Ab in den Urlaub

Schön wär´s! Doch in den nächsten Wochen werden wir uns wohl auf die eigenen Wände konzentrieren müssen. Wohl dem, der über eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus verfügt. Das kann jetzt als „Zufluchtsstätte“ während des zu erwartenden Lockdowns dienen. Dass das eine Möglichkeit des Ortswechsels ist, haben verschiedene Gerichte schon beim ersten Lockdown im März und April zu Gunsten von klagenden Ferienimmobilienbesitzern im Eilverfahren entschieden. Also gute Karten für Urlauber!

Auf die Erreichbarkeit kommt es an

Zwar bleiben Zweitwohnsitze von der Coronavirus-Pandemie nicht unberührt. „Besonders betroffen sind Besitzer von Urlaubsdomizilen im Ausland”, bedauert Peter Schöllhorn, Vorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. in Freiburg, die Kaufinteressenten und Besitzer von Immobilien in Spanien, Italien und Frankreich berät. Kurzurlaube seien allein schon wegen weggefallener Flugmöglichkeiten schwieriger zu organisieren. Die Abneigung, dicht gedrängt im Flugzeug zu sitzen, ist groß, die Passagierzahlen sind sehr stark zurückgegangen. Auch ist das Risiko gewachsen, dass es bei der Hin- und Rückreise zu Verzögerungen kommt und jeweils Auflagen zu erfüllen sind.

Inseln per Flugzeug

Die Erreichbarkeit des Zweitwohnsitzes per Auto, Bahn oder Flugzeug ist laut Schöllhorn wieder in den Vordergrund gerückt. Aus Süddeutschland kommt man beispielsweise in einem Tag mit dem Auto oder der Bahn nach Oberitalien, Südfrankreich oder Nordspanien. Wer aber auf eine Urlaubsinsel im Süden gelangen will, hat praktisch gesehen nur das Flugzeug. Zwar sind Inseln auch mit Auto und Fähre erreichbar, aber nur mit sehr viel höherem Zeitaufwand und höheren Kosten.

Zuverlässige Kontaktperson vor Ort?

Viele Besitzer bleiben zuhause in Deutschland. „Deshalb ist eine zuverlässige Kontaktperson vor Ort umso wichtiger”, betont Schöllhorn. Es sei wichtig, dass regelmäßig nach der Immobilie geschaut wird und die Bezahlung der laufenden Steuern gesichert ist. Gerade bei Unwettern kommt es darauf an, eventuelle Schäden sofort festzustellen und diese zumindest provisorisch zu beheben.

Der große Vorteil

Wer aber die Reise auf sich nimmt, hat den sehr großen Vorteil, sich vor Ort ohne Einschränkungen in der eigenen Wohnung oder Haus bewegen zu können. „Dies ist der große Pluspunkt”, sagt Schöllhorn. Hotels und Ferienanlagen mögen geschlossen sein, die eigene Ferienimmobilie kann genutzt werden.