert ist. Dazu zählt beispielsweise auch die eigene Hochzeit oder die der Kinder. Allerdings ist gesetzlich nicht festgelegt, wie lange man fehlen darf – das hängt immer vom Tarifvertrag und vom Arbeitgeber ab. Die meisten gewähren in der Praxis für die kirchliche und die standesamtliche Hochzeit jeweils einen Tag. Damit das aber auch gut klappt, informiert man den Arbeitgeber rechtzeitig über die Hochzeitspläne. Manchmal wird nachträglich die Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung verlangt.
Versicherungen
Bei der Hausratversicherung reicht eine Police aus, wenn Partner – ob verheiratet oder nicht – zusammenziehen. In der Regel bleibt dann die ältere der beiden Policen bestehen und die andere kann aufgehoben werden. Manche Versicherungen räumen dazu ein Sonderkündigungsrecht ein. Dringend ist die Deckungssumme zu prüfen und an den unter Umständen gestiegenen Lebensstandard anzupassen, um eine Unterdeckung zu vermeiden.
Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung genügt für Paare eine Police, da der Partner in der Regel beitragsfrei mitversichert werden kann. Ist man verheiratet, genügt ein Vertrag sogar bei unterschiedlichen Wohnsitzen.
Bei der Krankenversicherung hängt es stark vom Einzelfall ab. Ehepartner mit geringem Einkommen, die gesetzlich versichert, nicht verbeamtet oder hauptberuflich selbstständig sind, können beitragsfrei in einer Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Partner, deren Einkommen höher als 535 Euro ist oder die im Rahmen eines Minijobs mehr als 556 Euro monatlich verdienen, sind hingegen versicherungspflichtig. Ist der besserverdienende Ehepartner privat krankenversichert, muss der Partner – sofern er kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist – ebenfalls zusätzlich versichert werden.
Auch bei einer Kfz-Versicherung ist es möglich, den Partner mit in einen bestehenden Vertrag aufzunehmen. Gibt es zwei Fahrzeuge, kann ein Wagen als Zweitwagen in die günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Aber Achtung: Gab es vorher einen Rabatt für Singles, fällt dieser weg, wenn beide Ehepartner das Fahrzeug fahren. Auch vergünstigte Tarife für Frauen entfallen bei einer zweigeschlechtlichen Ehe, bei der beide Partner fahren.
Sollten Verträge bestehen, bei denen es begünstigte Personen gibt, ist ebenfalls eine Einzelprüfung erforderlich. Wer bereits vor der Ehe z. B. eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte die Versicherung umgehend über die Hochzeit informieren und den Partner – falls überhaupt gewünscht – als Bezugsperson festlegen lassen.