Eigentlich ist Tanzen sehr gesund. Die Bewegungen sind – meist – harmonisch und wenn sich die Partner nicht auf den Füßen treten, ist auch die Stimmung gut. Doch während des Lockdown war gar nichts möglich – außer im heimischen Wohnzimmer ein paar Runden drehen. Denn beim Tanzen ist das Risiko der Virusübertragung sehr groß. Nicht nur im direkten Kontakt mit dem Tanzpartner. Auch durch die Enge auf der Tanzfläche und der intensiveren Atemtätigkeit können viele Viren den Raum verseuchen.
Doch die Tanzschulen waren kreativ. Zwar konnte kein regulärer Kurs- und Veranstaltungsbetrieb geleistet werden. So lieferten sie ihren Kunden einen kostenlosen Online-Tanzunterricht per Video ins Wohnzimmer.
Vorbereitet auf die Wiedereröffnung
Zudem wurden schon recht früh Überlegungen angestellt und Konzepte erarbeitet, wie bei einer Wiedereröffnung mögliche Auflagen umgesetzt werden könnten, um den Tanzschulbetrieb verordnungskonform aufnehmen zu können. Dazu zählt u.a. eine zertifizierte Schulung in Hygienefragen, die bereits von mehr als 2500 Inhabern und Mitarbeitenden aus 450 Tanzschulen bundesweit absolviert wurde. Weitere Seminare dieser Art folgen.
Trotz dieser umfangreichen Maßnahmenpakete, die nicht nur Hygienekonzepte, sondern beispielsweise auch Markierung von Abstandsflächen, Einbahnweg-Regelungen, Personenzahlbegrenzung oder das gestaffelte „Anfahren“ von Kursen nach Risikogruppen beinhalten, werden Tanzschulen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich behandelt.
Bei den Tanzlehrenden trifft es daher auf völliges Unverständnis, dass in einigen Bundesländern Tanzschulen bei Tanzsportclubs, Indoorsport oder Fitnessstudios einsortiert werden, während sich Tanzschulbetriebe in anderen Bundesländern sogar unter „Tanzlustbarkeiten“ oder gar Bordellen wiederfinden. In diesen Bundesländern helfen dann auch die ausgeklügeltsten Wiedereröffnungskonzepte nichts – Tanzen ist weiterhin schlicht untersagt. Überraschenderweise sind aber die Tanzschulen schon seit vielen Jahren von den meisten Landeskultusministerien als außerschulische Bildungs- sowie Kulturträger anerkannt. Dass Tanzen zudem der Volksgesundheit dient, ist durch wissenschaftliche Studien inzwischen mehrfach bewiesen. Wie dann die Einsortierung in so unterschiedliche Kategorien erfolgt, ist für die Inhaber der Tanzschulen nicht nachvollziehbar. Denn schließlich kann Tanzen mit Mund-Nase-Schutz, Abstandsregelung und Personenzahlbegrenzung in Bayern oder im Saarland nicht infektiöser sein, als in NRW oder Schleswig-Holstein, wo die Tanzschulen inzwischen wieder öffnen durften.