Die letzten Blätter sind von den Bäumen gefallen und in einigen Region Deutschlands hat schon der Winter eingesetzt. Deshalb ist dringend die Außenhaut unserer Immobilie zu begutachten. Falls Schäden entdeckt werden, so sollten diese unbedingt beseitigt werden. Doch das ist einfacher gesagt als getan. Wer das nicht selbst erledigen kann, ist auf Handwerker angewiesen. Doch ob diese für „einmal gucken“ überhaupt zum Kunden fahren, bleibt die große Frage. Was Immobilieneigentümer trotzdem machen können, hat luckx – das magazin recherchiert.
Vorsorge
Gegen ein undichtes Dach oder ein „vom Winde verwehtes“ Dach gibt es heute glücklicherweise eine Vorsorgemaßnahme, die auch von Gebäudeversicherungen begrüßt wird: die regelmäßige Dachwartung. So empfehlen Dachdecker allen Hausbesitzern und Hausverwaltungen vorzubeugen. Denn Herbst und Frühjahr sind in unseren Breitengraden typische Sturmzeiten und da können schon einige wenige mangelhafte Elemente der Dacheindeckung der Anfang eines kapitalen Dachschadens sein. Gerade der Windsog an der dem Wind abgewandten Dachseite – und hier besonders in den Randbereichen – ist die größte Gefahrenquelle. Nur wenige gelockerte Ziegel oder eine nicht fachgerecht ausgeführtes Flachdach genügen, um großflächige Dachschäden entstehen zu lassen.
Hinzu kommen nicht selten Schäden an Solarmodulen. Daher ist seine dringende Empfehlung, jährlich mindestens eine Dachwartung von einem qualifizierten Dachdecker-Fachbetrieb vornehmen zu lassen. Dabei wird nicht nur die eigentliche Dacheindeckung, sondern auch alle wesentlichen Dach-Elemente wie Schneefangeinrichtungen, Kamineinfassungen und -bekleidungen und eben auch Solarmodule unter die Lupe genommen.
Keine Garantie
Auch wenn das Dach vom Dachdecker gewartet wurde, so wollen sich die Handwerker nicht auf eine Garantie vor Dachschäden einlassen. Sie ziehen sich dabei meist auf den Tatbestand wie „unvorhersehbar“ und „unabwendbar“ zurück. Auch wenn Immobilienbesitzer nicht unbedingt Fachleute sind, so haben sie doch ein sehr großes Eigeninteresse am Erhalt ihrer Immobilie. Also wird vielfach selbst Hand angelegt. Bei der Gelegenheit werden zum Beispiel auch Dachrinnen und Fallrohre gereinigt und inspiziert. So werden kleinere Schäden selbst beseitigt. Wer dabei gleichzeitig für sich auch die Schadenbeseitigung und die Begutachtung der Außenhaut dokumentiert, erbringt gegenüber der Versicherung den Nachweis, seine Obliegenheitspflichten zur Schadensvermeidung oder Schadensminderung erfüllt zu haben. Und genau das kann den Ausschlag dafür geben, ob eine Schadensregulierung nur teilweise erfolgt oder gar abgelehnt wird.
Wer dabei Schäden entdeckt, kann dann immer noch versuchen, einen Dachdecker mit der Schadenbeseitigung zu beauftragen; wenn er dann überhaupt erscheint.