Sehnsüchtig wird von vielen Wintersportlern der Schnee erwartet. Doch er will einfach nicht so richtig zu uns kommen. Zwar sind in einigen höheren Lagen vielfach aufgrund einer Kunstschneeunterlage gute Skiverhältnisse vorhanden. Doch auf den „üblichen“ Hängen ist weder Ski noch Rodel möglich. Ob in den nächsten Tagen und Wochen noch das „weiße“ Glück zu erwarten ist, bleibt offen. Doch viele Apps zeigen „extrem kalte Temperaturen“ an und warnen vor Frost und Glätte. Beim genaueren Hinsehen wird unter „extrem kalte Temperaturen“ minus zwei Grad verstanden. Minus zwei Grad soll extrem kalt sein? Da muss der Wetterdienst wohl noch nachjustieren. Denn im Verständnis der meisten Menschen fängt extrem kalt bei minus 10 Grad Celsius an – wenn nicht sogar noch niedriger.
Zurück zur Glätte, insbesondere auf den Straßen. Feuchtigkeit und niedrige Temperaturen, dazu noch etwas kalter Wind – und schon wird aus dem feuchten Straßenbelag eine prima Eisbahn. Da sind dann Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger zur Vorsicht aufgerufen.
Wann mit Glatteis zu rechnen ist
Generell müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer ab Oktober auf Glatteis einstellen. Gefahren und Unfälle drohen vor allem bei plötzlichem Wetterwechsel, wenn bei steigenden Außentemperaturen Regen auf die noch gefrorene Fahrbahn fällt. Besonders gefährlich ist Regen aufgrund der schnell sinkenden Temperaturen in den Abendstunden.
In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen ohne Bergpiktogramm haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz. Die Faustregel von „Oktober bis Ostern“, dient als Orientierungshilfe.
Was tun bei Glatteis?
Die wichtigste Regel bei Glatteis lautet: Geschwindigkeit anpassen und größeren Abstand zum Vordermann halten. Zudem sind abrupte Lenkbewegungen zu vermeiden. Fahrassistenzsysteme wie ESP oder ABS sind bei spiegelglatter Fahrbahn wirkungslos. Deshalb erhöht dosiertes Bremsen die Sicherheit erheblich. Tritt Glatteis überraschend auf, sokann eine kurze Pause sinnvoll sein, um sich auf die veränderten Witterungsbedingungen einzustellen.
Haftung bei Unfällen
Nicht immer liegt die Schuld an einem Unfall bei dem Autofahrenden. Nach Angaben des ACE-Verkehrsrechtsexperten Hannes Krämer kann ein Verkehrsrichter beispielsweise nicht einfach davon ausgehen, dass ein Kraftfahrer fahrlässig mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist, etwa weil dieser beim Überholen ins Schleudern geriet. Wer jedoch einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern zum Beispiel in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld wenigstens an der Schadensregulierung mit beteiligen.