Der Alptraum jedes Radfahrers: das Rad wurde ordentlich abgestellt und gut angeschlossen. Doch bei der Rückkehr zum geliebten Drahtesel war er weg. Doch anscheinend ist dies kein seltenes Ereignis. So wurden 2019 in Deutschland 278.000 Fahrräder gestohlen. Das waren 4,8 Prozent weniger Fälle als 2018. Im Vergleich zu 2014 ist die Zahl sogar um 18,2 Prozent gesunken. Das geht aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik hervor, die das Bundeskriminalamt veröffentlicht hat.
Diebstahlhochburgen
Die Unterschiede zwischen Diebstahlhochburgen und vergleichsweise sicheren Gegenden sind enorm. In Leipzig wurden im vergangenen Jahr 1.700 Fahrräder pro 100.000 Einwohner gestohlen – der Höchstwert. Auf den Plätzen folgen Münster, Osnabrück und Halle (Saale).
Nur 15 Fahrräder pro 100.000 Einwohner wurden im Kreis Südwestpfalz (Rheinland-Pfalz) gestohlen – der Kreis mit der niedrigsten Diebstahlrate. Danach kommen der Landkreis Greiz (Thüringen) und die Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz). Von den 20 Landkreisen mit den wenigsten Fahrraddiebstählen liegen sechs in Rheinland-Pfalz.
Gut versichert?
Nicht einmal jeder zehnte Fall wird aufgeklärt. Beim Diebstahl von Fahrrädern springt dann die Hausratversicherung ein. Doch wie hoch ist eigentlich die Prämie, wenn zusätzlich ein 2.000 Euro teures Rad versichert werden soll.
Den höchsten Zuschlag gibt es in Hannover mit 58 Euro pro Jahr, den niedrigsten mit 21 Euro in Essen, Nürnberg und Stuttgart. Selbst in den Diebstahlhochburgen Leipzig und Münster kostet es nur 29 beziehungsweise 26 Euro mehr. Dieser relativ niedrige Zuschlag rührt daher, dass die meisten Anbieter bei der Hausratversicherung nur sehr großflächig in Tarifzonen einteilen und Diebstahlhochburgen so vom sichereren Umfeld profitieren.
Anscheinend ist es nicht teuer, gute Fahrräder gegen Diebstahl zu versichern. Insbesondere sollte Radbesitzer darauf achten, den Außer-Haus-Schutz auf die Nachtstunden auszudehnen. Das ist nicht bei allen Tarifen möglich. Also sollte genau geschaut werden, welche Gesellschaft so etwas anbietet.
Kündigung
Versicherer dürfen nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen. Das betrifft meist diejenigen Verträge, bei denen sie weitere Schäden befürchten. Wer also zu den Vielbestohlenen gehört, sollte das Gespräch mit dem Versicherer suchen. So etwas lohnt sich nach dem zweiten Fahrraddiebstahl. Dabei kann eine Selbstbeteiligung oder besondere Sicherungen vereinbart werden und den Versicherungsschutz erhalten.