Rauchen verboten

So richtig ist das jedem Waldbesucher nicht bewusst: Vom 1. März bis 31. Oktober sind Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten. Denn mit den ersten warmen Tagen steigt schnell die Gefahr für Waldbrände. Zwar ist aufgrund des Winters und der relativ feuchten Witterung der Boden noch feucht. Dochdie vergangenen warmen Tage und kalten Nächte sorgten für eine schnelle Austrocknung wie luckx – das magazin feststellte.

Waldbrand

Zwar besteht aufgrund der letzten Stürme noch immer ein hohes Risiko beim Betreten des Waldes. Denn die vielen Baumschäden konnten noch nicht beseitigt werden. Viele Bäume haben sich in den Nachbarbäumen verfangen und können jederzeit umstürzen. Doch die Sonne scheint ungehindert auf den Boden, wo noch die abgestorbenen Äste, Gräser und das Laub des Vorjahres liegen und leicht entflammbar sind. Nicht bekannt ist, dass rund zwei Drittel aller Waldbrände im Frühling entstehen. Das Verhalten von Waldbesucherinnen und Waldbesucher ist weiterhin die häufigste Brandursache. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) bittet deshalb alle, sich bei ihrem Waldbesuch an die Regeln im Wald zu halten.

Eine Orientierung über die aktuelle Gefahrenlage bietet der Deutsche Wetterdienst mit seinem fünfstufigen Waldbrandgefahrenindex. In den am meisten gefährdeten Bundesländern helfen Früherkennungssysteme. So überwachen in Brandenburg, dem Land mit den meisten Waldbränden, 105 Sensoren die Waldflächen und scannen im Sechs-Minuten-Takt die Waldfläche ab. Denn trotz des feuchten und milden Winterwetters gehört Brandenburg auch aktuell zu den trockensten Regionen in Deutschland.

Regeln für den Waldbesuch

Achten Sie bitte darauf, dass das Rauchen im Wald in vielen Bundesländern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist (in Sachsen-Anhalt vom 15. Februar bis 15. Oktober). In den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrscht sogar ein ganzjähriges Rauchverbot.

Das Grillen oder Entzünden eines Feuers in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald ist gesetzlich verboten.

Eine weitere Gefahr geht von heiß gelaufenen Katalysatoren aus. Pkw und Motorräder dürfen nur auf Parkplätzen und nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.

Auch Müll ist aus Sicht des Brandschutzes ein Thema. Jeder weggeworfene Abfall kann zu einem Brandherd werden.

Waldbrände müssen unverzüglich der Feuerwehr (112) gemeldet werden.