Reisepläne

Reisen finden nicht nur im Sommer statt. Die Bundesbürger reisen das ganze Jahr durch die Welt. Ob zum Skilaufen in die Alpen, zum Wandern nach Skandinavien oder zum Baden ans Mittelmeer – um nur einige Klischees zu bedienen. Doch seit gut einem Jahr ist Reisen nur sehr eingeschränkt möglich. Welche Auswirkungen damit verbunden, hat luckx – das magazin recherchiert.

Urlaubssaison 2021

Das Urlaubsjahr 2020 war durch viele Beschränkungen gekennzeichnet. Das führte dazu, dass zwar Reisen unternommen wurden, diese aber meist in Deutschland stattfanden. So wird mit Spannung erwartet, wann die Reisezeit 2021 nun endlich los gehen kann. Aber unsere Urlaubspläne werden weiterhin von der Pandemie bestimmt, bestätigt auch eine neue bevölkerungsrepräsentative Studie von YouGov: Jeder zweite Befragte (49 Prozent) gibt an, dass die Pandemie die Urlaubsplanung 2021 stark beeinflusst. Und obwohl die reiseintensive Sommersaison noch aussteht, geben schon jetzt 13 Prozent an, dass sie in 2021 bereits einen geplanten Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie verschieben oder absagen mussten. Folgende Dinge sollten deshalb unbedingt beachtet werden.

Frühzeitig absichern

Wer sich in 2021 dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am 11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.

Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die den Leistungsumfang ihrer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie angepasst haben und beispielsweise Covid-19-Ergänzungspolicen anbieten. Reisende sollten sich dabei unbedingt vor der Buchung beraten lassen und unbedingt ihre Reiseversicherungen prüfen.

Reisewarnungen

Das Auswärtige Amt spricht bei Bedarf Reisewarnungen aus. Urlauber und Reisewillige sollten diese Informationen stets beachten, denn wenn sie ihre Reise in ein gelistetes Land antreten, bleiben sie bei Problemen auf sich gestellt. Das RKI überprüft die Liste von Risikogebieten regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an. Eine weltweite Reisewarnung wie im März 2020 soll es vorerst aber nicht wieder geben.

Doch eine offizielle Reisewarnung wegen Covid-19 ist kein Grund, dass die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung greift. Denn die Warnungen der Regierung sind kein Verbot. Es handelt sich vielmehr um Appelle an die Bevölkerung, Gesundheit und Leben vor das eigene Vergnügen zu stellen. Anders ist es bei Grenzschließungen von Urlaubsländern und die Behörden den Urlaubern die Einreise verweigern. Aber auch hier hilft keine Versicherung. Doch im Allgemeinen kommen die Reiseveranstalter für die Kosten auf, wenn man von der Reise zurücktritt.

Corona-Verdacht

Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.

Doch auch hier ist ins Kleingedruckte zu schauen. Denn bei einer Auslandskrankenversicherung ist der Leistungsumfang begrenzt. Sie übernimmt beispielsweise nicht die Kosten, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden.

Beherbergungsverbot

Die Ministerpräsidenten und das Kanzleramt haben im Verlauf der Corona-Pandemie immer wieder regionale Beherbergungsverbote verhängt. Gerichte haben etliche dieser Maßnahmen gekippt. Auch bundesweite Übernachtungsverbote für Touristen bleiben rechtlich umstritten, solange es kein neues Gesetz gibt. Halten die Anti-Corona-Maßnahmen den Klagen von Bürgern stand, müssen Herbergen und Hotels Übernachtungen wahrscheinlich von sich aus stornieren und Urlauber bekommen ihre geleistete Zahlungen dann erstattet. Solche Verbote sind bisher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig. Reisende sollten zunächst in den Austausch mit ihrem Reiseveranstalter gehen. Und auch im Fall einer abgeschlossenen Reiseversicherung sind Heimaturlauber darauf angewiesen, dass sich der Versicherer kulant zeigt.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.