Auftragsvergabe

Handwerk hat goldenen Boden lautet ein altes Sprichwort. Das kann in der heutigen Zeit nicht bestritten werden. Die Auftragslage ist sehr erfreulich und Fachkräfte zu finden, fast aussichtslos. Das spiegelt sich dann auch in der Wartezeit wieder: Große Aufträge werden mit Verzögerung, kleine Arbeiten fast gar nicht erledigen. Was trotzdem bei einer Auftragsvergabe zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Handwerker finden

Ob verstopfte Rohre, streikende Geräte, ein neuer Wandanstrich oder Baumaßnahmen: Den richtigen Handwerker zu finden ist oft gar nicht so einfach. Eine gute erste Anlaufstelle sind die örtlichen Handwerkskammern, bei denen man sich über die Handwerker in der Region informieren kann. Wer lieber online sucht, kann sich auf speziellen Auktionsportalen Hilfe ersteigern. Dazu wird der Auftrag sehr präzise beschrieben und ein möglichst realistischer Maximalpreis angegeben. Der Handwerker mit dem kostengünstigsten Angebot erhält dann den Zuschlag. Was zunächst ganz gut klingt, kann jedoch schnell zu einer Kostenfalle werden. Denn der billigste Handwerker ist nicht automatisch auch der beste. Zudem sollte sich die Qualifikation des Handwerkers angeschaut werden und unbedingt eine Rechnung erstellen lassen – sonst besteht keine Gewähr.

Preisvergleiche

Nun ist es immer leicht gesagt, vor einer Auftragsvergabe ein Angebot anzufordern. Viele Handwerker sind zeitlich dazu nicht in der Lage oder lehnen das Grundweg ab. Damit sind dann für überhöhte Rechnungen Tür und Tor geöffnet. Wer trotzdem ein Angebot erhält, sollte bei einem Kostenangebot vorab klären, ob eine Vergütung dafür fällig wird, ansonsten ist es gratis. Zeichnet sich während der Arbeit ab, dass der vereinbarte Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, ist der Handwerker verpflichtet, seinen Kunden umgehend darüber zu informieren. Ist kein Festpreis vereinbart worden, ist eine Preissteigerung von bis zu 20 Prozent durchaus zulässig, wenn der Handwerker die Abweichung gut begründen kann. In dem Fall haben Kunden zwar die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, die Kosten für die bis dahin geleistete Teilarbeit müssen sie jedoch tragen.

Klare Aufträge erteilen

Um Ärger von vornherein zu vermeiden, sollten die anliegenden Handwerksarbeiten klar und detailliert formuliert werden. Doch das fällt Laien grundsätzlich schwer, weil sie damit völlig unerfahren sind. Will jemand seine Wohnung tapezieren lassen, ist es beispielsweise sinnvoll, neben der Quadratmeterzahl des Raumes auch die Deckenhöhe anzugeben. Deshalb: Je genauer die Auftragsbeschreibung, desto weniger Ärger in der Abwicklung. Und auch bei der Online-Suche über Portale gilt: je detaillierter die Beschreibungen, desto zahlreicher und passgenauer die Gebote. Fotos können bei der Portal-Suche ebenfalls hilfreich sein, wenn sich der handwerkliche Laie mit der Beschreibung überfordert fühlt. Auch ein Termin zur Besichtigung des Objektes kann von Vorteil sein.

Rücktritt

Werden Aufträge nicht in der vereinbarten Zeit, schlampig oder gar nicht ausgeführt oder plötzlich mehr Geld verlangt als vereinbart, kann es schnell zu Auseinandersetzungen kommen. In derartigen Fällen stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Merkt der Kunde, dass der Handwerker mangelhaft gearbeitet hat, hat er bei online oder in seinen eigenen vier Wänden geschlossenen Verträgen zudem in der Regel ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen. Er muss dann aber unter Umständen Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zahlen.

Eine offene Rechnung ist ein stichhaltiges Argument für Kunden, wenn sie unzufrieden mit der Arbeit des Handwerkers sind. Um sich vor mangelhaft ausgeführter Arbeit abzusichern, kann man einen Teil des Rechnungsbetrages einbehalten. Fällt der Pfusch erst nach der Abnahme auf, sollten Kunden auf Nachbesserung drängen und dazu eine Frist setzen. Kann der Handwerker auch beim zweiten Anlauf den Mangel nicht beseitigen, darf der Kunde im Rahmen einer Ersatzvornahme eine andere Firma beauftragen und dem ursprünglichen Handwerksbetrieb diese Kosten in Rechnung stellen.

Wer sich bei der Abnahme der Arbeit unsicher ist, ob der Handwerker seine Leistungen ordentlich und in vereinbartem Rahmen geleistet hat, sollte einen Fachmann hinzuziehen. Wurden Arbeiten ausgeführt, die vertraglich nicht vereinbart waren, muss dieser Teil nicht bezahlt werden. Abschließend der Hinweis, dass Mängel am besten schriftlich festzuhalten sind und mit einem Foto zu dokumentieren, sofern dies möglich ist.