Seit 1995 ist die soziale Pflegeversicherung (SPV) gesetzliche Grundlage. Sie ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich geregelt. Doch so sinnvoll diese gesetzliche Regelung ist, so hat sie auch ihre Lücken. Luckx – das magazin informiert.

Eigenanteil

So schön und gut eine gesetzliche Regelung ist, so hat diese auch immer ihre Schwächen. In der eigentlich als Sozialer Fortschritt gedachten Pflegeversicherung tritt dies eklatant zu Tage. Die sogenannte „Pflegelücke“ hat 2020 im Bundesdurchschnitt erstmals die Marke von 2.000 Euro monatlich überschritten. Diese lag zum 1. September 2020 bei 2.057 Euro und stieg bereits zum 1. Januar 2021 auf 2.098 Euro. Die Finanzberatungsgruppe Plansecur warnt, dass es zu weiteren Steigerungen in der Eigenbeteiligung kommen könnte. Die „Pflegelücke“ bezeichnet den Eigenanteil, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen durchschnittlich bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen. Der Eigenanteil lag zum 1. Januar 2018 im bundesweiten Durchschnitt noch bei 1.751,19 Euro und stieg somit in den vergangenen drei Jahren um insgesamt 20 Prozent (die Steigerung von 2019 zu 2020 betrug 6,7 Prozent). Diese Auswertung bezieht sich dabei auf die Pflegedatenbank des PKV-Verbandes der Privaten Krankenversicherungen, in der mehr als 11.000 der insgesamt rund 13.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland erfasst sind.

Pflegelücke wird sich vergrößern

Nun ist Plansecur ein Anbieter einer privaten Pflegezusatzversicherung und sicherlich nicht abgeneigt, neue Versicherungsverträge abzuschließen. Dabei arbeiten grundsätzliche alle Versicherungen mit der Angst der potentiellen Versicherungsnehmer, im Schadenfall ohne Schutz dazustehen. Natürlich spielt die (politische) Diskussion um die Sicherheit der Rentenansprüche auch eine Rolle. Denn aus der Rente müssen im Pflegefall die Kosten getragen werden. Wenn dieser Betrag nicht reicht, ist der zu Pflegende eher auf die Unterstützung der Angehörigen angewiesen. Und diese müssen, wenn sie nicht die finanzielle Belastung tragen möchten, die Pflege selbst in die Hand nehmen. Wie luckx – das magazin auch schon berichtet, ist das der größte Teil der Pflegenden sowiso schon.

Doch mit einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich vorsorgen. Und je eher im Leben eine solche Versicherung abgeschlossen wird, umso günstiger ist der Beitrag. Auch können sich gesundheitliche Einschränkungen im weiteren Lebensverlauf negativ auf den gewünschten Versicherungsschutz auswirken. Und man muss davon ausgehen, dass die Finanzierungslücke in der Pflege in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer weiter auseinanderklaffen wird.

Kein neues Problem

Die Pflegelücke tritt auf, weil die gesetzliche Pflegeversicherung im Unterschied zur Krankenversicherung keine Vollversicherung ist, und somit von vornherein nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdecken soll. Es ist also vom Gesetzgeber bereits fest einkalkuliert, dass jeder Einzelne zusätzliche Vorsorge trifft. Diese je nach Lebenslage ohnehin schon prekäre Situation verschärft sich angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung, weil dadurch auch eine steigende Anzahl pflegebedürftiger Personen zu verzeichnen ist.

Als Abhilfe stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung. Dabei ist die Sachlage sehr komplex und bedarf der individuellen Klärung.

Zur Komplexität auf der Versicherungsseite kommen große regionale Unterschiede. So lag der Eigenanteil schon 2019 in Nordrhein-Westfalen und im Saarland bei über 2.300 Euro monatlich, während er in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nur etwas mehr als 1.300 Euro betrug.