Alkohol

Wer sich die Angebote der Lebensmittelgeschäfte anschaut, reibt sich verwundert die Augen: Mindestens über eine Doppelseite werden alkoholische Getränke angeboten. Und wer statt einen Kasten einer bundesweiten Biermarke gleich zwei Kästen kauft, bekommt noch einen ordentlichen Sonderpreis und oben drauf noch einen Sechser-Pack einer neuen Sorte. Das unter anderem mit steigenden Alkoholkonsum die häusliche Gewalt steigt, ist den Anbietern bewusst. So prangt dann auch an der Eingangstür ein Hinweis, wohin sich Betroffene wenden können.

Betroffenheit

Das die Corona-Pandemie an den Nerven nagt und auch bisher standfeste Familienmitglieder aufgrund der Lockdown-Regelungen zu Ausfällen tendieren, lässt sich nicht vermeiden. Für manche ist der Ausweg „Alkohol“ schnell gefunden. Doch neben eimer dramatischen Familiensituation kann es auch zu Unfällen auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsort kommen. Bei bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle ist Alkohol im Spiel. Das hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ermittelt. Ab 0,2 Promille steigt die Risikobereitschaft, ab 0,3 Promille leiden Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit. Alkohol sollte am Arbeitsplatz daher tabu sein. Vorgesetzte und Arbeitgebende stehen in der Verantwortung, frühzeitig einzugreifen, wenn ein Alkoholproblem bei einem Beschäftigten vorliegen könnte.

Kein Alkohol am Arbeitsplatz

Ist ein Beschäftigter alkoholisiert, müssen Arbeitgebende diesen am Weiterarbeiten hindern. Vermittelt er sogar den Eindruck, dass er sich selbst oder andere gefährdet, müssen Vorgesetzte dafür sorgen, dass er unbeschadet nach Hause kommt. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich auf einmalige „Ausrutscher“, aber auch auf den Verdachtsfall einer Alkoholabhängigkeit.

So ist unächst das Vier-Augen-Gespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigten zu suchen. Orientierung für das weitere Vorgehen gibt ein sogenannter 5-Stufen-Plan, in den nach und nach im Laufe mehrerer Wochen auch Personalrat oder Suchthelfer und die Personalabteilung einbezogen werden, bis es zur positiven Verhaltensänderung oder im ungünstigsten Fall im letzten Gespräch auch zur Kündigung kommt.

Doch wie erkenne ich überhaupt ein Suchtproblem? Anzeichen können sehr individuell sein und reichen von der Alkoholfahne über das häufige Lutschen von Bonbons als Atemerfrischer, plötzlich auftretende Unpünktlichkeit, häufige Fehlzeiten, Konzentrationsschwierigkeiten und Leistungsmängel bis hin zu aggressivem Verhalten gegenüber Kollegen oder gar dem Anlegen von heimlichen Vorräten.

Unterstützung

Als Chefin oder Chef muss „klare Kante gezeigt“ werden, sachlich und ruhig mit dem Thema umgehen und gleichzeitig vermitteln, dass der Betrieb die Entwicklung des Problems konsequent und systematisch begleitet und dabei im Auge hat, dem Beschäftigten eine faire Chance zu geben, wenn dieser sich seiner Suchterkrankung stellt und aktiv bei der Bekämpfung des Problems mitwirkt.

Arbeitgebende können sich bereits im Vorfeld positionieren, indem sie durch Filme und Vorträge aufklären und Beschäftigte an Maschinen sowie Mitarbeitende, die Dienstfahrzeuge nutzen, darin unterweisen, dass Arbeit und Alkohol nicht vereinbar sind. Auch ein absolutes Alkoholverbot, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung, oder die Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen sind möglich.