Schutzmasken richtig verwenden

Seit ein paar Tagen sind bundesweit Nase- und Mundschutz wesentlicher Bestandteil unseres Öffentlichen Lebens. Dabei scheint die Kreativität der Trägerin und des Trägers keine Grenzen zu geben. Von der OP-Maske über die Staubmaske für Bauarbeiten, vom schwarzen Mund- und Naseschutz als auch bunt bemalten Tücher ist alles vorhanden. Hauptsache es hilft.

Berufsalltag

Doch nicht überall sind diese Schutzvorrichtungen ausreichend. Beschäftigte, die bei der Arbeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, müssen filtrierende Atemschutzmasken tragen. Medizinische Gesichtsmasken reichen für Arbeitsbereiche mit hohem Risiko nicht aus, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Das stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit Blick auf aktuelle Diskussionen um das Tragen von verschiedenen Schutzmasken klar.

Ob Beschäftigte zu jenen Berufsgruppen gehören, die für eine Ansteckung durch das Corona-Virus besonders gefährdet sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Liegt ein erhöhtes Risiko vor, muss der Arbeitgeber für entsprechenden Schutz sorgen, in Form von geeigneten Atemschutzmasken sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Atemschutzmasken

Atemschutzmasken filtern Partikel und Aerosole aus der Luft. Beschäftigte, die eine solche Atemschutzmaske tragen, sind so vor dem Einatmen kleinster luftgetragener Partikel weitgehend geschützt. Das Tragen von Atemschutzmasken ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn Beschäftigte direkten Kontakt zu infizierten Personen oder infektiösem Material haben, beispielsweise im Gesundheitswesen oder bei der Labordiagnostik. Diese Personengruppen sind im Tragen der Atemschutzmasken geschult. Eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge muss sichergestellt sein.

Für die Beschäftigten werden allgemein FFP2-Masken, in Fällen mit erhöhtem Risiko wie zum Beispiel für die Bronchoskopie, FFP3-Masken empfohlen. Das Kürzel FFP steht für „filtering face piece”. Die Nummerierung zeigt die unterschiedlichen Schutzklassen an. Sofern FFP2-Masken derzeit nicht zur Verfügung stehen, empfiehlt die DGUV in Anlehnung an die Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich für die Dauer der derzeitigen Gesundheitsbedrohung den Einsatz von Masken, die mindestens dem NIOSH-Standard N95 entsprechen.

Kein Ersatz?

Sogenannte medizinische Gesichtsmasken bedecken Mund und Nase, dichten am Gesicht aber nicht ab. Sie schützen die sie tragende Person vor Flüssigkeiten wie Spritzern und großen Tröpfchen, ersetzen aber nicht den Atemschutz. Im medizinischen Bereich werden medizinische Gesichtsmasken daher in erster Linie von Personal verwendet, das Patientinnen und Patienten vor den eigenen Atememissionen schützen möchte. Infizierte Personen sollten den Schutz tragen, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, zu verringern. Wichtig ist, dass der Schutz durch den Hersteller nach der Norm für „medizinische Gesichtsmasken” geprüft und zertifiziert ist. Nicht zertifizierte medizinische Gesichtsmasken sollten im beruflichen Bereich nicht verwendet werden.

Außerhalb des medizinischen Bereichs ist das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken am Arbeitsplatz nur dann sinnvoll, wenn die tragende Person andere Menschen schützen will. Allerdings empfiehlt die DGUV gerade in der jetzigen Lage, dass nur solche Beschäftigte zur Arbeit gehen, die keine respiratorischen Symptome zeigen.

Was tun?

Zwar hat sich die Versorgungslage bei Schutzmasken verbessert. Doch immer wieder sind Mangelexemplare auf dem Markt gekommen, die nicht über die notwendige Qualität verfügen. Das ist besonders im medizinischen und pflegerischen Einrichtungen dramatisch, da so der notwendige Schutz nicht gewährleistet wird.

Im „normalen“ Öffentlichen Bereich sind medizinische Schutzmasken nach der aktuellen Expertenmeinung überhaupt nicht erforderlich. Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, dem ist sowieso anzuraten, geeignete Quarantäne-Maßnahmen zu treffen. Auch Risiko-Gruppen sollten sich besonders aufmerksam im Öffentlichen Raum bewegen.

Wie lang wir uns noch mit dem Virus beschäftigen müssen, hängt von unserem Verhalten ab. So mehr wir die Kontaktbeschränkungen trotz Maske weiterhin beachten, desto früher können die einschränkenden Maßnahmen beendet werden. Dann kann es dieses Jahr bestimmt noch einen schönen Sommerurlaub geben . . .