Neue Straßenverkehrsordnung

Alle Jahre wieder kommt nicht nur der Weihnachtsmann. Sondern auch die Bundesregierung hat viele ausgabenbelastende Geschenke für ihre Bürger parat. Im Februar soll der Bundesrat über die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) entscheiden. Eigentlich hätte diese schon Ende 2019 in Kraft treten sollen. Neben höheren Bußgeldern sollen Radfahrer besser geschützt werden. Auch das Thema Umwelt spiegelt sich in den neuen Regelungen wider. Luckx – das magazin möchte über mögliche Neuerungen informieren.

Buße tun

Die Ablassregelung bei Verstößen gegen die Verkehrsregelungen weiter erweitert. So werden neu im Bußgeldkatalog Sanktionen für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse verhängt. Zwischen 240 € und 320 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg werden hierfür fällig. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss demnächst ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Wer häufiger auf unseren bundesdeutschen Autobahnen unterwegs ist, kann dem nur zustimmen. Denn es kann nicht sein, dass irgend so eine leichtsinnige Person hinter dem Einsatzwagen herfährt und dafür auch noch mit einem schnelleren Weiterkommen. Bisher gab es hierfür nur eine Geldbuße und 2 Punkte. Auch Falschparker müssen tiefer in die Tasche greifen: Wer unerlaubt in zweiter Reihe hält oder auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, zahlt zwischen 55 € und 100 € statt der bisherigen 15 € bis 35 €.

Schilderwald

Neue Verkehrsschilder sollen vor allem Radfahrern mehr Rechte im Straßenverkehr einräumen. So soll ein grüner Pfeil für Radfahrer das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben. In speziell ausgewiesenen Fahrradzonen haben Radfahrer Vorrang. Für Autos gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Ein weiteres Schild kennzeichnet Radschnellwege unabhängig vom Untergrund. An besonders engen Stellen soll ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen ausgewiesen werden. Daneben sollen Radfahrer bei Überholvorgängen durch einen größeren Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts geschützt werden.

Fahrgemeinschaft

Zu guter Letzt geht es auch um die Umwelt. Mit der neuen StVO sollen beispielsweise Fahrgemeinschaften gefördert werden. So könnten Bussonderstreifen durch eine entsprechende Beschilderung für mehrfachbesetzte PKWs freigegeben werden. Ein weiteres Schild soll auf CarSharing-Parkplätze hinweisen. Bahnfahren ist durch das kürzlich verabschiedete Klimapaket der Bundesregierung schon jetzt günstiger. Autofahrer müssen durch den neuen CO2-Preis aber erst ab 2021 mit höheren Spritpreisen rechnen.