Reisefreiheit

Geschäftsreise_A1_Bescheinigung 18-09-19Ein großer Vorteil der Europäischen Gemeinschaft ist die Reisefreiheit. Damit wird das gegenseitzige Kennenlernen und Verständnis über Grenzen hinweg gefördert. Manche Grenze fällt nur deshalb auf, weil ein Hinweisschild dies verrät oder das Navi über geänderte Verkehrsregelungen informiert. So findet zum Beispiel im sogenannten Schengen-Raum überhaupt – oder fast – keine Grenzkontrolle statt. Zu anderen europäischen Ländern ist meist nur ein kurzer Stopp zur Passkontrolle oder der Mautzahlung notwendig. Außer an der Grenze zwischen Ungarn und Serbien. Wer die Grenzkontrollen zwischen der DDR und der Bundesrepublik noch erlebt hat, fühlt sich hier in diese Zeit zurückversetzt. Da kann es zwischen zwei und fünf Stunden dauern, bis die Fahrt wieder fortgesetzt werden kann. So etwas passt überhaupt nicht mehr in das heutige Europa.

Bürokratische Hürden Marke Eigenbau

Aber auch bürokratische Hürden werden in der Gemeinschaft selbst errichtet. So sollen Geschäftsreisende eine bestimmte Bescheinigung mitführen – sogenannte A1-Bescheinigung. Doch was steckt hinter dieser Regelung?

Wer innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island reist, muss die A1-Bescheinigung seit Mai 2010 mit sich führen. Aktuell ist diese Bescheinigung bei jeder grenzüberschreitenden Dienstreise nötig, so beispielsweise auch bei Messebesuchen, Geschäftsessen oder dem Treffen mit den Kollegen einer Niederlassung des eigenen Unternehmens. Dabei ist der Aufwand für die Unternehmen ist enorm. Sowohl für den Geschäftsreisenden selbst, der einen solchen Antrag jeweils vor der Reise stellen muss, als auch das gesamte Handling in den Unternehmen, die den elektronischen Antragsprozess bei der Krankenkasse entsprechend sicherstellen müsse. Die Kosten für einen Antrag liegen damit bei geschätzt rund 70 Euro – pro Reise und Reisendem.

Seit diesem Jahr müssen Arbeitgeber die Anträge nun elektronisch beantragen. Der neue Prozess hat das Thema mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Doch trotz möglicher Kontrollen und der Gefahr von Bußgeldern in einzelnen Mitgliedsstaaten: 44 Prozent der befragten Geschäftsreisenden gaben an, dass sie diese Pflicht gar nicht kennen. Vier Prozent aller Reisenden halten sich trotz Kenntnis nicht daran. Das bedeutet, das fast die Hälfte immer ohne diese Bescheinigung unterwegs ist. Knapp ein Viertel der Geschäftsreisenden (24 Prozent) hat angegeben, diese manchmal dabei zu haben.

Eine Regelung, die viel kostet und an die sich ohnehin nur wenige halten: Gerade einmal jeder vierte Geschäftsreisende (27 Prozent) in Europa denkt bei einer Reise ins europäische Ausland immer an die eigentlich erforderliche A1-Bescheinigung. Eine solche A1-Bescheinigung ist als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben und soll Sozialdumping verhindern. Ohne den Nachweis müsste der Angestellte in die Kassen seines Ziellandes einzahlen.

Immerhin: Es gibt in der Europäischen Union Bestrebungen, diese Nachweispflicht für Dienstreisen im Zuge einer Überarbeitung der Regeln wieder abzuschaffen. Doch die bereits von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Einigung scheiterte im Frühjahr am Europäischen Rat.