Wenn alles wie geplant verläuft bzw. verlaufen ist, werden rund 100 Millionen Passagiere an deutschen Flughäfen ab- und angereist sein. Nur jetzt während der Ferienreisezeit. Doch was heißt schon geplant. Verspätungen sind an der Tagesordnung, weiß aus eigener Erfahrung luckx – das magazin.
Reiselust
Die Reiselust der Deutschen ist ungebrochen. Doch es wird wieder jede Menge Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen geben, die vielen Urlaubern den Start oder die Rückkehr vermiest haben. Das dürfen und müssen Urlauber nicht so akzeptieren. Denn es gibt Fluggastrechte. Zwar stehen diese möglicherweise vor einem Umbruch. Die Europäische Union (EU) diskutiert derzeit eine Reform, nach der Entschädigungen erst ab deutlich längeren Verspätungen greifen sollen. Abhängig von der Strecke geht es um Verspätungen zwischen fünf und zwölf Stunden, ab denen überhaupt ein Entschädigungsanspruch besteht. So könnte ein Großteil der bisherigen Ansprüche wegfallen. Noch ist nichts entschieden. Jedenfalls sollen bestehende Rechte aktiv genutzt werden, solange sie gelten.
Fluggastrechte
Für betroffene Urlauber ist es wichtig zu wissen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung seit 2004 europaweit klare Ansprüche regelt. Kommt ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ziel an, steht den Passagieren eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu. Abhängig ist die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz. Wird ein Flug annulliert, können Fluggäste zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises, einem Ersatzflug oder einer Rückbeförderung wählen. Zusätzlich gibt es auch hier Ausgleichszahlungen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände wie extreme Wetterlagen oder unvermeidbare Streiks vorliegen. Auch bei Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung, greift die Verordnung und sichert den Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Unabhängig davon haben Reisende Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und notfalls Hotelübernachtungen, wenn die Wartezeit lang genug ist.
Ansprüche klären
Um herauszufinden, ob Ansprüche bestehen und welche Handlungsmöglichkeiten es gibt, hilft der Onlinedienst des Bundesministeriums der Justiz. In etwa zehn Minuten können Betroffene auf diesem Portal erfahren, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlung für sie infrage kommt.
Damit Fluggastrechte grundsätzlich nicht ins Leere laufen, sind Flugprobleme stets sorgfältig zu dokumentieren. Fotos der Anzeigetafeln, schriftliche Bestätigungen vom Bodenpersonal und die Aufbewahrung aller Belege sind eine wichtige Grundlage, um Forderungen durchzusetzen. Wichtig ist außerdem, Fristen einzuhalten: In Deutschland verjähren Ansprüche auf Entschädigung nach drei Jahren.
Wer nicht direkt bei der Airline weiterkommt, kann sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden oder eine Vereine wie die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (SRUV) einschalten. Schlichtung ist eine attraktive Variante, die kostenlos ist und Fluggästen die Chance auf eine Entschädigungszahlung ohne Abzüge gibt. Voraussetzung: Passagiere müssen zunächst versuchen, ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Wer daraufhin zwei Monate lang nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangt, kann sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die notwendigen Formulare findet man auf den Seiten der SRUV oder beim Bundesjustizamt.