Das online-Banking beschert uns viele Vorteile. Alle unsere Geldgeschäfte können wir auf einen Blick von überall auf der Welt erledigen. Ob Geldanlage, Einkäufe tätigen und vieles mehr ist möglich. Doch manche unserer Mitmenschen verlieren trotzdem den Überblick. Was zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.
Moderner Technik sein Dank
Die moderne Technik macht es möglich. Ob Marktrecherche oder Börsenkurse, ob Bahnverbindung oder Fahrtroute: alles ist mit dem Mobilphone möglich. Auch die Verwaltung der eigenen Finanzen. Aber nicht alles, was möglich ist, wird auch umgesetzt. Als Kunde einer Bank z. B. muss nun niemand mehr ausschließlich auf deren Öffnungszeiten oder Automaten angewiesen sein, aber werden deshalb alle Zu- und Abgänge auf dem eigenen Konto sorgfältig und regelmäßig überprüft oder würden fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchungen sofort bemerkt? Das scheint wohl nicht so zu sein. Selbst bei Daueraufträgen, bei denen eigenes Geld vom Konto regelmäßig an jemanden abfließt, wird stiefmütterlich umgegangen. Sie werden oft nicht an neue Gegebenheiten angepasst oder es wird gar vergessen, sie zu kündigen. Letzteres geschieht nicht selten besonders dann, wenn alle Raten z. B. für die neue Küche bezahlt sind.
Daueraufträge mit Enddatum versehen
Wenn ein Dauerauftrag erst einmal eingerichtet ist, scheint ihm oft kein Gedanke mehr zu gelten. Das ist umso erstaunlicher, wenn wir bei der eben besagten Kücheneinrichtung einmal verbleiben. Wurde mit dem Verkäufer um Cent-Beträge diskutiert, scheinen Daueraufträge in Vergessenheit zu geraten.
So berichtete ein Bremer Inkassounternehmen von durchschnittlichen jährlichen Rückzahlungen von rund 28.000 EUR an Schuldner, die auf Grund von Überzahlung eingingen. Schwerpunkt war dabei die Überzahlungen aus Daueraufträgen, die zu wenig auf ihre Aktualität hin kontrolliert wurden. In 2020 waren es trotz Corona sogar 47.000 EUR.
Konnte mit dem Schuldner eines Mandanten eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden, wobei die offene Forderung durch Ratenzahlung getilgt werden soll, wird seitens des Schuldners nicht selten ein Dauerauftrag eingerichtet, damit keine Rate vergessen wird und so u. U. weitere Schulden entstehen. Eigentlich sollte man annehmen, dass ein Schuldner froh ist, endlich alle Schulden los zu sein und auf die letzte Ratenzahlung ‚hin fiebert‘, oder aber den Dauerauftrag gleich von Anfang an auf die absehbare Laufzeit der Raten (bis zur Erfüllung der gesamten Forderungssumme) zeitlich begrenzt, aber dem ist oft genug nicht so. Es wird tatsächlich nicht selten vergessen, den Dauerauftrag zu beenden. Dabei werden die meisten Schuldner sogar darauf hingewiesen, dass die letzte Rate ansteht. Das gilt besonders für den Fall, dass der ausstehende Restbetrag geringer ausfällt als die bisher überwiesenen Raten. Und schließlich kommte es häufiger vor, dass mehrmals nachgefragt werden muss, wohin der überzahlte Betrag zurücküberwiesen werden soll. Spätestens, wenn einmal Schulden entstanden sind, sollte der Umgang mit eigenem und fremdem Geld doch genauer genommen werden.
Schulden getilgt – Zahlungen beendet?
Leider trifft das nicht immer zu. Bei den genannten überzahlten Beträgen handelt es sich um Gelder, die zu viel gezahlt wurden, nachdem ein Schuldner seine Schuld komplett getilgt hat. Das wiederum bedeutet, dass der Gläubiger bei erfolgreichem Einzug der Gesamtforderung seine Forderung vom Schuldner zu 100% erhalten hat. Der Schuldner hat also neben der offenen Forderung auch alle Zinsen und Kosten, die dem Gläubiger durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassounternehmens entstanden sind, als Verzugsschaden in vollem Umfang gezahlt.
Bevor dann eine Rückzahlung auf den Weg gebracht wird, wird jedoch geprüft, ggf. noch andere offene Forderungen gegen den (‚ehemaligen‘) Schuldner bestehen. Einer Rückzahlung muss der Mandant zustimmen. Tut er dies, erhält der Schuldner den Überzahlungsbetrag umgehend zurück. Auch hier kann es wieder zu Verzögerungen kommen.
Forderungen im Blick behalten
Jedem Zahlungswilligen ist deshalb zu raten, sich in regelmäßigen Abständen nach dem Stand der Forderung zu erkundigen. Besonders für den Fall, dass auch Dritte, hilfsbereite Familienangehörige z. B., auf die Forderung einzahlen, ist das wichtig. Auch so können Überzahlungen entstehen, die vermeidbar sind.
Neben der regelmäßigen Kontrolle der Kontoauszüge sollte über die Zahlungen Buch geführt werden. Das ist in der heutigen Zeit durch eine einfache Tabellenkalkulation sehr einfach. Außerdem sollten grundsätzlich alle Briefe von Anwälten oder Inkassounternehmen sorgfältig gelesen und der Inhalt geprüft werden. Sie einfach wegzuwerfen befreit nicht von den Schulden. Deshalb unbedingt aufheben und rechtzeitig den (unberechtigten) Forderungen widersprechen. Aufheben und ordnen ist die erste Schuldnerpflicht. Wer den Kopf in den Sand, also Briefe erst gar öffnet, weil der Inhalt einem dann nichts antun kann, ist die denkbar schlechteste Vorgehensweise. Davon ist ganz dringend abzuraten. Eine ordnungsgemäße, vollständige und aktuelle Buchhaltung ist für jeden Gewerbetreibenden das A und O — und beugt Forderungen und Überzahlungen vor. Sorgfalt im Umgang mit dem eigenen Geld ist daneben aber auch für jede Privatperson sehr wichtig.