Flug-Abo

Reisen ist weiterhin des Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung. Dabei ist es eher ungewöhnlich, immer das gleiche Reiseziel oder das selbe Reisemittel zu benutzen. Flexibilität ist deshalb das große Thema. Das passt natürlich vielen Reiseanbietern nicht, wie luckx – das magazin recherchierte.

Abo-Modelle und Mitgliedschaften

Um den entgegen zu wirken, sind Reiseportalen und Fluggesellschaften auf neue Ideen verfallen. Mitgliedschaften und Abos sollen Kunden an sie binden. Durch einmalige oder regelmäßige Beiträge sollen Vorteile für Reisende bestehen. Doch anscheinend ist das dann doch nicht der große Vorteil. Diese Mitgliedschaften, die Vergünstigungen bei Reisebuchungen versprechen, klingen zwar verlockend. Doch häufig ist nicht klar ersichtlich, dass eine kostenlose Testphase nach einmaliger Nutzung nicht erneut gewährt wird. Dies führt dazu, dass Verbraucher bei der nächsten Buchung unwissentlich in eine teure Jahresmitgliedschaft rutschen. Problematisch ist insbesondere die mangelnde Transparenz: Der kostenpflichtige Übergang in die Mitgliedschaft wird oft nur versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt. Außerdem finden sich irreführende Preisangaben wider: Der vergünstigte Abo-Preis wird hervorgehoben, während der reguläre Preis weniger auffällt. Darüber hinaus bestehen schwierige Kündigungsmöglichkeiten: Kündigungsprozesse sind oft unnötig kompliziert, obwohl das Gesetz eine einfache Kündigung vorschreibt.

Flatrate-Fliegen

Der Blick auf sogenannte Flug-Flatrates, bei denen man zum Einheitspreis pro Jahr so viel Fliegen kann, wie man will, zeigt, dass diese mehr versprechen, als sie halten. Wer eine solche Mitgliedschaft erwägt, sollte wissen, dass es nur eine eingeschränkte Streckenauswahl gibt. So sind nicht alle Destinationen in der Flatrate enthalten. Oft sind nur wenige attraktive Ziele verfügbar. Des Weiteren gibt es Buchungsbeschränkungen. So können Flüge erst ein paar Tage vor Abflug gebucht werden – langfristige Planung ist damit kaum möglich. Meist entstehen Zusatzkosten pro Flugstrecke. Es wird i.d.R. eine zusätzliche Gebühr fällig. Zudem sind nur minimale Handgepäckstücke inklusive – normales Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck kosten extra. Mit dem Storno ist es dann auch Essig. Die strengen Stornobestimmungen regeln meist es so, wer öfter nicht zum gebuchten Flug erscheint, kann die Mitgliedschaft verlieren und muss unter Umständen eine Vertragsstrafe zahlen. Hinzu kommt, dass eine Flug-Flatrate Vielfliegen fördert und somit im Widerspruch zu den Klimaschutzbemühungen steht. Doch das ist eine völlig andere Sache.

Abo-Regelungen

Wer ein Abo- oder sonstige Mitgliedschaften abschließt, unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen. Darauf müssen Unternehmen Verbraucher vor Vertragsabschluss klar über Kosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen informieren. Bei Online-Abos gilt die sogenannte Button-Lösung: Ein kostenpflichtiger Vertrag darf nur durch eine eindeutige Bestätigung wie „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande kommen. Zudem haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Seit März 2022 müssen viele Abonnements, darunter Abos und Mitgliedschaften von Reiseportalen und Fluggesellschaften, nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Ist deutsches Recht anwendbar, muss zudem eine einfache Kündigungsmöglichkeit – etwa ein „Kündigungsbutton“ auf der Webseite – zur Verfügung gestellt werden.

Verbraucher sollten deshalb vorab dringend prüfen, ob diese Mindestbedingungen auch eingehalten werden. Es ist genau zu prüfen, welche Leistungen wirklich in einem Abonnement oder einer Flug-Flatrate enthalten sind. Über besonders hervorgehobene hervorgehobenen Rabatten oder Preisen sollten sich Verbraucher nicht täuschen lassen. Das bedingt, unbedingt die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen; insbesondere zur Kündigung und zur automatischer Verlängerung. Wichtig ist, auf versteckte Gebühren oder Zusatzkosten zu achten. Deshalb sollten sich Verbraucher auf unabhängigen Bewertungsportalen über die Erfahrungen anderer Reisender informieren. Doch aufgepasst: Vielfach finden sich bezahlte Bewertungen darunter. Das gesetzliche Widerrufsrecht sollte unbedingt genutzt werden, falls etwa ein ungewolltes Vertragsverhältnis entstehen sollte.