Auch im bürokratischen Deutschland hält die Digitalisierung Einzug. Nun ist es ohne einen Termin beim zuständigen Bürgeramt möglich, seinen Online-Ausweises mit einer neuen PIN zu versehen, wie luckx – das magazin erfuhr.
Aktivierung
Wer den Online-Ausweis verwenden möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das jetzt ohne Gang auf das Amt erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis postalisch zugestellt. Der neue Online-Dienst für Personalausweis und eID-Karte ist jederzeit kostenfrei nutzbar. „Der neue Webservice vereinfacht die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion sehr. Bereits in der siebenwöchigen Testphase wurden 25.517 PIN-Rücksetzbriefe bestellt und 15.534 Online-Ausweise aktiviert“, informiert CIO des Bundes Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Für viele digitale Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten im Internet wird ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Dafür gibt es den deutschen Online-Ausweis im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Bürger der Europäischen Union.
Datenfreigabe
Die Freigabe der Daten aus dem Chip erfolgt mit einer sechsstelligen PIN. In der Regel wird kein Kartenleser benötigt, da die meisten Smartphones den Chip auslesen können. Doch viele Bürger wissen ihre PIN nicht mehr oder haben den Online-Ausweis noch nicht aktiviert. Rasche Abhilfe schafft die Website www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, die von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) betrieben wird. Hier kann mit wenigen Schritten der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden. Er wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt. „Den kostenlosen Online-Service können Bürger nutzen, um einen Aktivierungscode sowie eine neue PIN bequem online zu bestellen“, sagt Thomas Löer, Leiter Geschäftsfeld German ID-Systems der Bundesdruckerei GmbH.
„Der neue Webservice vereinfacht die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion sehr. Bereits in der siebenwöchigen Testphase wurden 25.517 PIN-Rücksetzbriefe bestellt und 15.534 Online-Ausweise aktiviert“, Dr. Richter weiter. Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt: ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie eine Meldeadresse in Deutschland. Der Webservice kann derzeit nicht mit dem elektronischen Aufenthaltstitel genutzt werden, da noch Vorgaben des Ausländerrechts geprüft werden. „Am einfachsten kann der Online-Service mit dem Smartphone genutzt werden“, empfiehlt Löer. „Wie einfach das geht, zeigt unser Erklärvideo Schritt für Schritt.“ Das Video und weitere Hilfestellungen sind auf der Website www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de verfügbar.