Vom Kastenwagen zum Wohnmobil

Das Reisen – möglichst im eigenen Wohnmobil – ist mehr als Trend. Gerade während der Corona-Pandemie hat sich diese Reiseform rasant weiter entwickelt. Wer zu den glücklichen Besitzer eines Reisemobils gehört, konnte im vergangenen Jahr mit Hygiene- und Abstandsregeln entspannt Urlaub machen. Auch in diesem Jahr werden viele Mitmenschen sich nach dieser Reisemöglichkeit sehnen. Doch ob Hersteller und Händler liefern können, bleibt die große Unbekannte. So suchen viele nach neuen und gebrauchten Transportern, um sich das große Reiseglück selbst zu bauen. So wird aus dem grauen Transporter ein schickes weißes oder buntes Wohnmobil. Doch Vorsicht: Für diese Fahrzeuge gelten eigene Steuersätze, Zulassungsbestimmungen und Versicherungen. Hier ein paar Tipps aus der mit Wohnmobilreisen gewohnten luckx-Redaktion.

Zulassungsbehörde informieren

Eine Solaranlage auf dem Dach, ein Gaskocher im Innenraum und dann noch ein bequemes Bett – schon dient das eigene Auto als Camper. Doch aufgepasst. Durch den Umbau kann sich die Fahrzeugklasse ändern. Wer so einen Umbau plant, sollte sich vorab einschlägig informieren. Die Fahrt zum Fahrzeug-Ingenieur beim TÜV oder DEKRA kann helfen. Die geben dann auch gern Tipps, was beachtet werden muss und wann die Zulassungsbehörde informiert werden sollte. Denn wenn sich die Fahrzeugklasse ändert, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Und das Fahren auf öffentlichen Straßen ohne Betriebserlaubnis ist grundsätzlich untersagt.

Ab wann der eigene Bulli als Wohnmobil gilt, hat der Gesetzgeber genau festgelegt. So wird aus einer Matratze auf der Ladefläche noch kein Wohnmobil. Anders sieht es aus, wenn neben dem Schlafplatz noch ein Tisch mit Sitzgelegenheiten, eine Kochvorrichtung und Stauraum für Gepäck, Kleidung und Proviant vorhanden sind. Dann muss nicht nur die Betriebserlaubnis erneuert werden, sondern auch die Versicherung. In der Wohnmobil-Versicherung sind dann auch alle festen Einbauten abgesichert.

Voraussetzungen

Es gibt Mindestanforderungen für die Zulassung zu einem Wohnmobil oder für ein Büromobil. Wesentlich ist: Alle Einrichtungen müssen fest eingebaut sein, damit sie bei einem Unfall nicht zu gefährlichen Geschossen werden. So sind neben fest eingebauten Betten, Tisch und Sitzgelegenheit meist auch noch WC und Dusche erforderlich. WC und Dusche haben sich gerade zu Pandemiezeiten als unabdingbar für den Besuch von Camping- und Stellplätzen herauskristallisiert. Gleiches gilt auch für Kochgelegenheiten. Ebenso wie die Kocheinrichtung ist die Heizung einer Prüfstelle vorzuführen. Zwar sind seit 2020 keine regelmäßigen Prüfungen der Anlage erforderlich. Doch viele Übernachtungsstätten bestehen auf den Prüfbericht. Sonst muss der Platz wieder verlassen werden.

Außerdem: Eine zusätzliche Camping-Inhaltsversicherung ersetzt zum Beispiel auch Fahrräder, Computer, Mobilfunktechnik sowie Foto- und Filmapparate.

TÜV, DEKRA und alle anderen Prüforganisationen stellen als Service eine Bescheinigung für die Zulassungsbehörde aus – natürlich gegen Bezahlung.