Skifahrerinnen und Skifahrer jeglicher Couleur beschäftigt aktuell nichts Wichtigeres, ob die Ski im kommenden Winter angeschnallt werden können. Ob Alpin oder in der Loipe – aktuell ist die Situation für einen genußvollen Skiurlaub völlig offen. Insbesondere erinnern sich noch viele an den Ausbruch der Pandemie in Österreich und die Folgen für Deutschland. Das schreckt von einer Urlaubsplanung zurück. Wahrscheinlich ist aber die größere Unsicherheit, ob die Schneelage zum Skifahren ausreicht. Wenn ja, dann kann der Urlaub auch sicherlich noch sehr kurzfristig gebucht werden. Doch wie in diesem Sommer, müssen nun auch Bergbahnen, Hoteliers und Veranstalter mit der unsicheren Situation für den kommenden Winter leben. Doch eines ist sicher: alle sind auf die Corona Situation vorbereitet.
Gut vorbereitet
Der Blick auf Tourismusverbände und Seilbahnbetreiber zeigt: Im gesamten Alpenraum haben sie spezielle Hygienekonzepte ausgearbeitet, die an den Kassen, Bergbahnen, Restaurants und Hütten auf Infotafeln kommuniziert werden. Je nach Region können die Vorschriften leicht variieren. Ein Blick auf die Aushänge schafft Klarheit.
In sämtlichen Bahn- und Liftgebäuden (Zugang, Kassenbereich, usw.) muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Seilbahnen gelten in Österreich rechtlich als öffentliche Verkehrsmittel. Dementsprechend ist auch hier eine Maske Pflicht.
Neben den bekannten Mund-Nasenschutz-Masken können nach derzeitigem Wissensstand ebenso Multifunktionstücher, Buffs, Bandanas und Skimasken getragen werden. Voraussetzung: Mund und Nase sind immer komplett bedeckt. In manchen Skigebieten, wie zum Beispiel der Region Ski-Amadé gibt es bei jedem Ticketkauf einen wintersportgerechten Mund-Nasenschutz gratis dazu.
Regeln für den Besuch von Bergrestaurants und Hütten
In Österreichs Lokalen und Hütten gilt in diesem Winter die Vorschrift, dass sowohl Getränke als auch Essen nur im Sitzen konsumiert werden dürfen, egal ob im Innen- oder Außenbereich. Auf dem Weg zum Tisch und beim Anstehen im Selbstbedienungs-Bereich (mit ein Meter Sicherheitsabstand) gilt die Maskenpflicht.
Tipp: Volle Hütten oder Restaurants meiden und sich für Mittags sein eigenes Lunchpaket einpacken.
Wer vor allem wegen der Après-Ski-Party in die Berge fährt, wird diesen Winter nicht auf seine Kosten kommen. Österreich hat ein komplettes Après-Ski Verbot ausgesprochen. Auch in Deutschland oder der Schweiz ist nicht davon auszugehen, dass es draußen wie drinnen Partys geben wird.
Corona-Warn-Apps nutzen
Viele Resorts bieten eigene Apps an. Diese sind nicht nur hilfreich, um stets über die Schnee- und Wetterverhältnisse Bescheid zu wissen. Auch aktuelle Infos zu möglichen Anpassungen der Corona-Maßnahmen sind in den Apps tagesaktuell abrufbar oder als Push Nachricht erhältlich.
Die Corona-Warn-App des jeweiligen Landes lauten: „STOPP CORONA“ des österreichischen Roten Kreuzes, Corona-Warn-App für Deutschland und Swiss-Covid-App für die Schweiz.
Vonseiten der Unterkünfte gibt es in der Schweiz, Österreich und Deutschland viele Maßnahmen, um Infektionsketten zu verhindern oder eine Infektion schnellstmöglich zu erkennen. Den Regionen wird empfohlen, die Mitarbeiter von Hotels, Seilbahnen und Skischulen regelmäßig auf eine mögliche Covid-19-Infektion zu testen. In der Schweiz gibt es zudem ein eigenes Siegel, das „sichere Unterkünfte“ kennzeichnet. Welche Anforderungen diese erfüllen müssen, wird auf der Kampagnen-Website ausführlich beschrieben.
Auch den Liftpass kann man bei vielen Seilbahnen schon im Voraus online kaufen. Das spart nicht nur Zeit. Man vermeidet so auch größere Menschenmengen, die sich an den Kassen der Bergbahnen häufig bilden.
Buchung & Stornierung des Winterurlaubs
Viele Reiseveranstalter und Hoteliers haben ihre Stornierungsmöglichkeiten angepasst. So bietet zum Beispiel der Wintersport-Reisespezialist Snow Tex seinen Kunden eine Corona-Geld-zurück-Garantie. Sollte für den gebuchten Reisezeitraum aufgrund der Corona-Pandemie die Unterkunft oder sämtliche im Skipass enthaltenen Skigebiete geschlossen sein, können Kunden ihre Buchung kostenlos stornieren. Dies gilt auch bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für den gebuchten Urlaubsort oder aufgrund von Grenzschließungen des Ziellandes. Unter diesen Voraussetzungen spricht derzeit nichts gegen die Planung des Winterurlaubs.
Tipp: Vor der endgültigen Buchung unbedingt die Stornobedingungen des Veranstalters prüfen. Und Achtung: Bei vielen Reiserücktrittversicherungen sind Pandemie-Ereignisse von den Leistungen ausgeschlossen.