Schon alles gepackt?

Heute ist ein beliebter Reisetag! Die Niedersachsen starten in den Sommerurlaub. Doch wie immer stellt sich kurz vor der Abreise (oder 100 Kilometer) entfernt, ob alles an Bord ist. Reisepass dabei? Ist der Herd ausgeschaltet? Was sonst noch vergessen werden oder passieren könnte, hat luckx – das magazin recherchiert.

Für Sicherheit gesorgt?

Um jetzt noch die Alarmanlage zu installiert, könnte es etwas zu spät sein. Doch Fenster und Türen sollten verschlossen, Balkontüren mit einem abschließbaren Griff versehen und wer möchte, besorgt noch schnell eine Zeitschaltuhr, um Anwesenheit zu simulieren. Hoffentlich gießt dann noch eine Vertrauensperson die Blumen und leert den Briefkasten. Wer noch ein paar Tage Zeit hat, sollte noch den Urlaub absichern. Denn manches Ereignis kommt plötzlich wie eine Erkrankungen, die die Reise verhindert. Und was ist, wenn man im Urlaub krank wird? Was passiert bei Naturkatastrophen wie auf Santorin, als heftige Erdbeben die griechische Mittelmeerinsel erschütterten?

Naturkatastrophen, wie beispielsweise jüngst die Erdbebenserie in der Ägäis, aktuelle Waldbrände auf Kreta oder auch Kriegsgefahren können Reisepläne zunichtemachen. Pauschalurlauber sind besonders geschützt. Sie können ihre Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände kostenfrei stornieren. Kann der Reiseveranstalter keine Alternative anbieten oder wollen die Kunden keine andere Destination, bekommen sie ihr Geld zurück. Individualurlauber sind hingegen meist auf die Kulanz der Anbieter angewiesen.

Krank im Urlaub

Wer im Urlaub erkrankt, darf sich mit einem entsprechenden ärztlichen Attest die krankheitsbedingten verpassten Urlaubstage zurückholen. Sie dürfen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Wer kurz vor einem geplanten Urlaub krank wird, hat das Recht, den Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber neu zu planen. Arbeitsrechtliche Unklarheiten entstehen derweil immer wieder in der Frage, ob ein Arbeitnehmer direkt im Anschluss an eine überstandene Krankheit in den Urlaub gehen darf oder nicht. Sicher ist, dass ein bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmefällen verweigert werden darf. Zum Beispiel dann, wenn vom Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe vorgebracht werden.

Ob man trotz Krankschreibung in den Urlaub fährt, liegt generell im eigenen Ermessen. Auch für die Frage, wie weit weg man fahren darf, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch, wenn die geplante Reise die Genesung verhindert. Fährt man beispielsweise mit einer schweren Grippe in den Abenteuerurlaub, kann dies durchaus ein Grund für eine Abmahnung – oder im Wiederholungsfall sogar für eine fristlose Kündigung – sein.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat grundsätzlich denselben Beweiswert wie ein in Deutschland ausgestelltes Dokument, solange der ausländische Arzt die Arbeitsunfähigkeit korrekt bestätigt. Doch es können Zweifel auftreten, wie ein aktueller Fall zeigt. Ein Richter hatte an einer in Tunesien ausgestellten AU bedenken. Der Patient war ein Lagerarbeiter, der während seines Urlaubs in Tunesien erkrankte und einen tunesischen Arzt konsultierte. Sein Urlaub wäre eigentlich bereits Anfang September zu Ende gewesen. Doch der Arzt bescheinigte ihm eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. September, empfahl strenge häusliche Ruhe und bescheinigte, dass er nicht reisen dürfe. Trotz dieser Empfehlung trat der Erkrankte am 29. September die Heimreise nach Deutschland an. Das ließ die Richter an seinem Krankheitszustand und am Beweiswert der AU zweifeln. Zumal der Fall kein Einzelfall war, denn der Mann war schon in den Jahren zuvor diverse Male just im Urlaub erkrankt. Daher musste der Lagerarbeiter beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war, um weiterhin einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben (BAG, Az.: 5 AZR 284/24).

In letzter Sekunde

Wer weniger als zwei Stunden vor Abflug am Flughafen erscheint, kann keine Entschädigung verlangen, wenn er wegen Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle den Flug verpasst. Für eine Entschädigung ist laut Landgericht Koblenz entscheidend, ob ein Passagier das empfohlene Zeitfenster vor Abflug einhält und sich rechtzeitig zur Sicherheitskontrolle einfindet (Az.: 1 O 114/24). Also, auch wenn es nervig ist, lange zu warten, sollten Reisende die üblichen Vorgaben einhalten. Denn zur Hauptreisezeit kann der Andrang deutlich höher sein, als im Winter am Flughafen in Heraklion auf Kreta.