Der Deutschen Volkssport ist weiterhin Steuern zu sparen. Dabei werden alle Möglichkeiten in Betracht gezogen, um möglichst mit einer geringen Steuerlast davon zu kommen. Meist wird dabei übersehen, dass unser Staat aber auch dringend auf Steuereinnahmen angewiesen ist. Je mehr der Bundesfinanzminister im Säckel, desto mehr kann zum Beispiel für den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur aufgewandt werden. Doch meistens wird aus politischen Gründen eher ein bestimmtes Klientel bedient, um die Wiederwahl zu sichern. Das sollten wir alle auf der Agenda behalten, wenn im nächsten Jahr wieder Bundestagswahlen anstehen.
Verschulden
Eigentlich ist es sinnvoll, keine Schulden zu haben. Jeder Kredit belastet die Haushaltskasse zusätzlich. Deshalb sollten Kredite so schnell wie möglich getilgt – oder erst gar nicht aufgenommen werden. So scheint es wohl auch ben den fast vier Millionen Menschen zu sein, die immobilien vermieten. Viele bessern damit ihr Einkommen auf. Manche verdienen jedoch kaum etwas dabei, nicht wenige machen sogar Verlust. Trotzdem kann sich eine Wohnung als Investition langfristig rechnen, solange sie zu einem vernünftigen Preis gekauft wird, was in der aktuellen Situation besonders schwierig erscheint. Wer dabei ein glückliches Händchen hat und alle steuerlichen Chancen nutzt, sollte sogar am Ende noch etwas übrig haben. Dazu hat löuckx – das magazin einige Tipps zusammengestellt.
Kosten absetzen
Wer eine Wohnung vermietet, kann viele Kosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen: Dazu gehören laufende Grundstückskosten, Gebäudeabschreibung, Fahrt- und Reisekosten, Schuldzinsen aus der Finanzierung sowie Renovierungskosten. Wenn ein steuerlichen Verlust entsteht, so kann dieser mit Einkünften aus Rente, Selbstständigkeit oder Job verrechnet werden. Das senkt Deine Steuerlast sofort, solange in einem Zeitraum von 30 Jahre betrachtet ein Totalüberschuss entsteht.
An Angehörige vermieten
Wer an ein Familienmitglied zum Beispiel fürs Studium eine Wohnung, eine passende Wohnung kaufen – und günstig vermieten. Solange mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete verlangt wird, dürfen die Werbungskosten ungekürzt abgesetzt werden. Die Bundesregierung plant, ab 2021 die Mindestmiete auf die Hälfte der ortsüblichen Miete zu senken.
Neuen Wohnraum schaffen
Wenn der Dachboden ausgebaut oder auf andere Weise neuer Wohnraum geschaffen wird – durch Bau oder Kauf –, kann die neue befristete Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz nutzen. Dazu muss die Wohnung mindestens zehn Jahre lang vermietet und ein paar weitere Voraussetzungen beachten werden. Dann können in den ersten vier Jahren bis zu 28 Prozent der Gebäudekosten abgeschrieben werrden.
Gebäudewert im Kaufvertrag festhalten
Der Wert eines Grundstücks lässt sich nicht abschreiben, nur den Gebäudewert. Deshalb sollte der Kaufpreis einer Immobilie entsprechend aufgeteilt werden. Um späteren Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte beim Notar bereits einen möglichst hohen Anteil für das Gebäude im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Vom Bundesfinanzministerium gibt es dazu eine Rechenhilfe.
In den ersten drei Jahren nicht zu viel renovieren
Wer eine Immobilie kauft, sollte in den ersten drei Jahren höchstens 15 Prozent der Nettoanschaffungskosten für das Gebäude in die Sanierung stecken. Dann darf der Erhaltungsaufwand sofort abgeschrieben werden und mindert selbstverständlich einen Überschuss. Sollten die Kosten darüber liegen, so ist die Abschreibung nur über 50 Jahre möglich.
Steuerfrei verkaufen
Wer die vermietete Immobilie wieder verkaufen will, sollte mindesten zehn Jahre abwarten. Dann ist die Spekulationsfrist abgelaufen und es sind keine Steuern zahlen, wenn mit Gewinn verkauft wird.