Ein offener Fensterspalt reicht nicht

Nur einmal schnell ein paar Dinge besorgen. Diese kurze Zeit wird schon nicht schaden. Außerdem schläft der Nachwuchs friedlich im Kindersitz. Doch auch nur wenige Minuten heizen ein Auto in der prallen Sonne so richtig auf. Das sollten wir eigentlich genau wissen. Denn Erwachsene schalten schnell die Klimaanlage an, wenn es im Fahrzeug zu warm wird. Welchen Schaden auch wenig Hitze anrichten kann, hat luckx – das magazin recherchiert.

Hohe Temperaturen

Trotz Warnungen wird die extreme Hitzeentwicklung im Inneren eines abgestellten Fahrzeugs immer wieder unterschätzt. Kinder und Tiere sollten daher unter keinen Umständen im Wagen zurückgelassen werden. Wie eine Studie US-amerikanischer Forscher zeigt, steigt die Temperatur im Wageninneren eines in der Sonne geparkten Fahrzeugs pro Minute im Schnitt um ein Grad Celsius. Damit setzen Eltern die Gesundheit von Kindern als auch Tieren aufs Spiel.

Der „kurze” Einkauf ist dafür ein typisches Beispiel: Dabei werden aus den geplanten fünf Minuten schnell mal 20. Für Kleinkinder und Tiere wird es spätestens ab 40 Grad Celsius im geschlossenen Fahrzeug lebensbedrohlich. Ein Wert, der bei 30 Grad Außentemperatur bereits nach einer halben Stunde deutlich übertroffen wird. Auch heruntergelassene Fensterscheiben oder schattigere Parkplätze ändern daran kaum etwas.

Scheibe einschlagen

Entdecken Passanten Kinder oder Tiere bei sommerlichen Temperaturen in geparkten, verschlossenen Fahrzeugen, sollten sie grundsätzlich über die Notrufnummer 110 die Polizei oder die Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen. Die Polizei kann versuchen, den Fahrzeughalter telefonisch zu erreichen. Zudem sollte man auch selbst versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen. Befindet sich das Fahrzeug auf einem Parkplatz eines größeren Geschäfts, könnte in diesem beispielsweise das Nummernschild ausgerufen werden. Wer eine Fahrzeugscheibe einschlägt, um den Zurückgelassenen in einer akuten Notsituation zu helfen, kann sich auf Paragraph 34 des Strafgesetzbuches berufen, den „rechtfertigenden Notstand”. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Zurückgelassenen keine Reaktionen auf Klopfzeichen zeigen. Ob der Notstand die Sachbeschädigung tatsächlich rechtfertigt, kommt aber auf den Einzelfall an. Ob es tatsächlich ein Notstand war, können Zeugen, Fotos und Videos beweisen. Doch es gilt eigentlich immer: Ein Menschenleben ist mehr wert als eine zerstörte Scheibe.