Homeoffice im Ausland

Jetzt, wo das Reisen wieder fast uneingeschränkt möglich ist, fassen viele bisher Unentschlossene nicht nur den Mut zur Auslandsreise. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stimmen mit ihrem Arbeitgeber das Remote-Working unter südlicher Sonne vermehrt ab. Dabei gibt es einige Stolperstellen, die vorher geklärt werden müssen. Das trifft natürlich auch für Selbständige und Freiberufler zu. Denn vielfach arbeiten sie mit sensiblen Daten ihrer Auftraggeber. Was zu beachten ist, hat luckx – das magazin im zweiten Teil zusammengefasst. (Hier geht´s zum ersten Teil).

Reisebüro“

Durch die Corona-Pandemie ist das Travel-Management in Unternehmen nicht gänzlich zum Erliegen gekommen. Vielmehr haben viele Personalverantwortliche realisiert, dass sie in Sachen Entsendung, Geschäftsreise und Remote Working im Ausland umdenken müssen – rechtlich wie organisatorisch.

Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice – das gilt umso mehr, falls das Arbeiten von „zu Hause“ aus dem Ausland erfolgt. Je nach Situation ist die rechtliche Herangehensweise komplett anders, unterstreicht Omer Dotou, Leiter der BDAE Consult.

Ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dauerhaft oder lediglich vorübergehend im Homeoffice tätig? Geschieht das im Wechsel mit einer Tätigkeit im Büro? Welche rechtlichen Anforderungen stellt das Gastland?

A1-Bescheinigung und Compliance-Richtlinien bei EU-Reisen

Mittlerweile sind die Themen A1-Bescheinigung sowie Meldepflichten innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz nichts Unbekanntes mehr. Unterschiedliche Länderanforderungen bringen jedoch eine besondere Herausforderung mit sich. Die EU-Entsenderichtlinie (2018/957) ist bereits vor drei Jahren weitreichend reformiert worden. Doch nach wie vor ist die Umstellung nicht in allen Betrieben erfolgreich abgeschlossen, und noch immer lauern rechtliche Fallstricke.

Die Frage, wann bei regelmäßigen Geschäftsreisen abweichend von der „klassischen“ A1-Bescheingung eine A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Arbeitnehmer beantragt werden kann und worin der Unterschied liegt: das lässt sich meist nur mit Blick in die geltenden Rechtsvorschriften beantworten. Außerdem sind mehrere Rechtsgebiete zu betrachten: Aufenthaltsrecht (Beschaffung des Visums), Arbeitsrecht (Erstellen der Tätigkeitsbeschreibung), Steuerrecht (wirtschaftlicher Vorteil einer Arbeitsleistung) und Sozialversicherungsrecht (Unklarheit über Verbleib im deutschen Sozialversicherungsbereich).

Selbständigkeit im Ausland

Die Möglichkeiten der selbständigen Arbeit sind im Ausland meist so groß wie in Deutschland auch. Wer sich genauer mit den vielen Beschäftigungsfeldern auseinandersetzt, stellt schnell fest, dass es viele Formen der Selbständigkeit gibt und auch solche, die nur geringere Risiken bergen.

Heutzutage gibt es auch viele Arten der selbständigen Erwerbstätigkeiten, welche fast keine Investitionen benötigen und von allen Plätzen dieser Welt mittels Internetzugang bewerkstelligt werden können. So sind zum Beispiel Übersetzungsdienstleistungen, Sprachlehrertätigkeiten, Texterarbeiten, Programmierarbeiten oder auch künstlerische Arbeiten mit nur sehr geringen Investitionen verbunden und zählen zu den typischen Jobs für Digitale Nomaden.

Andere Unternehmensgründungen wie z.B. einer Arztpraxis, eines Cafés oder Gästehauses sind mit vielen formalen und finanziellen Investitionen verbunden. Hierbei müssen auch die Rahmenbedingungen und Eigenkompetenzen der Geschäftsplanung realistischer betrachtet werden.

Das neue Arbeitsmodel „Remote Work“ kombiniert die Freiheit von einem ortsunabhängigen Lebensstil mit einer festen Auftragslage. Hier arbeitet meist für einen Arbeitgeber, wie es bei einem ganz normalen Büro-Job ebenso der Fall wäre. Der einzige Unterschied ist, dass man sich im Homeoffice befindet.

Barrieren und Herausforderungen

In Deutschland schafft es nur jede zweite Neugründung, die ersten fünf Jahre zu überleben. Die Zahlen sind für Auswanderer im Ausland wahrscheinlich kaum besser: Die fehlenden Detailinformationen der geografischen, soziologischen und ökonomischen Gegebenheiten und die oft fehlenden Sprachkenntnisse und sozialen Kontakte bieten zusätzliche Hürden und Gefahren.

Zusätzliche Risiken und Barrieren stellen die finanziellen Einschränkungen und teils fehlenden Versicherungen dar. Zuwanderer haben in vielen Ländern über ein bis zwei Jahre zum Beispiel Einschränkungen, an eine normale Kreditkarte heranzukommen, welche für viele geschäftliche Tätigkeiten sinnvoll und manchmal notwendig ist. Daher wundert es auch nicht, dass Banken vorsichtiger mit Kreditvergaben sind, insbesondere in den ersten Jahren.

Zusätzlich sind aber auch die Versicherungsmöglichkeiten zu prüfen, um im Krankheitsfall nicht ohne Einkommen leben zu müssen. Man sollte sich also die Fragen stellen: Was passiert im Falle einer Krankheit oder Invalidität? Ab wann wird bezahlt? Gelten besondere Einschränkungen für Einwanderer?

Viele Entwicklungen des Internets ermöglichen heutzutage selbständige Erwerbsmöglichkeiten mit nur geringfügigen bis gar keinen finanziellen Investitionen. Viele Arbeiten lassen sich per Internet erledigen, – und das bei völliger Standortunabhängigkeit. Einige davon lassen sich dank gut besuchten Portalen sofort umsetzen.

Buchhalter und Rechtsanwälte sind unumgängliche Fachpersonen, deren Rat bei Bedarf unbedingt herangezogen werden sollte. In anderen Bereichen wiederum, haben bestimmte Kenntnisse, die sich fast jeder aneignen kann, wesentlichen Einfluss auf Erfolg und Misserfolg.

Oftmals werden je nach Branche jahreszeitliche und auch währungsabhängige Schwankungen unterschätzt. So sollte vorher eine entsprechende Reserve vor dem Remote-Work geschaffen werden.