In der Ruhe liegt die Kraft

Angeln ist nicht jedermanns oder jederfraus Sache. Die ganze Zeit aufs Wasser starren und den Schwimmer beobachten, ob da irgendetwas zupft; da ist schon eine gehörige Portion Ausdauer und Geduld notwendig. Zwar ist für viele Mitmenschen der Fang eines großen Fisches wichtig beim Angeln. Doch auch das Draußen sein an der frischen Luft, die Ruhe und Natur hat für andere Angler etwas Meditatives. Natürlich gibt es auch andere Angelarten wie mit dem Blinker fischen. Doch das alles entscheidende ist: Angeln geht nur mit Fischereischein. So gibt es einige Dinge zu beachten, bevor man die Angelleine auswerfen kann.

Angeln: Nicht ohne Fischereischein

Wer gerne angeln möchte, darf hierzulande nicht einfach irgendwo die Angelrute auswrrfen: Denn um legal zu fischen, muss zunächst ein Fischereischein erworben werden – auch geläufig unter dem Namen „Angelschein“. Um ihn zu bekommen, ist vorher eine Prüfung notwendig. Das geht je nach Gemeinde beim Landesfischereiverband oder der Fischereibehörde. Lediglich in einigen wenigen Bundesländern – wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern – können Urlauber für einen bestimmten Zeitraum ohne vorherige Prüfung angeln. Die befristete Erlaubnis kann in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden.

Was kostet ein Angelschein?

Neben einer Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen des Angelscheins fallen Kosten für den Vorbereitungskurs und die Prüfung an – je nach Bundesland und Gemeinde müssen Angler mit 100 bis 200 Euro rechnen. Hinzu kommt die so genannte Fischereiabgabe. Die zahlt man entweder für eine Dauer von fünf Jahren, dann sind etwa 40 Euro fällig sowie für jede Verlängerung erneut die Bearbeitungsgebühr. Oder man beantragt die Fischereiabgabe auf Lebenszeit. Diese Kosten sind abhängig von der Gemeinde und dem Alter des Antragstellers. Je älter dieser ist, desto geringer die Abgabe. Junge Nachwuchsangler müssen bis zu 300 Euro für die Fischereiabgabe zahlen.

Vorbereitungskurse

Ob es sinnvoll ist, vor der Fischerprüfung einen Vorbereitungskurs zu absolvieren, sollte jeder für sich entscheiden. Die theoretische Fischerprüfung beinhaltet nämlich eine ganze Reihe von Fragen – von der Fisch- und Gewässerkunde über Angelmethoden bis hin zur Behandlung gefangener Fische und den geltenden Rechtsvorschriften. Solche Vorbereitungskurse bieten viele Fischereiverbände und Angelvereine an. Oft können diese mittlerweile auch online besucht werden. Ist die Prüfung bestanden, gibt´s von der zuständigen Behörde einen Fischereischein. Der sieht zwar in jedem Bundesland anders aus, ist aber deutschlandweit gültig.

Prüfung bestanden und los geht‘s?

Noch nicht ganz. Denn bevor sich die Angelrute endlich auswerfen lässt, ist noch zusätzlich eine Fischereierlaubnis oder auch Angelkarte erforderlich. Die bekommt der Hobby-Angler vom Besitzer oder Pächter des jeweiligen Gewässers bzw. im lokalen Angelladen. Ganz individuell kann es sich um eine Tageskarte, eine Saisonkarte oder eine Jahreskarte handeln. Der Preis variiert je nach Bundesland und Fischbestand des jeweiligen Gewässers, liegt bei einer Tageskarte aber in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Doch manche Gewässer sind nur Mitgliedern von Angelvereinen vorbehalten.

Angeln ohne Angelschein

Wer ohne Fischereischein angelt, begeht Fischwilderei, wenn er seine Angel in ein staatliches Gewässer hält. Wer im privaten Teich ‚schwarz angelt‘, riskiert sogar eine Anzeige wegen Diebstahl. Die Geldstrafen liegen zwischen 120 Euro und 1.000 Euro, im Wiederholungsfalle auch sehr viel höher. Da lohnt sich dann doch eher der Gang ins Fischereifachgeschäft . . .