Die Betrugsmaschen werden immer dreister. Insbesondere der Online-Handel lädt aufgrund der sich als üblich eingebürgerten Vorauszahlungen zum Betrug ein. Nun haben einige Betrüger eine weitere Möglichkeit gefunden, ahnungslose Bürger auszutricksen, wie luckx – das magazin recherchierte.
Statt einer Zahlung gab es Abbuchung
Eigentlich sollte auf eine „einfache Art und Weise“ und ohne viel Kosten ein Privatverkauf abgewickelt werden. Darauf lies sich dann auch der Verkäufer ein. Doch statt Geld aus dem Verkauf eines gebrauchten Artikels auf dem Konto zu überweisen, wurde dem Verkäufer 3.000 Euro vom Konto abgebucht. Wie sich nun herausstellte, ist das kein Einzelfall. Deshalb warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) vor Betrügern, die sich insbesondere auf europäischen Online-Second-Hand-Plattformen tummeln.
So funktionierte es. Die vermeintlichen Kaufinteressenten nehmen über europäische Online-Verkaufsplattformen wie Vinted oder Kleinanzeigen Kontakt zu den Betroffenen auf. Dabei wird nach einer Telefonnummer oder einer privaten E-Mail-Adresse gefragt. In der Hoffnung, eine Zahlung für die angebotene Ware zu erhalten, lassen sich Verbraucher aus der sicheren App-Umgebung herauslocken. Anschließend erhält der Verkäufer eine scheinbar offizielle Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Kaufbetrag zu bestätigen. Er soll dazu einen QR-Code scannen, der auf eine täuschend echt aussehende Zahlungsseite führt. Das Ablesen des elektronischen QR-Codes soll eine angeblich sichere Bezahlmethode darstellen. Ziel ist es, den Verkäufer dazu zu bringen, sensible Daten wie Online-Banking-Zugangsdaten oder Kreditkartennummern preiszugeben.
Keine Daten preisgeben
Häufig geben die Betrüger an, dass die Plattform diese Daten fordere, um den Verkauf des Produktes erfolgreich abschließen zu können. Da viele Nutzer das Verfahren nicht kennen und auf eine schnelle Zahlung hoffen, fällt der Betrug häufig nicht sofort auf. Vor allem neue Anwender, die den genauen Prozess des Handels noch nicht kennen, sind häufig Opfer dieser Betrugsmasche. In manchen Fällen geben sich die Täter sogar als Support-Personal der Plattform aus, um das Opfer unter Druck zu setzen, Vertrauen zu gewinnen und die Freigabe der Zahlung zu erwirken. Das Ergebnis: Kriminelle erlangen wichtige Zugangsdaten und können eigenmächtig Abbuchungen vornehmen.
Vorbeugen ist besser
Wichtig ist, nicht von der Plattform weglocken lassen: Der gesamte Verkaufsprozess mit dem interessierten Käufer sollte ausschließlich innerhalb der Plattform stattfinden. Des Weiteren ist die Herkunft des QR-Codes zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass er von einer vertrauenswürdigen Quelle stammt. Deshalb sollte ein QR-Code-Scanner mit integrierter Sicherheitsfunktion benutzt werden, der verdächtige URLs erkennt und davor warnt. Außerdem: Keine persönlichen Telefonnummern oder E-Mailadressen weitergeben. Wenn eine externe Webseite geöffnet werden soll: auf Rechtschreibfehler und das generelle Erscheinungsbild achten. Wirkt etwas unseriös: Besser nichts anklicken. Ganz wichtig: Auf keinen Fall Bankdaten, geschweige denn Online-Banking-Logins mitteilen.
Das Geld ist weg!
Besonders wichtig ist, die Zahlungsbewegungen auf dem eigenen Konto zu beobachten. Wenn Geld abgebucht statt eingezahlt wurde, ist umgehend die eigene Bank zu kontaktieren. Die gezahlten Beträge über eine Rückbuchung zurückzufordern. Des Weiteren sollte die Verkaufsplattform kontaktiert und die verdächtige Profile gemeldet werden. Eine Anzeige bei der Polizei bringt zwar nicht das Geld sofort zurück. Doch im Laufe der Zeit können durch Anzeigen Betroffener den Betrügern das Handwerk gelegt werden. Außerdem spielt manchmal auch der Zufall mit. Außerdem kann rechtliche Hilfe sinnvoll sein, weil Rechtsanwälte meist mit solchen Rechtslagen vertraut sind.
Generell sollte zur Sicherung von Online-Konten stets eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) aktiviert werden. Auch wenn der Betrüger es in den schönsten Worten erklären möchte: Für einen Zahlungsempfang ist keine von keine Anmeldung oder Bestätigung per Login erfo9rderlich. Wer dazu aufgefordert wird, sollte misstrauisch werden, hier handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Betrugsversuch. Dann sollte lieber auf das „gute Geschäft“ verzichtet werden.